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Auf Froogle rechtssicher präsentieren

20. Juli 2009 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

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Nach dem neuen BGH-Urteil müssen auf Preisportalen die Versandkosten genannt werden. So weit verstanden – nur was tun, wenn dies gar nicht möglich ist?

"dunkelwelt" ergänzt den Firmennamen um die nach PAngV erforderlichen Angaben

Denn das Problem bei Froogle bzw. Google Base ist, dass die von den Händlern korrekt eingegebenen Versandkosten teilweise schlicht von Google unterschlagen werden. So werden Texte oftmals einfach beschnitten.

Da ist dann der Händler selbst dann noch der Dumme, wenn er die Versandkosten ganz an den Anfang des Produktbeschreibungs-Textes stellt und auch dann, wenn Google diesen Text nicht abschneidet – denn in der "Bildergalerie"-Ansicht werden gar keine Texte angezeigt. 

So stehen Händlern aktuell wohl nur sehr wenige Optionen offen. Die gradlinigsten beiden:

 

1. Das Listing bei Google Base derzeit aussetzen (aber Achtung: Einige Zeit lang sind die Artikel noch online)

2. Die Versandkosten in die Preise einzurechnen und somit kostenfrei zu liefern

Mögliche Lösungen, wie die Versandkosten bei Google Base zuverlässig angegeben werden können, werden im Shopbetreiber-Blog sowie hier bei JTL diskutiert. Überzeugen kann derzeit eigentlich nur der Tipp von "modus15":

nochmal zurück zum Thema und hab es wieder umgestrickt, bzw nun doppelt und dreifach abgesichert. Da nicht immer die gesamte Beschreibung angezeigt wird, bzw nur die Kurzform und die nicht immer von Anfang des Textes, sondern auch schonmal ein Schnipsel mittenraus, habe ich meine Firma nun "+x.xx Euro Versand, incl Ust – Firmenname" genannt, das sollte dann unter dem Text erscheinen

Dies immerhin scheint zu funktionieren – und wird auch in der Bildergalerie zuverlässig angezeigt, wie die Produkte von "dunkelwelt" zeigen, der den Tipp anwendet (siehe Screenshot).

Das Ruhrmedia-Modul integriert die Versandkosten in das ProduktbildNoch einen anderen Weg geht das Export-Tools, das Ruhrmedia für XT und Gambio bereitstellt. Dieses integriert die Versandkosten in die Produktbeschreibung sowie – wegen des "Textbescheidungs-Verhaltens" von Google sowie der Bildergalerie-Ansicht – auch noch in das Produktbild.

Ebenfalls von "modus15" stammt übrigens die Aussage, Google arbeite bereits daran, das Problem der Versandkostenangabe zu lösen – seit letztem Winter…

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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Kategorie: Marketing Stichworte: Abmahnung, Google, Preisportale

Reader Interactions

Kommentare

  1. H.P. meint

    20. Juli 2009 um 20:12

    Die Frage ist inwieweit der Shopbetreiber dafür verantortlich gemacht werden kann das Google Base keine entsprechende Möglichkeit bietet die Versandkosten mitzugeben.

    Es gibt laut Feedbeschreibung (http://base.google.de/support/bin/answer.py?answer=78170&hl=de) keine Möglichkeit die Versandkosten zu übergeben! Somit hat der Shopbetreiber keine technisch einwandfrei nutzbare Möglichkeit die rechtlich offenbar notwendigen Angaben zu übergeben.

    Die Angabe auf dem Bild zu hinterlassen würde spätestens bei bestimmten Zielgruppen dazu führen das die Angabe unkonsumierbar wird (Screenreader lesen nunmal nicht vor was auf dem Bild steht) und ist technisch wahrlich nicht für jeden umsetzbar. Die Firma mit Versandkosten zu benennen ist nur bei Pauschalversandkosten überhaupt möglich und die Preise bereits inkl. Versandkosten auszuliefern ist auch ziemlich hakelig!

