• Skip to primary navigation
  • Skip to content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
  • Über uns
  • Werben
  • renditemacher.de
  • hoeschl.net
  • Mail-Icon
  • RSS-Icon
  • G+-Icon
  • Twitter-Icon
  • Facebook-Icon

Blog für den Onlinehandel

das Zentralorgan der deutschen Onlinehändler-Szene

Das ist Ihr Onlineshop wert
  • News & Artikel
  • Know how & kostenlose Downloads
  • Kostenlose Händler-Tools
  • Onlineshop oder Amazongeschäft verkaufen
Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Schuldig oder nicht schuldig: Dominiert Google Shopping wettbewerbswidrig gegenüber anderen PSM?
2

Schuldig oder nicht schuldig: Dominiert Google Shopping wettbewerbswidrig gegenüber anderen PSM?

2. Oktober 2017 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von:- Anzeige -

Logo plentymarketsplentymarkets: Das E-Commerce ERP-System, das Warenwirtschaft, Shopsystem , 40+ Online-Märkte und den Point of Sale für dich verbindet und deinen gesamten Versandhandel automatisiert.

Jetzt informieren: www.plentymarkets.com

Es war die Branchen-Nachricht der letzten Woche: Google wird seine hauseigene Produktsuchmaschine Google Shopping umstrukturieren. Der Suchdienst wird als eigenes Unternehmen ausgegliedert und wird damit zukünftig gleichberechtigt mit anderen Produktsuchmaschinen (PSM) um die Anzeigenfelder im Produkt-Fenster der Suchergebnisse mitbieten, die derzeit entweder als prominentes Fenster oberhalb der organischen Suchergebnisse oder rechts davon angezeigt werden.

Google Shopping Platzierungen-500x217
Quelle aller Bilder: Searchmetrics

Google Shopping-Konkurrenten wie Idealo oder Billiger.de dürften die Ankündigung wie einen Sieg feiern. Schließlich reagiert der Suchmaschinen-Primus damit auf die Rekordstrafe von 2,42 Milliarden Euro, zu dem die EU-Kommission das Unternehmen im Juli 2017 verdonnert hatte. Die Begründung damals: Google hat mit der prominenten Platzierung der Google-Shopping-Ergebnisse seiner eigenen Suchmaschine einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen PSM verschafft.

Aber: Stimmt das denn? Hat Google Shopping in Sachen Sichtbarkeit wirklich gegenüber den Wettbewerbern deutlich profitiert, wie die EU argumentiert? Um eine Antwort auf diese strittige Frage zu finden (die EU-Kommission sagt ja, Google sagt nein und hat die Aufhebung des Urteils beantragt), die letztlich darüber entscheiden wird, ob Google die Rekordstrafe zahlen muss oder nicht, hat sich der SEA-Spezialist Searchmetrics einmal die Visibility-Zahlen der letzten Jahre ganz genau angesehen – und die Ergebnisse sind alles andere als eindeutig, wie die Internetworld schreibt.

Für die Analyse hat Searchmetrics sich die Sichtbarkeit von Google Shopping und seinen wichtigsten Wettbewerbern in Deutschland, Frankreich und Großbritannien in den letzten fünf Jahren (2013 wurde das Paid-Modell für Google Shopping-Anzeigen eingeführt) vorgeknöpft. Das plakativste Ergebnis zuerst:

trends-500x417

Auf den gesamten Zeitraum und über alle drei Ländern hinweg betrachtet haben Google Shopping-Anzeigen also tatsächlich deutlich an Sichtbarkeit gewonnen, während die Wettbewerber verloren haben, wenn auch bei weitem nicht so viel. Einen ähnlichen Effekt konnte Searchmetrics für den mobilen Bereich nachweisen: Dort stieg die Mobile Visibility von Google Shopping zwischen 2015 und 2017 (weiterreichende Daten liegen für Mobile nicht vor) um 307 Prozent, die Sichtbarkeit der Konkurrenz auf mobilen Endgeräten fiel im gleichen Zeitraum um 28 Prozent.

Auf den zweiten Blick: ein Mangel an Beweisen

Hat die EU-Kommission mit ihren Vorwürfen also recht? Wie immer beim Umgang mit Zahlen und Statistiken lohnt es sich auch hier, zweimal hinzuschauen. Zum Beispiel auf die detaillierte Entwicklung der Sichtbarkeit von Google Shopping im Vergleich zu den Mitbewerbern:

Google-Shopping-PSM-Deutschland-500x294

Gut erkennbar ist der Sichtbarkeitseinbruch der deutschen PSM durch die Einführung des Panda-Updates Anfang 2014; Google Shopping dagegen scheint von der Algorithmus-Änderung profitiert zu haben, was ja wenig verwunderlich ist. Von 2014 bis Mitte 2016 liegt die Sichtbarkeit von Google Shopping dann tatsächlich klar höher als die der Mitbewerber – deshalb scheint die erste Rüge der EU-Kommission an Google, die bereits 2015 ausgesprochen wurde, ihre Berechtigung gehabt zu haben. Mitte 2016 ging jedoch die Sichtbarkeit von Google Shopping deutlich auf Talfahrt (ob Google hier bereits auf die Rüge der EU mit Nachbesserungen reagiert hat oder die Wettbewerber einfach SEA-technisch aufgerüstet haben, bleibt Spekulation) – und seit 2017 haben die Mitbewerber in Sachen Visibility eher die Nase vorn.

