Obwohl das Urteil bisher noch nicht im Volltext vorliegt und die Tinte auf der Pressemitteilung zum BGH-Urteil kaum getrocknet ist, werden schon die ersten Abmahnungen zu den fehlenden Versandkosten bei Google Base verschickt. Heute vor zwei Wochen entschied der Bundesgerichtshof, dass auch in Preissuchmaschinen neben dem Preis Angaben zu den Versandkosten gemacht werden müssen.
Der shopbetreiber-blog.de berichtet nun von einer ersten Abmahnung mit jedoch fragwürdigen Aufmachung. So scheint der angesetzte Streitwert unangemessen hoch. Dafür ist die Frist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung umso kürzer. Unter Abmahnanwälten nennt man das wohl ausgleichende Ungerechtigkeit.
Grundsätzlich sei jedoch zu prüfen, ob die Abmahnung gerade wegen des unangemessen hohen Streitwerts in Höhe von 25.000 EUR und der kurzen Frist rechtsmissbräuchlich sein könnte. Unabhängig davon wird empfohlen, dass Shopbetreiber Preissuchmaschinen, welche die Versandkosten nicht mit ausweisen, zumindest vorläufig zu meiden.
H.P. meint
Wir werden unseren Shopbetreibern nun empfehlen die Google Base Kampagnen bis zur Klärung der rechtlichen Lage seitens der Gerichte oder der technischen Nachbesserung seitens Google pausieren zu lassen.
Ist wirklich traurig das Google ein für die eigene Plattform wahrlich nicht allzu schwer lösbares Problem nicht vorher erledigen konnte, so wie das alle größeren Preissuchmaschinen längst getan haben. Ich finde das kratzt ganz schön am Ruf des Technologiekonzerns Google.
jorus meint
Hier ist am Montag eine Abmahnung eines Notebookanbieters hereingeflattert.
Inhalt ist ziemlich krass: 25.000 Euro (!!!) Streitwert und eine ziemlich Frist zum Unterzeichnen der Unterlassungserklärung.
Um zu sehen, ob zu viele Händler vom Gleichen abgemahnt wurde empfehle ich jedem Betroffenen sich im Google Base Forum zu melden („Zähler Abmahnung….“ unter http://groups.google.com/group/DE-Suchergebnisse/browse_thread/thread/13cf8f03081434ee?hl=de)
[zur Info: Der Name des abmahnenden Onlineshops wurde vom Admin rausgenommen.]
Milla meint
Wir sind bereits mit unserem Anwalt im Gespräch.
Er sagt, dass die große Anzahl an Meldungen, die kurze Frist und der hohe Streitwert Anzeichen für eine Rechtsmissbräuchlichkeit sind.
Letztendlich müssten wir ca. 10 bis 20 Abmahnungen von xxx [Name von Admin wegen Rechtsunsicherheit gelöscht] zu dem Thema zusammenbekommen, um dagegen vorzugehen.
Wir sind bereit allen, die sich melden, ein Schriftstück bereit zu stellen, mit welchem sie gegen die Abmahnung von xxx [Name von Admin wegen Rechtsunsicherheit gelöscht] vorgehen können.
Es ist deshalb wichtig, dass sich möglichst viele bis Montag 03.08.2009 bei uns unter nachfolgender E-Mail-Adress melden!
Die Zeit drängt!
milla17 @ gmx.de
Bitte gebt auch Datum des Briefes von xxx [Name von Admin wegen Rechtsunsicherheit gelöscht] bzw. der vertretenden Anwälte sowie Fristsetzung an.
Alle, die sich melden, werden das Schriftstück vom Anwalt von uns bekommen! Es enstehen keinem, der sich meldet, daraus Kosten,
wir werden die Kosten für die Aufsetzung des Schriftstücks tragen.
Bitte meldet euch schnell! Wir müssen zusammenhalten und hiergegen vorgehen!
Jan Stoll meint
Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ich heute (Freitag) Google Base so abändere wie in meheren Foren beschrieben, das ich zzgl. Versandkosten incl. MwSt – Shopnamen schreibe und z.B. am Montag bekomme ich eine Abmahnung darüber vom Sachverhalt von Donnerstag.
Muss ich diese Abmahnung dann zahlen? Ist ja bereits alles geändert wenn die Abmahnung kommt!
MFG
Jan
shopanbieter.de Blog für den Onlinehandel meint
Aktuell schwebt ja, wieder das Schwert der Abmahngefahr über Shop-Betreiber, siehe auch unseren Artikel Erste Abmahnung wegen Google Base. Grund genug für Sven Steinacker von Tradoria GmbH für deren Händler das Thema umfassend zu recherchieren (Quellen
tina meint
Das Feld ist nun Live bei Google-Base
http://base.google.com/support/bin/answer.py?answer=73932&hl=de