    Somit müsste der Shopbetreiber eigentlich seine Daten entfernen, denn etwas anderes bleibt Ihm ja eigentlich nicht übrig. Hier hat Google aber mal sehr deutlich zu spät bzw. gar nicht reagiert!
    Vielleicht sollte man aus Kundenschutzgründen zumindest den deutschen Dienst bis zur Erweiterung des Feedformates komplett einstellen?

    Die Frage stellt sich inwiefern man Base Kunden eigentlich abmahnen könnte, immerhin ist Google dafür verantwortlich das man die Versandkosten nicht einliefern kann! Müsste man mal juristisch beleuchten lassen…

  2. H.P. meint

    20. Juli 2009 um 20:22

    Ach ja, unsere Variante sieht so aus:
    Die CSV Datei enthält 2 benutzerdefinierte Attribute, einmal die Versandkosten und einmal einen Link auf die Liefer- und Versandkostenerklärung des jeweiligen Shops.

    Somit liefert der Shopbetreiber die benötigten Daten (und mehr) aus, das Google diese möglicherweise nicht anzeigt, nunja, was soll man machen, es ist ja Googles Plattform, die Daten sind jedenfalls da.

    Wäre interessant wie diese Variante juristisch zu bewerten ist, oder?

  3. Lorenz meint

    21. Juli 2009 um 10:24

    Also für mich ist das keine Lösung da viel zu aufwendig.
    Einen konsequenten Boykott von froogle bis google sich aufrafft und endlich auch die deutschen Gesetzgebungen umsetzt wäre da schon viel besser. Solange man google da immer hinten rein kriecht wird das aber nichts.

  4. H.P. meint

    21. Juli 2009 um 12:18

    Ich persönlich hätte durchaus Sympathie für diesen Vorschlag sehe aber keine Umsetzungsmöglichkeit.
    Die Boykottaufrufe haben an allen möglichen Stellen bereits keine Wirkung gezeigt da sich die Shopbetreiber einen Boykott schlicht kaum leisten können.
    Somit keine Option.

  5. Schalli75 meint

    21. Juli 2009 um 12:48

    Es gibt doch das Attribut „Zahlungshinweise“. Kann man nicht dort einfach die Versandkosten reinschreiben? Das wäre doch am Einfachsten…

  6. Nicola Straub meint

    21. Juli 2009 um 14:37

    Hallo Schalli,
    das hilft nichts, weil die dort eingetragenen Infos eben nicht direkt angezeigt werden. Und in der Bildergalerie-Ansicht erst Recht nicht…
    Herzich, Nicola Straub

  7. megapearl79 meint

    22. Juli 2009 um 22:05

    Ganz ehrlich: bei all den Steinen, die einem als Händler in den Weg gelegt werden – da vergeht einem einfach alles. Da fragt man sich, warum man sich so etwas antut.

  8. H.P. meint

    23. Juli 2009 um 13:41

    Ganz einfach, weil wer es richtig macht, gutes Geld verdienen kann!

  9. megapearl79 meint

    23. Juli 2009 um 14:44

    sorry, aber das ist totaler quatsch.

  10. Stefan meint

    24. Juli 2009 um 10:48

    Wir haben den Link entsprechend der obigen Abbildung eingebaut. War ganz unkompliziert, aber auf die Idee muss man auch erst einmal kommen. Deshalb recht herzlichen Dank an dieser Stelle für diesen doch wichtigen Beitrag!

    S.H.

  11. H.P. meint

    24. Juli 2009 um 16:47

    So? Machst Du es aus Jux oder weil es ein schönes Hobby ist? Auf die Antwort bin ich aber mal gespannt. 🙂

  12. shopanbieter.de Blog für den Onlinehandel meint

    6. August 2009 um 14:01

    Vor drei Wochen entschied der BGH, dass auch in Produktlistungen bei Preissuchmaschinen zwingend auf etwaige Versandkosten hingewiesen werden muss. Dieses Urteil betraf unseres Wissens ausschließlich die Preissuchmaschine von Google, namens Froogle bzw. G

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