Zufällig bei Formlet entdeckt – der shopanwalt.de. Ein Zusammenschluss von drei Anwälten bietet seine Leistungen zu klar kommunizierten Festpreisen an. So auch zu aktuellen Abmahnfällen, wie deren "Produkt" Abwehr Abmahnung Ed Hardy für 119 Euro zeigt. Auch die Markeneintragung für 59,50 Euro hört sich erstmal recht gut an.
Der Abmahnsichere Online-Shop für 952 Euro ist da schon etwas teurer. Grundsätzlich finde ich dieses Angebot eine sehr gute Sache. Alleine schon um endlich mal ein Gefühl dafür zu bekommen, was Anwaltsleistungen in etwa kosten könnten. Wobei ich deren Leistung natürlich nicht beurteilen kann.
Interessant wenn auch für mich etwas irritierend, ist deren Angebotspalette. Diese reicht nämlich vom EDV-Recht, Internetrecht und Abmahnungen über Gesellschaftsrecht und GmbH-Recht. Soweit, so gut. Aber auch im Mietrecht, Zivilrecht, Strafrecht und sogar im Hunderecht fühlen sie sich bewandert genug um ihre Leistungen anbieten zu können. Etwas mehr Spezialisierung fände ich an dieser Stelle glaub- bzw. vertrauenswürdiger.
Anway – falls jemand mit dem shopanwalt schon Erfahrungen sammeln konnte, freue ich mich über eine kurze Einschätzung.
Kleiner Nachtrag: Der interessierte Leser schaue sich unbedingt die Kommentare an.
Daniel meint
Der Herr RA Feil ist doch der gleiche, der auf ebay seine Leistungen zur Abmahnung von Konkurrenten anbietet bzw. anbot.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/08/22/erwahnung-fur-rechtsanwalt-thomas-feil/
Scheinbar versucht er seit dem Zusammenbrechen seines Deals mit BUG / etail (http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/09/25/lg-hamburg-e-tail-gmbh-nimmt-klage-zurueck/) nun auf „beiden Seiten“ seinen Schnitt zu machen.
Sollte man vielleicht vor einem Engagement wissen.
shopanbieter.de meint
Vielen Dank für den Hinweis! Das dürfte für den einen oder anderen auf jeden Fall von Interesse sein.
Toben meint
Das ist auch der selbe Rechtsanwalt, gegen den div. Strafanzeigen laufen (laut div. Blogs) und der seinem Mandanten Bug / eTail zahlreiche Gegenabmahnungen inkl. Urteile eingefangen hat.
Diese ganze Bug Abzocke war so schlecht gemacht, dass ich so einen Anwalt noch nichtmal mit nem Inkasso beauftragen würde. Die Missbäuchlichkeit der Abmahnungen wurde mehrfach vor Gericht bestätigt.
Natürlich hat man sich mit Bug / eTail ein so großen Kanzlei Apperat aufgebaut, dass man jetzt medienwirksam seine Leistungen verramschen muss, damit die Kanzlei Mitarbeiter noch bezahlt werden können.
Herzklappen OP’s kann man auch in Fern-Ost zu Dumping Preisen buchen. Kommt ja nicht auf die Qualität an. Klasse.
Dass Shopbetreiber.de über den RA nichts weiß und noch nichtmal in einem Halbsatz auf die Fragwürdigkeit / Kritik hinweist, finde ich allerdings seltsam. Ist ja nun wirklich kein Geheimnis.
shopanbieter.de meint
Den Fall BUG / eTail kannte ich schon, nicht jedoch den Namen des RA in diesem Zusammenhang.
Ist aber auch manchmal echt schwierig, überall 100% und mehr involviert zu sein. Zumal wir ja kein Spezialblog für Internetrecht sind. Das sind die Kollegen vom shopbetreiber-blog.de.
Und die Masse der Leser weiss insgesamt sowieso wesentlich mehr als ich bzw. wir zwei. Das ist gut so und dafür gibt es auch die Kommentarfunktion.
