Wir hatten ja vergangene Woche von den gravierenden Auswirkungen zu der geplanten Einführung der SEPA Lastschrift berichtet. Was von den Banken als Umsatztreiber im Auslandsgeschäft verkauft wird, ist für viele Online-Händler ein einziges Desaster welches massive Umsatzeinbrüche zur Folge haben kann.
Passend zu unseren Befürchtungen hat uns jetzt der Leserbrief eines etablierten Online-Händlers erreicht. In diesem skizziert er den Inhalt eines Informationsseminars bei seiner Hausbank zu SEPA und resümiert ausführlich und konkret die zu erwartenden Auswirkungen auf sein Onlinegeschäft.
Aber es kommt noch dicker. Während bisher im Gegensatz zur Einzugsermächtigung keine Unterschrift des Bestellers erforderlich war, ist es ab Februar 2014 erforderlich, das der Besteller bei Lastschrift ein Mandat erteilen muss. Dieses ist dann 36 Monate gültig, muss aber vor Einzug erst einmal 14 Tage ruhen. Das Mandat ist aber nur auf den einmal vereinbarten Einzugsbetrag fixiert ( z.B. monatlicher gleicher Mitgliedsbeitrag bei einem Verein). Ändert sich die Summe ist wieder ein neues Mandat erforderlich. Bei Online-Bestellungen ist ja in der Regel der Bestellwert jeder Bestellung des gleichen Kunden nie gleich, also immer neues Mandat und 14 Tage ruhen lassen.
Es wird aber noch komplizierter. Der Kunde muss mindestens 5 Tage vor Einzug der Lastschrift informiert werden. An welchem Tag die Abbuchung erfolgt, damit das Konto auch ausreichend Deckung aufweist.
Auch wenn die anstehenden Umsatzverluste über andere Zahlarten kompensiert werden könnten, wird es für Online-Händler künftig trotzdem deutlich teurer, wie auch aus der Beispielrechnung im Leserbrief hervorgeht.
Der Verfasser des Leserbriefs rät allen Online-Händlern dringend sich mit der Thematik SEPA vertraut zu machen. Und rät dringend zur Lobby-Arbeit mit Politikern und Verbänden.
Dem schließen wir uns ausdrücklich an. Wer die im Leserbrief geäußerte Meinung und geschilderten Folgen ebenfalls vertritt, sollte dafür sorgen dass dieser Leserbrief an die Redaktion von shopanbieter.de, möglichst vielen Online-Händlern bekannt wird. Denn noch ist den wenigsten Online-Händlern bewusst, welche Auswirkungen SEPA denn auf Ihr Geschäft tatsächlich haben wird.
Also bitte über diesen Leserbrief bloggen, in Diskussionsforen berichten und die Buttons Liken, Twittern und Xingen unterhalb des Artikels nutzen, was das Zeug hält. Wäre doch auch für die Interessensvertreter mal gut zu sehen, wie viele sich von SEPA bedroht fühlen.
Dies gilt aber grundsätzlich auch für alle Anbieter und Dienstleister im E-Commerce. Schließlich sind deren Kunden betroffen. Und wenn es dem Kunden schlecht geht, geht es auch dem Dienstleister nicht gut.
Hier aber nun endlich der Link zum, sehr informativen und daher absolut lesenswerten, Leserbrief im PDF-Format.
Nach Auffassung des Leserbrief-Verfassers gäb es übrigens sogar eine recht einfache Möglichkeit den Irrsinn bzw. die Forderungen der Politiker aus Brüssel technisch zu lösen:
PG meint
Auch dieser Artikel ist schlecht recherchiert:
„Das Mandat ist aber nur auf den einmal vereinbarten Einzugsbetrag fixiert ( z.B. monatlicher gleicher Mitgliedsbeitrag bei einem Verein). Ändert sich die Summe ist wieder ein neues Mandat erforderlich.“
Das Mandat ist nicht beitragsgebunden. Es existiert nicht einmal ein Feld für „Betrag“ im Mandat. Bei Betrags- oder Fälligkeitstagänderungen bedarf es jedoch einer Vorabinformation, die nicht mit dem Mandat verwechselt werden sollte.
