Wie jeder weiss, wird ab 01. Januar 2007 die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozentpunkte erhöht.
Was aber vielleicht nicht alle wissen ist, dass der Liefertermin über den Mehrwertsteuersatz entscheidet und nicht der Zeitpunkt der Bestellung oder bezahlung (z.B. bei Vorkasse). Das bedeutet: Bei einer Warenlieferung bis zum 31. Dezember 2006 berechnen Sie noch den bisherigen Mehrwertsteuersatz von 16%, bei einer Lieferung ab dem 2. Januar 2007 jedoch bereits 19 %.
Mhm, wenn also bei Vorkasse das Geld zu spät eintrudelt und sich dadurch der geplante Liefertermin ins neue Jahr verschiebt muss müsste der Verkäufer also einen Nachschlag vom Käufer verlangen. Macht das jemand?
Doof auch bei Verkauf von Leistungen (z.B. Wartungsverträgen) die ins nächste Jahr hineinreichen. Hier müssen dann doch wohl zwei Rechnungen geschrieben werden – oder?
Über sachdienliche Hinweise via Kommentarfunktion freue ich mich.
Nachtrag – Anbei die Aussage Steuerberaters einer mitlesenden Shopbetreiberin: "Es wird auf die Leistungsausführung abgestellt. Wird die Leistung in 2006 erbracht, dann 16%. Nach Recherche haben wir festgestellt, die Leistung ist erbracht, wenn die Ware das Haus verlässt. Wird die Ware am 29.12. an DPD übergeben sind 16% Ust in Rechnung zu stellen. (diese Info stellt selbstverständlich keine rechtsverbindliche Beratung dar)
Martina meint
siehste Peter,
wieder ein Grund mehr für feste Brutto VK Preise – wenn bei mir ein Wollknäuel heute 6 Euro kostet, kostet er am 2.1. auch 6 Euro – einzige Änderung ist der incl. Satz der MwSt. (nämlich statt 96c sinds dann 1,14 Euro).
Nur gut, daß ich dann ne Menge Arbeit gespart habe und schon jetzt die Preislisten angehen kann.
Grüße
Martina
Simon meint
Ja, so steigen peu a peu die Preise. Einige Firmen haben bereits die Preise erhöht um am 1.1.2007 nicht in diese Problematik zu fallen. Doch wie ist es mit der online Bestellung? Wenn am 1.1.2007 noch 16% auf den Internetseiten steht ist der shop doch „abmahnungsfähig“ oder gibt es eine Übergangsfrist?
Peter meint
Hallo Simon,
gute Frage – werde ich gleich mal versuchen zu klären.
BTW: Die Tage bringen wir ein hochinteressantes Whitepaper zum Thema Abmahnung raus.
Martina meint
Hi Simon
wenn die Post bzw. Dein Logistiker am 29. bzw. 30. die letzte „Auslieferungsware“ abgeholt hat, kannst Du bereits auf 19% umstellen, denn maßgeblich ist das Lieferdatum und das fällt ja somit dann in 2007 rein.
Grüße
Martina
Simon meint
Hallo Martina,
plausibel. Macht total Sinn. DANKE für die Info. Wenn ich noch aus anderer Quelle etwas höre gebe ich Bescheid.
Grüße,
Simon