Adidas gab dem Druck des Bundeskartellamts nach und lockerte seine Beschränkungen für Online-Händler. Schuhe, Kleidung und Sportgeräte von Adidas dürfen nun unter bestimmten Bedingungen wieder auf sogenannten offenen Marktplätzen verkauft werden, wie das Unternehmen mitteilte.
Den Verkauf auf diesen Marktplätzen, hatte der Konzern vor anderthalb Jahren per Richtlinien in ihren Bestimmungen verboten. Daraufhin hatte das Bundeskartellamt im vergangenen Jahr eine großangelegte Händlerbefragung gestartet und wegen einer möglichen Behinderung des Wettbewerbs zu ermitteln begonnen. Diese Untersuchung stehe „unmittelbar vor dem Abschluss“, sagte ein Sprecher. Sie könnte Signalcharakter auch für andere Hersteller haben, die ähnliche Praktiken verfolgen. Auch der kleinere Adidas-Konkurrent Asics war ins Visier der Wettbewerbshüter geraten.
Der Konzern machte jedoch deutlich, dass der Schritt nur ein Teilrückzug ist: Händler dürften die Produkte mit den drei Streifen nur dann auf offenen Marktplätzen verkaufen, „falls diese unsere qualitativen Kriterien für die Markenpräsentation erfüllen“. Was dieses konkret bedeutet, ist derzeit noch unklar.
Dennoch, war dies für Online-Händler sicherlich ein wichtiger Schritt in die für sie richtige Richtung, Hatte doch auch erst kürzlich das OLG Schleswig ein Urteil gegen Casio bestätigt, welche Online-Händlern ebenfalls Vertriebsbeschränkungen auferlegen wollte.
Frank Spieth meint
Mir ist vollkommen unklar, warum solche Entwicklungen allgemein begrüßt werden. Die Gewinner am Ende des Tages stehen heute schon fest. Nicht die vielen kleinen und mittleren Onlinehändler, (denen der Markteintritt ermöglicht werden soll – was für ein Quatsch!) sondern nur die wenigen Großen, allen voran Amazon, eBay, Zalando & Co. profitieren von solchen Entscheidungen. Das die Politik das nicht sieht, ist nachvollziehbar. E-Commerce und Handelsverbände sollten dazu deutlich differenzierter Stellung beziehen. Wir sind auch Onlinehändler und wären froh, wenn Hersteller Instrumente hätten, die dabei helfen, Handel nicht nur auf Preis und Logistik zu reduzieren.
Peter Höschl meint
Es ist sicherlich richtig, dass nicht jede Händlerregulierung seitens der Hersteller pauschal negativ für Händler zu bewerten ist. Da wie so oft differenziert zu betrachten, halte ich mit Bewertungen bei diesem Thema daher i.d.R. eher zurück.
Was mich aber am Beispiel Adidas stört ist, dass ich mich den Eindruck nicht erwehren kann, diese Regulierung habe tatsächlich ausschließlich den Zweck die eigenen Gewinne zu schützen.
Aber das Hersteller keine Instrumente hätten den Handel zu stützen, sehe ich nicht so. Eine Möglichkeit wäre ein taugliches Qualitätssiegel für ihre (Online)-Händler zu installieren. Und je nach Stufe bzw. Qualitätsgrad gibt es Werbekostenzuschüsse bzw. Unterstützung im Marketing, bevorzugte Belieferung von produktneuheiten etc. pp.
An dieser Stelle freue ich mich aber über jedes Feedback seitens anderer Marktteilnehmer!
Frank Spieth meint
Gütesiegel, Qualitätsbonus etc. sind sicher gute und richtige Gedanken. Dennoch ein Sieg für Amazon und Ebay, die in Deutschland weder sozial handeln noch Steuern zahlen. Keinesfalls für den stationären Handel, auch nicht für den Onlinehandel und nur kurzfristig von Vorteil für den Verbraucher. Wie gesagt, ich sehe keinen Grund warum man sich darüber freuen sollte.