Die Online-Anbieter sind von der SEPA-Umstellung durchaus betroffen, jedoch existieren einige Möglichkeiten diesen Spuck zu umgehen. Das dies für einige Anbieter den Abschlied vom Lastschriftverfahren bedeuten könnte sollte klar sein. Die Kosten für alternative Zahlmethoden lassen sich -wie heute auch- über den Produktpreis an den Kunden weitergeben.
Peter Höschl meint
Auch hier greift ihre Kritik zu kurz. Es geht doch genau darum, dass es für Anbieter den Abschied von der unaufwendigen und sehr breit akzeptierten Zahlart Lastschrift bedeutet. Ich sage es gerne noch einmal, aber nicht jeder Käufer wird auf eine andere Zahlart umschwenken.
Und dass die Kosten in den Produktpreis eingespeist werden kann ist doch die banalste Lösung und offen ob der Kunde dies in letzter Konsequenz akzeptiert.
Mittlerweile wüsste ich ja aber doch gerne, mit wem ich hier diskutiere um die sog. „Kritik“ besser einschätzen zu können.
TCE meint
Hallo zusammen:
1) Mit Einzugsermächtigung und Mandat geht wohl Einiges durcheinander: Eine Einzugsermächtigung ohne Unterschrift ist eher problematisch.
2) Nicht das Mandat muß 14 Tage ruhen, sondern die Prenotification, also die Vorankündigung. Und diese Vorlauffrist ist zudem noch per Bedingungswerk verkürzbar. Prenotification mit Rechnungsversand ist ausreichend, wenn vereinbart.
3) Der Kunde muss nicht mindestens 5 Tage im Vorfeld informiert werden, sondern diese Frist beträgt genau 5 Tage. Bei einer erstmaligen Lastschrift. Bei Folge-LS verkürzt sich das auf 2 Tage. Und in DE wird über eine Eintagesfrist diskutiert – ergo: kein Unterschied mehr zu heute.
Diskussionlos zu unterstützen ist allerdings der Punkt, dass man sich mit SEPA befassen muss. Hier gibt es viele Informationsmöglichkeiten: Banken, Bundesbank, „Deutsche Kreditwirtschaft“.
Jens Plucinski meint
Hallo Shopanbieter,
die SEPA-Komplexität und Auswirkungen werden noch von fast allen lastschriftziehenden Einheiten unterschätzt.
Dass die Lastschrift in einigen Bereichen des Online Handels aus sterben wird, hängt nicht nur von der Politik aus Brüssel sondern auch von der Deutschen Kreditwirtschaft ab, die bis heute noch nicht das onlinefähige E-Mandat umgesetzt hat obwohl es technisch bereits eingesetzt werden kann.
Ich möchte hier aus Zeitmangel nicht auf alles eingehen, nur soviel sei gesagt: Die technische Umsetzung der Formate und Kontoverbindungen sind das kleinste Problem. Die organisatorischen Auswirkungen machen 70-80% einer Umstellung aus(Aufwand/Kosten). Deswegen kann ich nur jedem Empfehlen sich RECHTZEITIG ZU INFORMIEREN (bei den richtigen Quellen) und mit der SEPA Umstellung zu beginnen! Wie von mein Vorrednet bereits erkannt, wurde entweder von der Volksbank falsch beraten oder die Informationen falsch wiedergegeben. Ich möchte an dieser Stelle nur die Fehler des Artikels korrigieren:
– Der Betrag der Einziehung wird nicht im Mandat festgelegt. Es muss also kein neues Mandat erfasst werden wenn sich der Betrag ändert. Es gibt zwei Typen von Lastschriftmandaten: ein einmaliges und ein wiederkehrendes Mandat. Ein einmaliges Mandat ist wirklich nur für einen Einzug gültig und kann danach nicht mehr verwendet werden. Vielleicht war hier das gemeint.
