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Aktuelle Seite: Startseite / Einspruch / Einspruch: Der Köder muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler
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Einspruch: Der Köder muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler

9. April 2018 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Man kann den meisten Online-Händlern nicht vorwerfen, sie hätten zu wenig Ahnung von ihren Produkten. Meist sind sie durchaus Experten in ihrem Sortiment. Und trotzdem verdienen sie kein Geld damit. Aber es hilft halt nicht sich Artikel ins Lager zu legen, nur weil man sie selbst toll findet und gerne selbst hätte oder hat. Ins Lager gehören Produkte die der Kunde toll findet und haben will!

Da ist es dann auch kein Wunder, wenn das Lager voller sog. Pennerprodukte und das Konto leer ist, so dass keine neue Ware gekauft werden kann. Trotzdem scheint es für einen Händler nichts Schlimmeres zu geben, als sich von „seinen“ Produkten zu trennen.

Anders kann ich mir nicht erklären, warum sie nicht regelmäßig prüfen, welche Artikel nur Lagerplatz und Kapital binden, statt sich zu verkaufen. Ihre Topseller kennen sie ja, aber bei den restlichen 95 – 99% wird dann  nicht hingeschaut.

Aber „Wenn ich Dich nicht sehe, siehst Du mich auch nicht“, klappt halt nur im Kinderreim. Stellvertretend die Antwort eines Händler dem ich nachweisen konnte, dass beinahe jede zweite Bestellung defizitär war, da sich die Produkte einfach nicht lohnten. Meiner dringlichen Empfehlung sein Sortiment zu bereinigen, entgegnete er sehr erschrocken „Aber dann müsste ich ja die meisten meiner Produkte rausnehmen“.

Yepp, genauso ist es! Zumindest musste dringend etwas im Sortiment geändert werden.
(Anm. d. Red.: Im Laufe dieser Woche schalten wir unseren kostenlosen Deckungsbeitrags-Kalkulator frei. Der voll funktionsfähige Entwurf, ist hier bereits einseh- und nutzbar. Leider noch etwas unübersichtlich, da noch ohne Layout. Aber wer möchte, kann ihn schon ausprobieren.)   

In lieber Erinnerung auch der Händler, mit dem ich quasi um jedes nicht lohnende Produkt feilschen musste, da diese doch so schön seien und sie ihm so gut gefielen. Ein Händler der seine Produkte liebt, ist toll. Doch einen Händler der Gewinn macht, finde ich, meistens, noch viel toller!

Wer jetzt meint, ich hätte leicht reden, schließlich sei es kaum möglich im Vornhinein zu wissen, welche Produkte gut laufen würden, irrt sich. Nie war Marktrecherche einfacher und günstiger, wie auch unser sehr ausführlicher Artikel So können Online-Händler das weltweit größte Marktforschungsinstitut kostenlos nutzen beweist.

Hier stellen wir verschiedene Möglichkeiten vor, wie man das Internet sehr erfolgreich, unaufwendig und natürlich kostenlos für die Marktrecherche nutzt und anschließend genau weiß, welche Produkte die Zielgruppe haben will. Und wer dieses Wissen gleich praxisnah umgesetzt sehen möchte, nimmt an unserem kostenlosen Webinar Marktrecherche übermorgen teil.

Also, hört damit auf, Online-Handel aus Liebhaberei zu betreiben und verdient lieber Geld. Aber das kann natürlich jeder halten wie er es möchte.

Bildquelle: radiokafka @ bigstockphoto

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Kategorie: Einspruch Stichworte: Einspruch, Marktrecherche, Sortimentssteuerung

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Gerne können wir unverbindliches und vertrauliches Erstgespäch führen.

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