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Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / BGH: MwSt-Hinweis und Versandkosten müssen nicht bei jedem Artikel ausgewiesen werden!
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BGH: MwSt-Hinweis und Versandkosten müssen nicht bei jedem Artikel ausgewiesen werden!

5. Oktober 2007 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Goliath Media-Markt hatte Mindfactory abgemahnt, weil dort die MwSt nicht als solche ausgewiesen war und zudem die Versandkosten nicht angemessen am Artikel dargestellt waren.
Den vorinstanzlichen Urteilen hat der BGH jetzt widersprochen: Zwar sei der Auftritt en detail zurecht beanstandet worden. Aber die Auffassungen der Vorinstanzen gingen fehl. Die Preisangabenverordnung nötigt laut BGH nicht dazu, die zusätzlichen Hinweise auf die Umsatzsteuer und die Liefer- und Versandkosten auf derselben Internetseite zu geben, auf der die Ware angeboten und der Preis genannt werde.

Dem Internetnutzer sei bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfielen. Er gehe auch als selbstverständlich davon aus, dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthielten. Es genüge daher, wenn die fraglichen Informationen alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite gegeben würden, die der Internetnutzer bei näherer Befassung mit dem Angebot noch vor Einleitung des Bestellvorgangs aufrufen müsse.

Quelle: Der Versandhausberater

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Kategorie: Marketing

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Arthur W. Borens meint

    8. Oktober 2007 um 20:06

    Gratulation an diese Richter, die endlich mal klarstellen, dass Onlinekäufer mündige Bürger und keine „Dummies“ sind.

  2. Ulrich Antas meint

    10. Oktober 2007 um 00:35

    Endlich hat ein Gericht die Internetuser und Webshopper für mündig erklärtrt. LG`s und OLG`s sahen die User bisher als dumm an, die uber alles extra belehrt werden müßten.
    Vieleich daher der Name „Land“gericht.

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