– Bei den Fristen ist einiges durcheinander gekommen. Zunächst einmal beziehen sich alle Tage auf den Fälligkeitstermin der Lastschrift, der im Buchungssatz angegeben werden muss. Also dem Tag der Abbuchung beim Debitor und der Wertstellung beim Kreditor. Bei der ersten Lastschrift muss der Datensatz 5 Bankarbeitstage vor Fälligkeitstermin bei der Bank eingereicht werden. Ab der zweiten Lastschrift (wiederkehrende Lastschrift) reichen 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeitstermin. Jede Bank hat ein Zeitfenster (z.B. 14 Uhr) bis die Zahlungen eingereicht werden müssen. Nach diesem Zeitpunkt muss zusätzlich ein weiterer Bankarbeitstag eingerechnet werden.
– Man muss kein Mandat 14 Tage „ruhen lassen“. Die 14 Tage sind die Frist den Kunden über die Zahlung zu informieren wenn nichts anderes mit ihm vereinbart wurde. Über eine Vereinbarung z.B.: AGB kann die Frist auf einen Tag minimiert werden. Die Form der Vorankündigung ist nicht festgelegt. So kann eine Rechnung die sowieso verschickt wird oder eine E-Mail über die Zahlung informieren.
Ziel von SEPA ist nicht „den Zahlungsverkehr durch BIC und IBAN-Daten zu vereinfachen“ sondern einen einheitlichen europäischen Zahlungsraum, in dem grenzübergreifende Zahlungen mit inländischen gleich behandelt werden. Unser einfaches, billiges und etabliertes deutsches Lastschriftverfahren hat leider aufgrund der Allgemeinheit keinen Platz mehr. Man muss sich auch einmal vorstellen, dass es Länder in der EU gibt, in denen sich niemand vorstellen kann, dass einfach Geld von seinem Konto abbucht wird.
– Die “einfache Möglichkeit das Problem zu lösen“ ist ein Fehlschluss. Die IBAN/BIC Umstellung ist wie gesagt das kleinste Übel.
Hilfreich scheint auch das zu sein:
http://www.vdb.de/sepa-lastschrift.aspx
Gruss
Jens Plucinski
Peter Höschl meint
@ Jens Plucinski,
vielen Dank für die erhellenden Worte. Aber egal wie man es nun dreht und wendet, die Lastschrift in der heutigen Form ist doch tot.
Denn auch wenn es sich etwas anders als im Artikel zitiert darstellen sollte, werden weder Käufer noch Händler dieses Procedere (Käufer schickt unterschriebenes Mandat, Händler wartet mit Warenversand bis Lastschrift abgebucht und nicht mangels Deckung zurückgeht) mitmachen.
Dadurch vergehen doch im allerbesten Fall sechs Werktage bis der Händler die Ware verschickt. In der Praxis werden es aber meist mehr Tage sein. Wenn der Käufer denn das Mandat überhaupt verschickt. Aber egal, kein Kunde möchte heute mehr sechs und mehr Werktage(!) warten bis seine Ware verschickt wird.
Soweit korrekt?
Franz Ulrich meint
@TCE,
hört sich gut an, aber leider verstehe ich fast kein Wort. Auch die Empfehlungen Bankenverband, Bundesbank etc. sind nicht bekannt dafür für Laien verständlich zu schreiben. Und diejenigen die ich verstehe, schildern das anders, siehe zB Link in Signatur.
Daher frage ich einfach mal Sie:
zu 1) Muss die Unterschrift zwingend physisch sein oder kann diese ggf. auch elektronisch erfolgen?
zu 2) was bedeutet Prenotification?
zu 3) würde die Eintagesfrist nur für Folge-LS gelten oder auch bei der erstmaligen LS?
PG meint
@ Franz Ulrich:
Zu 1) Ja, die Unterschrift muss nach aktuellem Stand der Dinge physisch eingeholt werden. Genau das ist ja das Absurde beim heutigen Stand der Technik. Man denke zum Beispiel an die Möglichkeiten der de-Mail oder des neuen Ausweises mit Onlineausweisfunktion.
