Willkommen zum Wochenrückblick von shopanbieter.de! In der KW 2 proben nach Birkenstock zwei weitere Marken den gerichtlichen Aufstand gegen Amazon. Tchibo startet in das Abenteuer Miet-Commerce. Die Betreiberin von WirkaufenDeinAuto.de erhält ein stattliches Investment von 460 Millionen Euro. Und der Oberste Gerichtshof von Österreich hat Amazon ordentlich für dessen AGB abgewatscht.
Die Themen der Woche
Der Widerstand gegen Amazon wächst: Nachdem Birkenstock den Marktplatz Ende letzten Jahres mit großem Getöse verließ, wagen jetzt auch kleinere Player den Aufstand, berichtet die t3n: Der Taschenhersteller Ortlieb klagt gegen die Listung von Konkurrenzprodukten bei der Eingabe des Suchbegriffs „Ortlieb“ auf Amazon. Und der Massagematten-Hersteller Gofit aus Österreich klagt dagegen, dass sein Markenname in der Autovervollständigung der Amazon-Suchmaschine auftaucht.
Die Gebrauchtwagen-Plattform Auto1, Betreiberin von WirkaufenDeinAuto.de, erhält ein Investment von satten 460 Millionen Euro, berichtet unter anderem die Internetworld. Das Geld stammt vom „Vision“-Investitionsfond des japanischen Technologiekonzerns Softbank. Mit dem frischen Kapital wird Auto1 mit 2,9 Milliarden Euro bewertet.
Die Anforderungen an die Intralogistik, also an die Lagerprozesse im E-Commerce, steigen immer weiter an. Schlauere Software und mehr Automatisierung bieten neue Ansätze für eine noch schnellere erste Meile. Etailment hat den State-of-the-art in Sachen Intralogistik in einem neuen Whitepaper zusammengefasst.
Tchibo wird sein schon länger angekündigtes Miet-Commerce-Angebot für Kindermode am 23. Januar starten. Rund 50 Artikel können zum Start unter www.tchibo-share.de gemietet werden.
Shipping Service Provider binden viele Paketdienstleister über eine Plattform an den Shop an. Das macht flexibel und hat etliche Vorteile – Preistransparenz gehört jedoch nicht dazu, warnt die Internetworld in ihrer Übersicht.
Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat Amazons AGB abgewatscht, berichtet der ORF. Dass ein Rücktritt vom Vertrag nur schriftlich erfolgen kann, ist laut OGH unzulässig. Auch eine Gebühr von 1,50 Euro bei Kauf auf Rechnung kassierten die Richter. Ebenfalls untersagt hat der OGH die Bestimmung in den AGB des Handelskonzerns, dass Kunden dem Unternehmen „uneingeschränkte Rechte“ an Inhalten, etwa Kundenrezensionen, einräumten, die sie auf der Amazon-Website einstellten.
Die Diskussion der Woche
Der Coup der Steuerfahndung gegen chinesische Händler auf Amazon.de war zwischen den Jahren in aller Munde. „Sinnlos“ sei die Aktion gewesen, unkt jetzt Jochen Fuchs von t3n. Der Schlag gegen rund 100 China-Händler sei angesichts der tausenden Händler, die weiterhin unregistriert an der deutschen Umsatzsteuer vorbei Handel treiben, nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Die Zahl der Woche
31 Prozent der Verbraucher haben schon einmal aufgrund des Posts eines Social Influencers ein Produkt oder eine Dienstleistung gekauft. Eine Studie enträtselt nun die Psychologie hinter Influencer-Marketing. ->ibusiness (für Abonnenten)
Die Zukunft der Woche
Der britische Online-Supermarkt Ocado hat einen neuen Roboter vorgestellt, der Techniker bei Wartungsarbeiten in den hochautomatisierten Logistikzentren unterstützen soll. Der Roboter ist als helfende Hand gedacht, der durch Beobachtung lernt und seine menschlichen Kollegen bei hochpräzisen oder besonders kraftaufwändigen Arbeiten unterstützen soll. ->Internet Retailing