Wer bisher dachte die Vorkasse wäre für den Händler eine sichere Zahlart, muss sich jetzt eines Besseren belehren lassen. Zugegeben, es ist ein durchaus kniffliger Trick den sich die Onlinebetrüger da einfallen haben lassen. Und bedingt möglicherweise eine (Aufmerksamkeits-)Lücke beim Händler.
Betrug über Vorkasse geht doch
Wie in einem XING-Forum berichtet wird, bestellen Betrüger per Vorkasse bei Onlineshops. Nachdem der Betrag mit Angabe der offensichtlich passenden Auftargsnummer eingeht, verschickt der Onlinehändler im guten Glauben die Ware.
Soweit, so gut. Das böse Erwachen kommt einige Zeit später. Dann nämlich wenn er den Anruf eines vermutlich erbosten Anruf des vermeintlichen Kunden erhält.
Dieser hat das Geld nämlich im Glauben der Reservierung einer Urlaubsreise bzw. Buchung eines Urlaubsappartements überwiesen. Die durchaus findigen Online-Betrüger vermieten offenbar Appartements, wobei als Zahlungsinformation die Bankverbindung und Auftragsnummer des Shop-Betreibers angegeben wird, in dem sie vorher Ware bestellt haben.
Die genaue Rechtslage ist, zumindest uns, noch unklar. Haftet der Shop-Betreiber für den Schaden, auch wenn aus dem Überweisungsbeleg kein Anhaltspunkt für eine Fehlüberweisung ersichtlich ist, zum Beispiel falscher Empfängername, Erwähnung im Verwendungszweck „Urlaubsappartement“, „Hotel Riviera“ etc.?
Banken müssen Empfängerdaten nicht mehr abgleichen
Erleichtert wird die Betrugsmasche möglicherweise dadurch, dass Banken seit Ende letzten Jahren nicht mehr verpflichtet sind, die Kontonummer mit dem Namen des Kontoinhabers abzugleichen.
gefunden im Newsletter des eCommerce Leitfaden
WesternsattelWelt meint
Oh… Danke für diesen guten Bericht. Auf was für Ideen die Leute kommen. Hier sollte man wohl die Buchhaltung sensibilisieren. Das Ganze dann gepaart mit abweichender Bestell- & Lieferanschrift oder Packstation welche vom Namen des Zahlers abweicht, spätestens dann sollten alle Alarmglocken angehen. Bei Hochpreisigen Artikeln kann das schon mal richtig nach hinten losgehen. Die Klärung der Frage über die Haftung wäre doch sehr interessant.
Grüße D. Dreher
Luxus Online meint
Zu der Haftungsfrage, ich denke das der eigentliche Käufer der bei mir im Shop bestellt haftet. Denn dieser schliesst einen Vertrag mit mir und hat dafür auch aufzukommen, wobei der geprellte Urlauber mit den Betrüger einen Vertrag abschliesst.
Jedoch ist dieses Rechtsgeschäft von voornherein üngültig das der Betrüger ein Scheingeschäft macht. Somit wird dieser auch für alle Kosten aufkommen müssen. So wäre zumindest mein Rechtsbefinden, jedoch bin ich kein Rechtsverdreher 🙂
Händler meint
Ich habe einen ähnlichen Fall erlebt und anschliessend vor Gericht verloren: 1. Bestellung kam 2. Lieferadresse europ. Ausland (nicht unüblich) 3. E-Mail kam, dass Bekannter aus Deutschland überweist 4. Zahlung mit Bestellnummer als Verwendungszweck kam 5. Ware wurde versendet 6. Zahler ruft an, wo Laptop bleibt (obwohl wir Porzellan verkaufen) 7. dann gings vor Gericht , Schriftverkehr spielt keine Rolle – Gericht sagt, kein Vertrag mit Zahler zustande gekommen, daher Geld zurück.
Meine Empfehlung, kalkuliert paar Cent pro Bestellung für Betrüger ein, dann ist der Frust nicht ganz so groß.
[ach und dass war schon vor 5 Jahren, also keine neue Masche]
Otis meint
in der Tat bemerkenswert dreist und raffiniert. Einer dieser Fälle wo man feststellen kann, dass wenn die Jungs die gleiche Energie in was legales stecken würden, wären sie in überschaubarer zeit wohl dauerhaft erfolgreicher als mit solchen krummen dingern…aber das müssen wir nicht verstehen, was in deren köpfen vorgeht.
Georg meint
Hatten wir auch schon vor sieben Jahren: Vorkasse mit Lieferung an Packstation, Zahlung dann mit einer beleghaften Überweisung und gefälschter Unterschrift. Die geschädigte Sparkasse hat dann Strafanzeige gegen uns gestellt, weil sie vermutete, wir hätten als Empfänger des Geldes hätten die Manipulation vorgenommen (die Sparkasse sah ja nicht die dahinter liegende Bestellung). Aufgrund der Strafanzeige wollte unsere Hausbank dann unser Konto sperren … – also jede Menge Ärger. Wir sind aus der Sache aber ohne Rückzahlung herausgekommen, weil die geschädigte Sparkasse die dilettantisch gefälsche Unterschrift offensichtlich überhaupt nicht geprüft hat.
Rein juristisch hatte ich schon damals befürchtet, für die Rückzahlung verantwortlich zu sein.