Zu 2) Eine Pre-Notification oder auch Vorabankündigung genannt, ist vereinfacht gesagt ein Schriftstück, das dem Zahler unter bestimmter Frist- und Inhaltswahrung vor der Abbuchung zugesand werden muss. Bei wiederkehrenden Abbuchungen reicht eine Aufstellung in Form eines Zahlplanes, dem alle folgenden Lastschriften zu entnehmen sind. Ändert sich z.B. zum nächsten Termin nach dem Versandt einer Vorabankündigung der Betrag oder der Fälligkeitstag, so muss eine erneute Vorabankündigung verschickt werden.
Zu 3) Da müssen Sie auf Antwort von TCE warten. Meines Erachtens ist diese Thematik sehr unsicher. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Punkt im neuen SDD Rulebook 6, welches vorraussichtlich im November 2012 endgültig in Kraft tritt, tatsächlich aufgenommen wird. Alle Alleingänge, wie z.B. der der DK sehe ich persönlich skeptisch, da der Sinn der SEPA (=EU-weite Konformität) untergraben wird.
PG meint
@Peter Höschl
Lieber Herr Höschl, ich teile durchaus Ihre Sicht. Ich bin mir sogar sehr sicher, dass jeder Projektmanager, der das Projekt betreut sich an dieser Nuss Namens SEPA nicht wirklich erfreuen kann.
Sein Projekt wird i.d.R. nicht richtig ernst genommen(„SEPA“, so die landläufige Meinung vieler Uneingeweihten, „ist doch die Umstellung von KTO/BLZ auf IBAN/BIC“). Das Terrain ist immernoch sehr unsicher. Es gibt viele Punkte, die zur Diskussion stehen oder gar überhaupt nicht feststehen. Man nehme z.B. das Begleitgesetz der dt. Bundesregierung, das die Maßnahmen, die sich aus der „SEPA-Verordnung“ 260/2012 ergeben, flankieren soll. Dieses befindet sich immernoch im Entwurfstadium. Dabei ist zu beachten, dass Unternehmen bereits gestern mit der Umstellung hätten beginnen sollen.
Eine Frage, die mit Sicherheit jeden beschäftigen wird, ist m.E. nach aktuell garnich zu beantworten. Was erwartet ein Utnernehmen, das sich nicht an die Vorgaben hält? Welche Sanktionen folgen z.B. wenn man den Kunden nicht fristgerecht oder garnicht über den Einzug unterrichtet? Diese und viele andere Fragen sind aus der Primärliteratur nicht abzuleiten. Auch die Sekundärliteratur bietet keine Hilfestellung.
Was ich damit sagen will ist:
Ihr Aufruf ist durchaus angebracht. Allerdings bringt es wenig, wenn die Argumente mit denen Sie diesen Aufruf untermauern schlicht falsch sind. Ich persönlich würde jede Petition gegen SEPA unterschreiben, denn wie Jens Plucinski in 3. geschrieben hat, ist das Groß der Umstellungsaufwände in Prozessen der Unternehmen zu sehen und nicht in der „simplen“ Umstellung von KTO/BLZ auf IBAN/BIC. Jede Frist kann eingehalten, jedes Schriftstück angepasst werden. Das Drehen der Uhrzeiger in eine Zeit, wo Unternehmen noch riesige Archive unterhielten, was mit der Einholung von papierhaften Mandaten und derer Archivierung im Original erneut zu erwarten wäre (mir ist bewusst, dass diese Absurdität bereits abgeschwächt wurde) ist jedoch äußerst fragwürdig.
