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Aktuelle Seite: Startseite / Recht & Datenschutz / Und es bewegt sich doch: Amazon und die MwSt-Angabe
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Und es bewegt sich doch: Amazon und die MwSt-Angabe

22. Juli 2010 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

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Seit Wochen plane ich einen (erneuten) Artikel zu den Abmahngefahren bei Amazon Marketplace – Anlass war eine Abmahnung eines Lesers auf der Basis der PAngV – fehlende Angabe zur MwSt. direkt beim Preis.

Und nun das:

Um die Workarounds zu MwSt-Hinweis und Einbeziehung von AGB/Widerrufsbelehrung zu illustrieren schieße ich ein Bildschirm-Foto und siehe da:

amazon_rechtssicher

Amazon.de hat bei den Produkt-Detailseiten die MwSt.-Angabe hinzugefügt! Dass ich das noch erleben durfte… 😉

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

PS: Ist das eigentlich nur mir heute erst aufgefallen oder ist es wirklich so brandneu?

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, amazon marketplace, PAngV, Preisgestaltung

Reader Interactions

Kommentare

  1. Bundesverband Onlinehandel e.V. meint

    22. Juli 2010 um 16:32

    Ist schon seit dem 9.7.2010 so.

    Hier ein Auszug aus dem BVOH Blog vom 9.7.2010 : http://www.bvoh.de/blog1.aspx

    Recht : Abmahngefahr bei Amazon in einigen Punkten entschärft

    Der Vorstand des Bundesverband Onlinehandel e.V. ( BVOH ) hatte im März diesen Jahres ein Meeting mit der Rechtsabteilung von Amazon, um rechtliche Probleme der Darstellung auf Amazonseiten zu diskutieren. Es wurden 20 verschiedene problematische Darstellungen auf Amazonseiten besprochen. Die ersten Änderungen sind nun auf den Amazonseiten zu sehen.

    a) Dieser Satz ist nun unter dem Verkaufspreis des Artikels eingeblendet : Alle Preisangaben inkl. MwSt. In der Vergangenheit fehlte diese Angabe auf Amazonseiten, weshalb viele Händler eine Abmahnung erhielten.

    b)Auch dieser Satz, hinter dem Verkäufernamen, ist neu : Für Rücksendungen klicken Sie bitte auf den Verkäufernamen. Hier hätte sich der BVOH eine andere Formulierung gewünscht, um einen noch deutlicheren Hinweis zum Widerrufs- / Rückgaberecht zu erhalten.

    Dresden, den 9.7.2010

    Update:

    Amazon hat scheinbar wieder etwas rückgängig gemacht.

    Der im vorigen Posting unter b) aufgeführte Satz ist verschwunden und die alte Formulierung wieder eingeblendet : Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den Verkäufernamen

    Damit wieder kein konkreter Hinweis als sprechender Link zum Widerrufs- / Rückgaberecht.

Trackbacks

  1. Ecommerce Lesetipps » Magento, Usability, Shop, Facebook, Optimierung, Cross-Selling » ShopTrainer sagt:
    26. Juli 2010 um 11:35 Uhr

    […] Amazon fügt auf den Produktdetailseiten die MwSt. Angabe hinzu – Abmahngefahr gebannt? http://www.shopanbieter.de/news/archives/3432-und-es-bewegt-sich-doch-amazon-und-die-mwst-angabe.htm… […]

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