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Archiv für November 2020

Amazon FBA-Business: Verkäufer händeringend gesucht

3. November 2020 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

Wer sich mit dem Gedanken trägt, sein Amazon-Geschäft zu verkaufen, trifft aktuell auf so viele Kaufinteressenten wie selten zuvor. Nach dem Vorbild des US-amerikanischen Unicorns Thrasio haben sich auch hierzulande mehrere Aufkäufer formiert, die offensiv nach FBA-Geschäftsmodellen für den Ankauf suchen. Treibt soviel Nachfragen jetzt die Preise nach oben? Nur bedingt.

Mit Slogans wie „Gib deinem FBA-Business ein neues Zuhause“, „Verkaufen Sie Ihr Amazon FBA-Business“, oder „Du könntest über Nacht zum Millionär werden“, buhlen Aufkäufer derzeit um verkaufswillige Amazon-Händler. Keine Frage: Die Übernahme von FBA-Businessmodellen ist aktuell der ganz heiße Scheiß der Branche. Auch unsere Verkaufsbörse hat bereits mehrere Anfragen von Investoren bekommen, die Kontakt zu verkaufswilligen Amazon-Händlern suchen. Und mehrere Amazon-Händler berichten uns auch von mehreren direkten Verkaufsanfragen pro Monat. Woher kommt diese neue Ankäufer-Flut? Und ist aktuell wirklich, wie viele der neuen Aufkäufer anpreisen, der beste Zeitpunkt, um das eigene Amazon-Geschäft zu versilbern?

Das Vorbild heißt Thrasio

Die Idee des massenhaften Aufkaufens von kleineren FBA-Geschäften ist nicht neu; erfunden hat sie das US-Unternehmen Thrasio. Erst 2018 gegründet wird das Startup aus Boston heute bereits mit über einer Milliarde US-Dollar bewertet. Den Raketenaufstieg zum Unicorn hat Thrashio seiner aggressiven Unternehmenspolitik zu verdanken: Thrasio kauft Businesses auf – und zwar so einfach und schnell, dass innerhalb von nur anderthalb Jahren 43 Amazon-Händler an Thrasio verkaufen konnten. Das sind mehr als 2 Geschäftsübernahmen pro Monat. Einzelne Deals werden innerhalb von 45 Tagen abgeschlossen, die gekauften Marken von Thrasio weitergeführt. Welches Produkt aufgekauft wird, interessiert das Unternehmen dabei weniger; es zählen gute Rankings und eine hohe Anzahl an positiven Bewertungen. 

Mit diesem einfachen System hat Thrasio laut den Gründern von Tag 1 an profitabel gewirtschaftet und in den letzten 12 Monaten einen Gewinn von 35 Millionen US-Dollar vor Steuern erzielt. Das weckt natürlich Begehrlichkeiten, auch in Europa. Und so wachsen gerade deutsche Thrasio-Klone wie Pilze aus dem Boden.

Diese Aufkäufer sind zwar von Thrasios Erfolgsgeschichte inspiriert, unterscheiden sich aber in Erfahrung, Hintergrund und Zielsetzung. „Da gibt es einmal große und bereits etablierte Amazon-Händler, die durch Zukäufe weiter wachsen wollen“, sagt Andreas Lux von der Marcedo Shopservice GmbH, der zusammen mit shopanbieter.de bereits über 50 E-Commerce-Unternehmen verkaufen konnte. „Dann gibt es aber auch gute, kleinere, Amazon-Händler, die wissen wie man erfolgreich bei Amazon verkauft und sich nun das Thrasio-Geschäftsmodell zum Vorbild nehmen. Und dann gibt es noch einzelne Unternehmer und Teams, die Erfahrung damit haben, skalierbare Unternehmen aufzubauen und weiterzuentwickeln, aber nicht unbedingt im Amazon-Geschäft etabliert sind. Die sehen im Amazon-Aufkauf ein ganz eigenes Geschäftsmodell.“

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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Amazon, Amazongeschäftsbewertung, Marktplatz, Verkaufsbörse

Experten-Webinar: Was ist mein Onlinegeschäft wert und was muss ich bei einem Verkauf beachten?

2. November 2020 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

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Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

Die Frage nach dem Wert des eigenen Unternehmens treibt vermutlich jeden Online-Händler um. Und das ist auch gut so! Schließlich geht es für jeden Händler auch um die Schaffung von Unternehmenswerten.