Sie bemerken richtigerweise „…werden weder Käufer noch Händler dieses Procedere (Käufer schickt unterschriebenes Mandat, Händler wartet mit Warenversand bis Lastschrift abgebucht und nicht mangels Deckung zurückgeht) mitmachen.“
Dazu folgende Anmerkung: Die größte Errungenschaft der Menschheit ist wohl ihre Anpassungsfähigkeit und ihr Ideenreichtum. Sie werden sehen, dass die Onlinehändler ausgeklügelte Ausweichreaktionen entwickeln werden. Beispielsweise auf andere Zahlarten. Dem Kunden bleibt da nichts anderes übrig als dies mitzumachen, denn Sie sagen selbst: ‚Kein Käufer wird dieses Procedere mitmachen‘.
TCE meint
@Franz Ulrich:
Gilt für Erst- und Folgelastschriften
@PG:
Das RB bietet die Eintagesfrist bereits für November 2012 als Option an. In DE ist man hier der Auffassung, aus der Option im Interesse der Sache ein Muss zu machen (aktuell für Nov. 2013, in jedem Fall aber für Feb. 2014).
Insofern kein Alleingang, oder eine marktbeschränkende Aktion. D-5/D-2 bleibt als bestehen, da diese Verfahren in Europa mandatorisch sind.
Johannes Pohlmann meint
Vielen der hier Schreibenden würde ich empfehlen, das Sepa-Thema einfach mal im Rahmen eines Piloten konkret auszuprobieren, um eigene Erfahrungen zu sammeln. Wichtig ist vor allem die klare Trennung der Anforderungen zwischen Sepa-Basislastschrift und Sepa-Firmenkundenlastschrift.
Wir haben im Dezember 2010 die ersten Sepa-Lastschriften für eine Gruppe von B2B-Auslandskunden eingereicht und nutzen seitdem Sepa neben dem Einzugs-/Abbuchungsverfahren. Unsere Erfahrungen:
– Für die deutschen Kunden werden wir das bisherige Einzugs-/Abuchungsverfahren bis zur letzten Minute nutzen. Unser altes Verfahren ist auf jeden Fall einfacher und transparenter.
– In unserem Test und bei unseren bisherigen Sepa-Aktivitäten haben wir uns auf die Basislastschrift beschränkt. Hier ist der Aufwand mit dem bisherigen Aufwand bei Einzugsermächtigungen nahezu identisch.
– Für viel mehr Kunden als bisher werden wir auch künftig beim Basislastschriftverfahren bleiben und auf Abbuchungsaufträge/Sepa-Firmenkundenlastschrift verzichten. Der Mehraufwand ist die höhere Sicherheit nicht wert.
– Die Vorlaufzeiten zwischen Einreichung und Fälligkeit reichen wegen irgendwelcher technischer Bankabläufe oft nicht aus. Wir hatten mehrfach Rückgaben wegen zu kurzer Vorlaufzeit, weil die eingereichten Sepa-Lastschriften erst einen Tag später bei der Bank verarbeitet wurden. Ergo: wir rechnen immer einen oder zwei Tage extra. Deswegen glaube ich auch nicht, dass eine einzelvertragliche Verkürzung wirklich funktioniert …
– Und: Es sind nicht alle Auslands-Banken per Sepa-Lastschrift erreichbar! Wer Sepa-Überweisungen akzeptiert, muss nicht unbedingt auch Sepa-Lastschriften verarbeiten können (oder wohl besser: wollen). Das sind bislang aber Einzelfälle, bei uns auch nur aus der Schweiz.
– Immerhin konnten wir damit schon unsere NL-Auslandsbankverbindung einsparen.
Insgesamt überwiegen aus meiner Sicht im B2B-Bereich die Vorteile.
Klaus Hess-Buschmann meint
SEPA – Verstoß gegen Privatsphäre bzw. gegen Geschäftsgeheimnis – zurück zur Barzahlung?
Leider sind die bisherigen Beiträge schon über ein Jahr alt.
Wir haben uns erst jetzt damit befaßt und erkennen nach einwöchigen Versuchen unser bisher reibungsloses Einzugsverfahren (DTA) auf SEPA umzustellen, dass das unmöglich ist.