Auch den oft gehörten Vorwurf, die hohen Sichtbarkeitswerte der Google-Shopping-Wettbewerber entstünden nur aus vielen Platzierungen auf den Seiten vier und fünf der Suchergebnislisten (die für relevanten Traffic bekanntermaßen praktisch wertlos sind), kann Searchmetrics mit seinen Zahlen nicht erhärten:

PSM Platzierungen SERPs-500x283

Tatsächlich hat sich dieser Grafik nach zu urteilen der Prozentsatz der Platzierungen auf den vorderen Ergebnisseiten im Vergleich zu 2015 heute verbessert.

Zumindest für Deutschland kann also nur festgestellt werden, dass Google Shopping natürlich ein harter Konkurrent für Idealo, billiger.de und Co. um die Sichtbarkeit bei den Google-Nutzern ist. Ob aber tatsächlich schon von Wettbewerbsverzerrung gesprochen werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Die Entscheidung darüber dürfte die europäischen Juristen für die nächsten Jahre beschäftigen.

Wer sich vorher selbst ein Bild machen will: Die ausführliche Untersuchung von Searchmetrics steht hier zum kostenlosen Download bereit.

  • teilen  
  • twittern  
  • teilen 
  • teilen  
  • mitteilen 
  • E-Mail 
  • drucken 
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (1 Bewertung/en, Schnitt: 1,00 von 5)
Lädt...

Auch interessant

  • Änderungen bei Google Shopping: Günstigere Anzeigen für alle?
  • Die wichtigsten Erfolgsfaktoren für bessere Daten-Feeds
  • Amazon zieht sich aus Google Shopping zurück – aber aktuell nur in den USA
  • Experten-Webinar: Datenfeed-Management leicht gemacht – endlich Geld mit Preisportalen und Marktplätzen verdienen

Kategorie: Marketing Stichworte: Google Shopping, Preisportale

Reader Interactions

Kommentare

  1. SE meint

    2. Oktober 2017 um 14:48

    Google verhält sich auch anders noch illegal. Nachweislich (!) hat Google bereits Konten gesperrt, die gegen die Richtlinien verstoßen (Verkauf nur an B2B).

    Große Werbekunden, die monatlich 6-stellige Beträge an Google Shopping zahlen und ebenfalls gegen die Richtlinien verstoßen, werden auch nach 18 Monaten und über 50 Beschwerden (alleine von mir) nicht gesperrt. Angeblich mit Hinweis, dass man eine Zeit braucht das zu prüfen. Meine Kampagne wurde dagegen bereits 4 Wochen nach Bestehen gesperrt. Wohl weil mein Budget nicht 6-stellig ist. Das habe ich auch einer EU Kommission vorgelegt, die bestätigt hat, dass Googles Verhalten illegal ist. Allerdings soll man sich zuerst an deutsche Gerichte wenden.

    Fazit: Zahlst Du nur genug Geld an Google, dann sehen sie auch über Deine Richtlinienverstöße hinweg.

  2. Dennis meint

    4. Oktober 2017 um 09:13

    Bei dem Vergleich wird aber EIN Portal gegen mehrere Andere verglichen. Das Google gleich gegen mehrere zusammen gerade mal gleichauf ist oder sogar darüber liegt zeigt dennoch das Google den eigenen Dienst bevorzugt. Wenn sollte man wirklich mal 1zu1 vergleichen und dann sieht man klar das Google sich vor oder zumindest gleich stark präsentiert wie alle anderen zusammen genommen.
    Fazit: Google Shopping wird öfters angezeigt als jeder andere Mitbewerber.
    Daher liegt die EU da wohl richtig mit ihrer Aussage.

Haupt-Sidebar (Primary)

Newsletter abonnieren

Über 7.000 Newsletter-Abonnenten erhalten bei neuen Artikeln eine kurze Infos ins Postfach. Kostenlos, jederzeit kündbar. Nutzen auch Sie diesen Infovorteil!

Keine Datenweitergabe!

