akademie.de machte sich die Mühe und las die Vorschriften zur PC-Rundfunkgebühr im 8. Rundfunkgebühren-Staatsvertrag mal eingehend durch. Daraus entstand die Vermutung, dass die PC-Rundfunkgebühr entfällt, wenn jemand anderes auf dem Grundstück bereits GEZ-Gebühren bezahlt – beispielsweise der Mieter nebenan. Eine Anfrage bei der GEZ selbst brachte leider keine Klärung. Jetzt hofft akademie.de auf ihre Leser …
Sind PC-Rundfunkgebuehren überhaupt fällig, wenn schon der Wohnungsnachbar zahlt?
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Christian Kramer meint
Link unterbrochen bzw. falsch
Peter meint
Hallo Christian,
komisch bei mir geht er einwandfrei. Bitte nochmal probieren. Danke.
shopanbieter.de Blog für den Onlinehandel meint
Wie wir berichteten, ging die die akademie.de letzte Woche der Frage nach in welchen Fällen überhaupt PC-Rundfunkgebühren fällig bzw. ob diese nicht sogar in den meisten Fällen hinfällig sind.Die akademie.de recherchierte weiter und meint nun, dass nur in