SEPA – ein Segen für die Profite europaweit agierender Konzerne wie Internet-Handyprovider, Banken, Versicherungen etc. ist eine Existenzgefährdung für „kleine“, nur regional wirkende Teilnehmer am Geldverkehr wie Vereine, Schulen, Kursanbieter etc.
Diese Verordnung mißachtet 1. das Gebot der Besitzstandswahrung und greift mit einigen „Ausführungs“ -Vorschriften nicht nur in die Privatsphäre bzw. den Bereich von Geschäftsgeheimnissen ein, sondern mißachtet dafür auch noch den Datenschutz.
Was SEPA so unmöglich macht, ist ja nicht die Konvertierung von BLZ und KToNr in IBAN und Swift – es sind zusätzliche Anforderungen, die für den reinen Zahlungsverkehr technisch absolut unnötig sind und keinerlei Bedeutung für Sicherheit oder Vertraulichkeit des Zahlungsverkehrs haben. Es geht keine Bank noch irgendwen sonst etwas an, welche Zahlungsmodalitäten ich mit einem Mitglied, Kunden, Bekannten oder Lieferanten vereinbare und wann oder wie oft solche Zahlungen abgewickelt werden. Also ist schon die Zumutung, den Banken mitzuteilen, ob es sich um eine einmalige, eine Dauer- oder Erstlastschrift einer Dauerlastschrift handelt, ein unzulässiger Eingriff in meine Vertragshoheit, die allein zwischen mir und meinem Partner besteht. Die Bank kann erwiesenermaßen, Lastschriften ausführen, ohne davon Kenntnis zu haben, um welche Art der o.a. LS-Einzüge es sich handelt. Das einzige, was dazu erforderlich ist, ist die Zustimmung des Partners – egal ob er diese vor fünf Monaten oder zwei Stunden erteilt hat.
Etwas anderes ist es, ob die Banken Lastschriftaufträge unverzüglich nach Eingang bei ihnen ausführen wollen (W o l l e n!!!). Früher ließen die Banken eingezogenes Geld erst einmal ein paar Tage für sich ARBEITEN, ehe es dem Empfänger gutgeschrieben wurde. Dann wurden sie per europäischer Rechtsprechung zur kurzfristigen Gutschrift gezwungen.
Nun haben sie hinterhältig durch ihre Lobbyisten wieder ein Fristenkuddelmuddel geschaffen, das zwar eine Verzögerung der Gutschriften auch nicht gestattet, aber womöglich in der Praxis schwerer kontrollieren läßt, weil nun der schwarze Peter dem einziehenden Zahlungswmpänger zugeschoben wird. Nochmal: 1. es geht keine Bank etwas an, ob es sich bei einem Einzug um einen Einmal, Erst oder Folgeeinzug handelt. 2. dass davon Fristen abgeleitet werden, ist spricht
allen technischen Möglichkeiten Hohn (s. DTA) – wer, bitte braucht für den Einzug einer Einmallastschrift(bzw. deren „Überprüfung“ ) ab 2014 mehr Zeit als 2013? Man könnte noch verstehen, wenn Einzüge aus entfernteren Staaten des europäischen Raums mehr Zeit beanspruchen wegen evtl. verschiedener dazwischenliegender Server. Das wären evtl. nachvollziehbare TECHNISCHE Gründe. Aber auch hier kommt ein ganz entscheidender Punkt zur Sprache: die Setzung von Unterschiedlichen Vorlauffristen für die Einreichung vor dem Fälligkeitstermin ist ein unzulässiger Eingriff in die Handlungsfreiheit eines freien Marktteilnehmers, wogegen kurzfristige Verzögerungen des Zahlungsverkehrs aus technischen Gründen auch von den Auftraggebern der Banken in begrenztem Rahmen hinzunehmen sind. Dazu braucht es keine Fristfestlegungen. Dass diese Fristen nur im Profit- und Manipulationsinteresse