Unsere Sponsoren

Logo shopware

Logo Plantymarkets

Logo Datawow

Logo Händlerbund

Unsere nächsten Vorträge

  • 30.09./01.10.20 plentymarkets #OHK2020
  • 13./14.10.20 AmazonWorld Convention in München

Beliebteste Artikel

  • shopanbieter.de E-Commerce-Multiples
  • Verkaufsbörse: Kosmetik-Shop mit hoher Kundenbindung und Potential
  • Shopware Händler-Umfrage: Der Corona-Boom ist sehr individuell
  • Alle Welten des E-Commerce – auf der digitalen Branchenmesse NEXUS

Neueste Kommentare

  • Morning Briefing: DHL, Amazon-Apotheke, Coatue und Gorillas, Amazon CO2-neutral, Nordic Nest, Brexit und Lego, E-Commerce-Frustbarometer – E Commerce Agentur bei Black Friday ohne Rabatte? Wie man an Schnäppchen-Tagen geschickt auf der Welle surft
  • Robin bei Amazon veröffentlicht Zahlen zum Marktplatz: Die meisten KMus tun sich schwer
  • Denis bei Amazon veröffentlicht Zahlen zum Marktplatz: Die meisten KMus tun sich schwer
  • Peter Höschl bei Das müssen Händler für den Verkauf auf Otto Market mitbringen
  • Tristan Uhde bei Das müssen Händler für den Verkauf auf Otto Market mitbringen
  • Peter Höschl bei Zahlen prüfen lohnt sich – detailliertes Controlling führt leicht zu mehr Rendite

Hostingsponsor

Logo von Estugo

Footer

Newsletter abonnieren

Bei neuen Artikeln eine kurze Info ins Postfach, kostenlos, jederzeit kündbar. Keine Datenweitergabe!

Wichtige Links

  • Datenschutz
  • Impressum
  • Sponsoren
  • Werben
  • Archiv

Schlagwörter

Abmahnung Amazon Amazon Förderprogramm amazon marketplace Businessplanung Controlling Datenschutz E-Commerce Analyse ebay Facebook Geschäftsklima Google Gütesiegel Internationalisierung Know-how Kundenbindung Local Heroes Logistik Magento Marktanalyse Marktplatz Marktplätze Multi Channel Open Source Shopsysteme Payment Preisportale Pressemitteilungen Presseschau Produktdarstellung Recht SEO Shop-Marketing shopanbieter to go Shop Software Shopsuche Social Commerce Sortimentssteuerung Stationärgeschäft Studien Usability Veranstaltungen Verkaufsbörse Weihnachtsgeschäft Weiterbildung Zukunft des Handels

Diese Website nutzt Cookies. Bitte treffen Sie hier Ihre Auswahl ODER nutzen Sie den Button, um zum Setzen der aller Cookies.

Unsere Datenschutzbelehrung finden Sie hier.

Schriftzug Cookies und Datenschutz
Powered by  GDPR Cookie Compliance
Datenschutz: Cookies

Diese Website nutzt Cookies zur Realisierung von technischen Basisfunktionen sowie für Drittanbieterdienste wie Google Analytics.

Cookies sind kleine Textdateien, die vom Browser auf Ihrem Computer gespeichert und auch wieder ausgelesen werden.

Darüber können Funktionen wie beispielsweise die Wiedererkennung von Besuchern realisiert werden, Ihre persönlichen Einstellungen gehalten sowie statistische Daten gewonnen werden, wie beispielsweise Besucherströme, Lesegewohnheiten, Abrufzahlen von Artikeln.

Welche Cookies technisch notwendig sind und welche Cookies Sie an- oder abschalten können, sehen Sie hier.

Technisch notwendige Cookies

Technisch notwendige Cookies sollten immer aktiviert werden, damit die Website vernünftig funktioniert. So werden über solche Cookies Ihre persönliche Einstellungen - beispielsweise beim Kommentieren - gespeichert.

Daneben nutzen wir auch die Möglichkeit, Inhalte an die VG Wort zu melden, um so unseren Autoren eine (geringe) Einnahme über die Verwertungsgesellschaft zu bieten. IP-Adressen werden dabei von der VG Wort nur in anonymisierter Form verarbeitet. Die Datenschutzbelehrung der VG Wort finden Sie hier.

 

Wenn Sie die technisch notwendigen Cookies deaktivieren, können persönliche Einstellungen - beispielsweise beim Kommentieren - nicht gespeichert werden. Zudem werden Sie laufend erneut gebeten, Ihre Cookie-Einstellungen vorzunehmen und unseren Autoren entgehen u.U. Einnahmen durch die VG Wort..

Cookies von Drittanbietern

Wir nutzen Google Analytics, um Informationen zur Nutzung unserer Webangebote zu sammeln. Dies dient dazu, unsere für Sie kostenlosen Services laufend zu verbessern. Die Datenschutzbelehrung von Google finden Sie hier.

Bitte helfen Sie uns dabei, indem Sie die für diese Services notwendigen Cookies aktivieren. Danke!

Bitte aktivieren Sie die technisch notwendigen Cookies!