Elementar wird diese Fragestellung, wenn sich Online-Händler mit dem Gedanken ihr mühsam aufgebautes Geschäft zu verkaufen. Dann aber kommen noch etliche weitere Unklarheiten und Fragen auf sie zu.

Unser Webinar wird sehr praxisnah aufzeigen, wie Online-Händler den Wert ihres Unternehmens ermitteln und wie sie den optimalen Verkaufspreis erzielen. Sie werden auch erfahren, wie ein Shopverkauf typischerweise abläuft und was schiefgehen kann. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Experten-Webinar: Was ist mein Onlinegeschäft wert und was muss ich bei einem Verkauf beachten?

Kategorie: Businessplanung, Marktplatz, Veranstaltungen Stichworte: Businessplanung, Marktplatz, Verkaufsbörse

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Oktober 2020

2. November 2020 von Onlinehändler News

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Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Der Monat Oktober hält gute Nachrichten für Online-Händler bereit: In gleich zwei Fällen musste der Ido Verband eine ganz schöne Schlappe einstecken.

Rechtsmissbrauch: Ido setzt Kleinunternehmer unter Druck

Wird ein Händler abgemahnt, so erklärt einem der Abmahner meist auch gleich, was passiert, wenn die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben und die Abmahngebühren nicht gezahlt werden: Es kommt zur Klage und die kann teuer werden. Wie teuer hängt vom Streitwert ab, den der Kläger veranschlagt.

Im Falle einer Händlerin hat der Ido Verband einen Streitwert von 10.000 Euro angesetzt. Das macht Kosten von 3.500 Euro, die die Händlerin tragen muss, wenn sie den Gerichtsprozess verliert. Dabei ging es um ein Produkt, welche gerade einmal knapp 60 Euro kostete. Die betroffene Händlerin ließ sich allerdings von diesen Kosten nicht abschrecken, was sich unterm Strich auch gelohnt hat:

Das Landgericht Bonn (Urteil vom 29.09.2020, Aktenzeichen 11 O 44/19) stellte fest, dass der Streitwert lediglich dem Zweck dient, kleine Unternehmen einzuschüchtern und damit rechtsmissbräuchlich ist.

Verschweigen der Herstellergarantie kein Abmahngrund

Neben der gesetzlichen Gewährleistung besteht oftmals noch eine Garantie, die vom Hersteller gegeben wird. Laut Ansicht des Ido Verbandes muss der Händler über so eine Herstellergarantie informieren. Tut er dies nicht, kann er abgemahnt werden. 

Das Oberlandesgericht Naumburg (Beschluss vom 30.09.2020, Aktenzeichen: 36 O 36/19) sah das allerdings anders: Händler, die nicht über die Herstellergarantie informieren, haben keinen Wettbewerbsvorteil, sondern eher einen Nachteil. Verbraucher seien eher geneigt bei einem Händler ein Produkt zu erwerben, der über bestehende Garantien informiert, da sie hier mutmaßlich mehr für ihr Geld bekommen. 

Google muss ungerechtfertigte Bewertungen löschen

Schlechte Rezensionen sind immer ärgerlich. Das gilt besonders dann, wenn derjenige, der sich über das Unternehmen auslässt, nie Kunde war. In so einem Fall kann das betroffene Unternehmen allerdings Google dazu zwingen, die Bewertung zu löschen (Landgericht Köln, Beschluss vom 31.08.2020, Aktenzeichen: 28 O 279/20). 

Kein Widerrufsrecht bei individuell gefertigter Ware

Bei Waren, die nach Kundenwünschen gefertigt werden, kann der Händler das Widerrufsrecht ausschließen. Hintergrund ist der, dass der Unternehmer davor geschützt werden soll, ein Produkt zurücknehmen zu müssen, mit dem kein anderer Kunde was anfangen kann. Der Ausschluss des Widerrufsrechtes gilt auch dann, wenn der Händler noch gar nicht mit dem Auftrag begonnen hat, stellte nun der Europäische Gerichtshof fest.

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

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Wir sind Spezialisten für den Kauf und Verkauf von E-Commerce-Unternehmen und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen.

Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf.

Gerne können wir unverbindliches und vertrauliches Erstgespäch führen.

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