der Banken erfunden wurden, kann nur mit deren Zusicherung beseitigt werden, dass „Verstöße“ gegen diese unsinnigen Regelungen von diesen nicht als Vorwand für gebührenpflichtiges „Tätigwerden im mutmaßlichen Interesse des Kontoinhabers (= einziehenden Mandatseinreichers“)genommen werden. Ebenso muss die Vorschrift über die Betragshöhe von Folgelastschriften abgeschafft werden,da gerade Betragsänderungen bei Dauerlastschriften sehr häufig vorkommen, z.B. bei vorübergehenden Beitragsreduktionen, nachziehung von Rückbelastungen etc. und deren punktuelle Herausnahme aus dem Datenpool die Zahlungskontrolle vieler derzeit benutzter Programme unwirksam macht, da diese das gar nicht zulassen. (Besitzstandswahrung!) Ob die Betragshöhe sich ändern darf oder nicht, geht die Banken einen Scheißdreck an und ist allein vertrauliche Sache der Vertragspartner. Genauso unnötig für den Einzug ist eine Mandatsreferenznummer, und erst recht die willkürlich und nirgends stichhaltig begründete Vorschrift deren Erteilungsdatum anzugeben. Diese Vorschrift dient nur dazu, die bisher bewährten Programme für die Zukunft untauglich zu machen und deren Benutzer zu Neukäufen von Programmen zu zwingen, von denene noch nicht einmal überprüfbar ist, wieweit sie den sonstigen Erwartungen der Benutzer entsprechen.
Man kann keinem „kleinen“ Einzieher von Lastschriften zumuten, dass er in 50 oder 2000 oder mehr SEPA-Lastschriften händisch jeweils eine Mandatsreferenznummer und deren Datum einträgt.
Unsere Regierung hat allerdings nichts dagegen, denn ihre „Experten“, die von der Praxis keine Ahnung haben, haben das unwidersprochen gebilligt.
Ich habe unseren Versuch, Mit unseren Möglichkeiten eine Umstellung auf SEPA vorzunehmen, in allen einzelnen Punkten diskutiert und an TV Panorame und PlusMinus geschickjt. Ich hoffe man nimmt sich dort endlich dieses Themas an. Wer meine Überlegungen dazu lesen will, dem schicke ich sie gerne zu über info@ballettcentrum.de . Übrigens: ich habe bisher überall gelesen, dass für Folgelastschriften eine zweitägige Vorlauffrist von Einreichungstag bis Fälligkeitstermin einzuhalten sei. Bei einem Gespräch mit einer Kundenberaterin der Sparkasse wurde mir gesagt, nein, diese Frist sei bei ihnen 3 Tage und sie hätten die Anweisung, kurzfristiger angesetzte Aufträge in der Bearbeitung „nach hinten zu schieben“ – so sieht das Verhältnis der Banken zu uns umworbenen Kunden in Wahrheit aus.
Eine grundsätzliche Veränderung der Geld- und Bankenpolitik ist dringend nötig.
Nicola Straub meint
Guten Tag,
unsere aktuellen Artikel zu SEPA sind sehr viel jüngeren Datums – und auch sehr viel aktueller. Schließlich gibt es mit dem Beschluss der Bankenwirtschaft, in Deutschland auch (weiterhin) Lastschrift-Mandate ohne Unterschrift (zbw. zertifizierte Signatur) zu akzeptieren, eine WESENTLICHE Erleichterung der ganzen Sache:
http://www.shopanbieter.de/news/archives/7385-sepa-konkrete-handlungsanweisungen-fuer-onlinehaendler.html
Dass die Umstellung auf SEPA – auch oder gerade für kleine Vereine – möglich ist, kann ich aus eigener Erfahrung sagen, denn als Vorsitzende eines Schul-Fördervereines habe ich die Umstellung gerade erst selbst „durchgespielt“.