Davon ab, bat ich im Artikel ja um Eure Einschätzung bzw. Erfahrung.
Robert Z. meint
Ich kannte die Namen auch nicht. Ist scheinbar kein Beinbruch so wie es sich in den Meinungen hier darstellt.
Rechtssicherheit ist für Shops nicht unwichtig. Leider handeln die meisten Shops aus Unwissenheit über die Kosten von präventiven Maßnahmen erst wenn es schon zu spät ist. Bei POWERGAP haben wir schon länger einen Anwalt als Partner offiziell auf der Webseite integriert.
http://www.powergap.de/shoploesung-powergap-lawconfirm.htm
Speziell für unsere Kunden (aber auch sicher für andere Shops) bietet er mit auch klaren Preisangaben seine Dienste an. Das ist wichtig, um als Shopbetreiber klare Kalkullationsgrundlagen zu haben.
Er ist rein auf das Internetgeschäft und dessen angrenzenden Themen spezialisiert und aus unserer Sicht bisher sehr kompetent!
Dafür (ohne es jetzt genau zu wissen) müssen Seine Klienten wohl auf Beratung im Hunderecht verzichten 🙂
Ronny meint
Hallo,
interessantes Thema. Bin nämlich gerade auf der Suche nach einem guten bezahlbaren Anwalt der uns ein gutes Angebot für AGB und einen abmahnsicheren Online-Shop bieten kann.
Habt Ihr gute Empfehlungen sowie Tipps
Tobias meint
AGB brauchen die wenigsten Händler wirklich. Gegenüber Verbrauchern ist alles im BGB geregelt und kann kaum geändert werden. Später kommt ein neues BGH Urteil (z.B. Schadensersatz bei Personenschäden nicht einschränkbar) und zack sind Deine teuren AGB abmahnbar.
Den Shop sicher gestalten kannst Du auch im Sellerforum. Dort gibt’s genug kompetente Shopbetreiber, die ständig „im Kampf“ stehen und sichere Shops haben. Die helfen immer…
Nicola Straub meint
Hallo Tobias,
leider stimmt das nicht ganz: Denn jede im Shop erklärte Verabredung stellt bereits eine AGB dar. Insofern stellen „Hinweise“ wie Mindestbestellwert etc. bereits AGB dar, wie der Kölner RA Becker bei einer Veranstaltung neulich sehr anschaulich erklärte.
Was übrigens Axel Gronen mit dem Satz kommentierte: „Wer die paar Euro nicht hat, seine AGB vernünftig erstellen zu lassen, hat im E-Commerce nichts zu suchen!“
Und im Prinzip mag ich ihm da Recht geben, zumal ein Anwalt dann ja auch für etwaige Fehler haftet – ein IMO enormer Vorteil…
Herzliche Grüße
Nicola Straub
Tobias meint
Ok, dann korrekt: Nicht jede Verabredung, sondern jede für eine vielzahl von Verträgen vorformulierte Klausel ist eine AGB. Einzelvereinbarungen kannst Du in einem Artikel schon machen, ohne, dass es AGB werden.
Aber Du hast Recht, auch Versandkostenhinweise müssen den AGB Vorschriften standhalten, weil sie AGB darstellen.
Axel kommentiere ich jetzt nicht – Bild Niveau halt.
Einen Anwalt in Haftung nehmen? Viel Spaß! Vor allem haftet er nicht, wenn sich plötzlich die Rechtslage ändert. Wie in obigem Beispiel mit dem Schadensersatz halt. Grad mal 1 Jahr her.
Ein kleiner B2C Shop braucht diese 3 Seiten langen AGB nicht, die nur das regeln, was eh im BGB geregelt ist. Gefahrenübergang wäre so ne sinnlose Sache, die Anwälte mit 10 Sätzen regeln, obwohl es eh im BGB steht.
Nicola Straub meint
Hallo Tobias,
da finden wir weitgehend zusammen 😉 Auch ich denke, dass viele kleinere Shops evtl. auch mit „kleineren AGB“ gut fahren würden, als sie vielfach (dann inkl. vieler, vieler Fehler) haben.
