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Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Achtung akute Abmahngefahr: Markenschutz für „Shoppen“ zugeteilt
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Achtung akute Abmahngefahr: Markenschutz für „Shoppen“ zugeteilt

1. April 2015 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

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Im deutschen E-Commerce ist der Begriff  „Shoppen“ nicht mehr wegzudenken, viele Onlineshops nutzen dieses Kunstwort im Marketing als Aufforderung zum Kauf, oft sogar ganz exponiert – siehe Screenshot des Shops ‚Outfittery‘.

Screenshot 'Outfitterie'
„Shoppen“ als Marketingwort – hier bei ‚Outfittery‘ (Klick vergrößert)

Das Problem: Es ist eben ein Kunstwort. Und dies hat offenbar nun erschreckende Folgen, wie uns aus verschiedenen Quellen zugetragen wurde. Danach hat ein findiger Mensch genau dieses Eigenschaft des Wortes für sich als lukrative Lücke entdeckt – und das Wort als Wortmarke registriert.

Versuche eines großen E-Commerce-Verbandes, die Eintragung zu verhindern, scheiterten leider. Denn nach Auskunft des DPMA ist nur das Wort „Shopping“ als generisches Wort nicht schützbar. „Shoppen“ jedoch sei als „Deutsch-Englisches-Verschmelzungswort“ eben ein Kunstwort und als solches schützbar.

Damit scheiterten die Bemühungen, der Marken-Eintragung Einhalt zu gebieten.

Screenshot DPMA
Eine kurze Recherche beim DPMA zeigt, dass bereits viele Marken, die das Wort „Shoppen“ enthalten, gelöscht wurden. (Klick vergrößert)

Gerüchte besagen, dass der neue Eigentümer der Marke auf Gesprächsangebote von Branchengrößen wenig Bereitschaft zum Entgegenkommen zeigte. Auch dass bereits in der kurzen Zeit nach Erteilung der Marke bereits diverse konkurrierende Markeneinträge gelöscht wurden (siehe Auszug aus dem Markenregister), lässt erahnen, was auf die Branche zukommen könnte.

Unsere Quellen bestätigten, dass Branchenverbände in einer gemeinsamen Initiative derzeit noch weitere Verhandlungen führen. Und tatsächlich scheint der Markeninhaber bisher noch stillzuhalten, seine zugehörige Domain „Shoppen.de“ hält er derzeit noch bei SEDO geparkt. Die Website soll allerdings bereits fertiggestellt sein, so dass sie jederzeit aufgeschaltet werden kann. Stimmen unsere Informationen, dann werden über sie zukünftig Lizenzen für die Nutzung des Begriffes vertrieben, die jedoch grundsätzlich nur zeitlich begrenzt erworben werden können.

So soll es möglich sein, beispielsweise für ein Mailing die Nutzung des Wortes als TEXT zu lizenzieren (Preis je nach Verteilergröße und Anzahl des Wortvorkommens in der Mail). Wer den Begriff auch in Bildern einsetzen möchte, zahlt nicht nur mehr, er soll auch gezwungen sein, seine entsprechenden Bilder auf dem Server des Markeninhabers abzulegen. So soll der Bildabruf für diesen besser kontrollierbar sein, denn der Preis richtet sich bei dieser Variante nach der Zahl der Abrufe, nicht nach der Verteilergröße. Außerdem werden die Bilder dann nach Auslauf des Lizenzzeitraumes automatisch gelöscht.

Kein Wunder, dass aktuell noch Einigungsversuche laufen. Da unklar ist, ob diese Erfolg haben werden, wäre heute allerdings allen Händlern nur zu raten, ihre Shops sehr schnell um das nunmehr geschützte Wort zu bereinigen. Und nicht nur die Shops, sondern insbesondere die gesamte Mailkommunikation: Beispielsweise die Ostermailings sollten vorsorglich dringend umgestaltet werden, falls sie das Wort „Shoppen“ enthalten.

Nachtrag der Redaktion vom 02. April: Was gestern von  Nicola nur als Aprilscherz gedacht war, ist tatsächlich Realität, siehe unseren Artikel Kein Aprilscherz: Das Wort “Shoppen” ist tatsächlich geschützt

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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Kategorie: Marketing Stichworte: Hosting

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Kommentare

  1. Sven meint

    1. April 2015 um 10:19

    🙂

  2. Arthur W. Borens meint

    15. April 2015 um 09:07

    Liebe Nicola, was soll denn diese unnötige (und völlig unqualifizierte!) Panikmache wieder? Es sind Klassen mit Definitionen geschützt, die wohl kaum einen Onlinehändler treffen könnten. Insofern kann das Wort „Shoppen“ in allen anderen Klassen genutzt werden, ohne dass der Markeninhaber auch nur die geringste Handhabe dagegen hätte.

    • Nicola Straub meint

      15. April 2015 um 10:03

      Lieber Arthur,
      es war wirklich nur als Aprilscherz gedacht. Dass dann doch noch „mehr“ daraus wurde, ist reiner Unfall: Bei meiner kurzen Abfrage war damals NICHT hochgekommen, dass das Wort tatsächlich (wenn auch gottseidank in unkritischen Klassen) geschützt ist. Denn ich hatte ja auch nicht ausgiebig gesucht, weil meine Phantasie einfach nicht soooo weit reichte, dass das DPMA so einen Schutz tatsächlich erteilen würde…
      In meiner „grenzenlosen Naivität“ dachte ich sogar, dass der Scherz sehr offenkundig sei. Und wurde dann doch von Realität „überholt“ – wenn auch, wie gesagt, nur ein kleines Stück. Gottseidank! 😉
      Herzlich, Nicola Straub

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