Was die Angabe der Lastschrift-Modalität angeht: Ich denke, dass der Hintergrund ist, dass diese Angabe DEM KUNDEN im Lastschriftbeleg mitgeteilt werden muss – entsprechend der Information in der Pre-Notifcation. Ich gehe davon aus, dass diese Info den Banken höchst egal sein dürfte bzw. die wäre bestimmt glücklich, mit weniger Daten hantieren zu müssen. Wo sehen Sie denn den wettbewerblichen Mehrwert dieser Info für die Banken? Ich sehe keinen…
Was die Fristen angeht – gemeint sind vermutlich die Vorlagefristen – hier ist m.W. seit dem 1.11. die Regelung, dass Bnaken eine Vorlagefrist von nur einem Tag anbieten können. Ich glaube kaum, dass Banken, die auch weiterhin deutliche längere Vorlagefristen verlangen, ihre Geschäftskunden aufr Dauer werden halten können. Denn es ist ja jedem Bankkunden freigestellt, sich eine Bank mit besseren Konditionen zu suchen. Sollte Ihre Hausbank hier nicht auf die seit 1.11. estehende Möglichkeit zur Verkürzung der Vorlagefrist reagieren und die Vorlagefrist für Sie ein Problem sein, würde ich jedenfalls definitiv zu einem Wechsel raten. Wie gesagt, für Vorlagefristen sind „Mindestfristen“ festgesetzt worden von der deutschen Kreditwirtschaft (nicht von den Politikern), wenn Banken längere Fristen fordern, ist dies eine individuelle Regelung der jeweiligen Bank.
Was Ihre Klage angeht, dass der Betrag bei Folgelastschriften nicht abweichen darf: Wie kommen Sie denn zu dieser Information? Davon habe ich noch nie gehört, im Gegenteil, es gibt in diversen SEPA-Informationen den Hinweis, dass die Pre-Notification bei Folgelastschriften insbesondere dann vorgeschrieben ist, wenn sich der Betrag ändert, siehe z.B. hier: http://www.hettwer-beratung.de/sepa-spezialwissen/sepa-lastschrift-sdd/vorabinformation-pre-notification/
Insofern: Keine Sorge, auch per Folgelastschriften ist es möglich, einen anderen Betrag einzuziehen, als in den vorhergegangenen Lastschriften einer Folge.
Bezüglich der Mandatsreferenznummer: Diese ist sehr wohl nötig, weil nämlich viele Menschen in Europa (tatsächlich in etwas alle bis auf die Deutschen) es sich NICHT vorstellen könne, dass „fremde Leute einfach so abheben dürfen“, ohne in einer klaren Form zu erklären, woher sie die Berechntigung nehmen. Dass die Deutschen das bislang immer einfach so geschluckt haben, ist eine nationale Besonderheit, die man schlechterdings allen anderen europäischen Völkern oktroyiren kann.
Händisch in Lastschriften eine Nummer eintragen geht im Ürbrigen eh nicht, weil beleghafte Vorgänge nicht mehr möglich sind. Es muss schon elektronisch erfolgen und es ist in meinen Augen von einem Menschen, der von anderer Menschen Konto Geld abheben möchte, durchaus zu erwarten, dass er diesen Menschen bzw. Vorgängen eine irgendwie geartete Kundennummer oder Rechnungsnummer zuweist. Dies gilt meiner Meinung auch für „kleine Einzieher“.
Mein Rat an Sie: Vielleicht informieren Sie sich noch einmal in Ruhe – z.B. in unserem Grundlagenartikel – und stellen dann um. Diese Umstellung hat nämlich gerade auch für Sie als Einzieher erhebliche Vorteile, beispielsweise weil eine Rückgabe von Lastschriften mangels Deckung (bei korrekter Pre-Notification) zukünftig den Kontoinhabern auf die Füße fällt und nicht den Händlern, weil Sie eben NICHT mehr auf Ihr Geld warten, sondern ein fester Termin mit der Bank vereinbart ist etc. pp.
In diesem Sinne – herzlich,
Nicola Straub
Micki meint
Sorry, aber SEPA ist das Allerletzte,
kann noch nicht mal Umlaute.
Das in unserem Zeitalter. Nur noch peinlich.