Ich möchte einfach dafür sensibilisieren, dass sich E-Commerce-Starter bitte einmal mit einem Anwalt hinsetzen mögen und sich grundlegende Gedanken über die Sache machen: Was sie wollen, was nicht, was sie müssen, was sich wie vermeiden lässt.
Eine entsprechende Konsultation, aus der dann ggf. auch (möglichst schön schlanke und klare) AGB rauskommen können sollte daher IMO unbedingt gemacht werden – und soviel Geld sollte auch im Startbudget drin sein. Leider aber wird genau dies oft eingespart…
Herzlich, Nicola
Max meint
E-Commerce-Starter machen sich tatsächlich – man möchte schon sagen herzerfrischend – wenig Gedanken über die rechtliche Situation. Ist aber kein Wunder, ist ja auch ziemlich kompliziert.
Da wünschte ich mir mehr Shopsystem-Anbieter wie Powergap die hierfür einen Partneranwalt anbieten oder Tradoria die gleich ganz ein rechtssicheres Shopsystem anbieten.
Tobias meint
@Max: Der Powergab Anwalt ist auch erfrischend teuer und von einer Haftungsgarantie hab ich auch nichts gelesen. Da fährst Du mit einem „normalen“ IT Fachanwalt günstiger bzw nicht teurer, wenn man eine vernünftige Geschäftsbeziehung hat.
Tradoria = rechtssicheres Shopsystem? Augenwischerei! Ich kann in jedem Shop System eine falsche Belehrung hinterlegen, Grundpreise vergessen, Garantiezusagen fälschlich angeben usw. Deine Werbung ist wenig seriös!
@nicola / Max: Ich geb Euch recht, dass viele sich nicht kümmern. Es bringt aber nichts (!!) einem Anwalt 500 Euro für AGB & Co hinzulegen und sich nicht um rechtliches zu kümmern. Irgendein OLG/KG ändert die Rechtssprechung (z.B. 1 Monat bei Ebay) oder Du nimmst später halt Pflege- / Textilprodukte auf usw und prompt machst Du Fehler, vor denen Dich der Anwalt damals garnicht warnen konnte.
Deshalb hilft eh NUR sich selber fit zu machen und zu halten. Wenn ich aber fit bin, brauche ich keinen Fitmacher.
Ausnahme: Wenn man es sich leisten kann (!), kann man natürlich eine Flatrate abschließen mit Haftungsgarantie. Muss man aber dann rechnen wie eine Versicherung. Kosten pro Jahr > möglicher Schaden > usw. Aber auch diese Garantien haften nicht für eigene Blödheit! 🙂
Robert Z. meint
@Tobias: POWERGAP wird am Ende mit „P“ geschrieben 🙂
… englisch ausgesprochen: [PAUERGÄP] 🙂
ps: ich kenne keinen „erfrischend billigen“ Anwalt, der was taugt! „Wissen ist Macht“, wie man so schön sagt, gleichzusetzen mit „Wissen wird mit Geld belohnt“. Ich belohne gerne, wenn die Leistung stimmt. „Geiz ist geil“ gehört in den Elektronikmarkt, aber nicht in die Absicherung der Existenz.
Tobias meint
Stimmt, ich sprach ja auch davon, dass man für das Geld einen guten Fachanwalt bekommt. Mit Verlaub: RA Rohlich ist kein Fachanwalt, nicht einschlägig für gewerblichen Rechtsschutz, bietet wie obiger RA mal quer Beet alles an wie Medizinrecht, Schulrecht (?) usw und hat übewiegend Refendariate und Lektorennebentätigkeiten vorzuweisen.
Nicht grad ein Bang&Olufsen Schaufenster, um in Deinem Elektronikmarkt Bild zu bleiben.
Max meint
@Tobias,
ist ja nicht meine Werbung. 😉
Aber was meinst Du mit: „Tradoria = rechtssicheres Shopsystem? Augenwischerei! Ich kann in jedem Shop System eine falsche Belehrung hinterlegen, Grundpreise vergessen, Garantiezusagen fälschlich angeben usw.“ ?
Von diesem Vorwurf höre ich jetzt das erste Mal.
Tobias meint
Naja, es bleibt ja Sache des Shopbetreibers, was er in die Beschreibung schreibt, oder welche Preise er einstellt usw. Insofern kann man ein Shopsystem nie sicher nennen. Andere Shopsysteme zeigen MwSt Hinweise usw auch korrekt an.
Beispiel abmahnbarer Tradoria Shops:
Verstoß gegen Textilkennzeichnungspflicht:
tradioria.de/p/1916461/geburtsjahrshirt001-t-shirt
Grundpreis falsch eingestellt:
tradoria.de/p/1942962/echter-barbados-rum-1999-9-jahre-gereift-45
Unzulässige Verwendung des Begriffs „Ladenpreis“:
tradoria.de/p/446877/feinstes-trueffel-oel-weisser-trueffel-olivenoel-toscana
Irreführende / selbstverständliche Werbung mit CE Kennzeichnung:
tradoria.de/p/1415740/bieco-rassel-ringrassel-greifling
tradoria.de/p/2213305/legler-tausendfuessler-greifling-rassel
Arthur W. Borens meint
Alleine den Begriff „rechtssicher“ als Anbieter irgendwo im Internet zu verwenden, ist bei der momentanen Zufälligkeit von richterlichen Entscheidungen schon mehr als nur Augenwischerei. Eines ist sicher: „Nichts ist (derzeit) sicher!“ 😉
Kreativ-Projekt meint
@Tobias:
Sehr guter Hinweis!!
Mir streuben sich auch immer die Nackenhaare, wenn ich irgendwas von abmahnsicheren Shopsystem etc. höre/lese. Nur weil der Hinweis auf weitere Kosten an der richtigen Stelle stehen, ist der „Shop“ doch nicht rechtssicher?! Die Technik nimmt mir nicht meine Klauseln in den AGB ab. Ich warte darauf, dass irgendein Händler (vielleicht bei Tradoria) auf seine Startseite schreibt: „Abmahnung zwaecklos – ich nutze Tradoria“ 😉
Viele Grüße
Ralf
Karl Nappinger meint
Liebe Diskutanten,
ich hatte vor wenigen Wochen dieselbe Frage, ich glaube so um die 1000 Euro zahlt man für eine solche Prüfung mindestens (nicht zu verwechseln mit „Mustertexten“ die es schon ab ca. 100 Euro gibt).
Bei RA Feil hatte ich dieselben Bedenken, ich wollte nicht Geld an einem „Abmahner“ geben und habe mich umgeschaut.
Interessant fand ich das Angebot der IT-Recht-Kanzlei (München) und Internet-Recht-Rostock, war mir aber am Ende ein wenig teuer. Außerdem habe ich gehört, dass dort oft die Betreuung an nicht so erfahrenen neue Anwälte abgegeben wird.
Leider gibt es nicht sehr viele Alternativen in Sachen Kompetenz, was ich sehr erstaunlich finde.
Da bin ich zufällig auf die Seite einer Firma mit Namen IT-Recht-Plus gekommen.
Was mir gefallen hat, dass es sich hier nicht um einen Einzelanwalt oder Kanzlei handelt, die einfach nur behauptet, was zu können, sondern dass es Kriterien für den Anwalt gibt, der von IT-Recht-Plus beauftragt wird: http://www.it-recht-plus.de/35-0-Anwaltsauswahl-Grundvoraussetzungen.html
Außerdem gibt es dort ein Jahr Aktualisierung und ein Zertifikat.
Dafür habe ich ingesamt 960 Euro bezahlt, was ich sehr fair finde. Betreut wurde ich von einem Anwalt aus Frankfurt, der sich viel Zeit für mich genommen hat – auch in der Nachbetreuung.
Ich hoffe, ich konnte dem einen oder anderen weiterhelfen.
Karl (Name von der Redaktion geändert)