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Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Beweissicherung bei Content-Diebstahl
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Beweissicherung bei Content-Diebstahl

13. September 2006 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Als Arbeitshilfe für bestohlene Bild- und Textautoren werden bei W-I-F (Wirtschaftsinformatik Frankfurt) einige, recht hilfreiche, Bordmittel zur Beweissicherung bei Content-Klau im Internet erläutert.

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Kategorie: Marketing

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Kommentare

  1. Tom meint

    25. September 2006 um 23:24

    Hmm, und die Tipps sollen was bringen? Wenn der Google Cache nichts gilt, dann würde ich als Richter selbsterstellte Screenshots und Seitendownloads erst recht nicht gelten lassen. Die sind schneller erstellt, als man gucken kann. Besagte Downloadfunktion des Browsers verwenden, Inhalte einbinden, Screenshot, ggf. noch die URL mit Photoshop ändern und fertig ist der „Beweis“.

  2. Peter meint

    27. September 2006 um 11:37

    Sofern die Beweissicherung vor Zeugen stattfindet, sollte dies vor Gericht schon Gewicht haben. So zumindest meine laienhafte Meinung. Meines Wissens halten es so auch die Abmahnanwälte. Aber wie schon angedeutet, ist dies meien persönlcihe Meinung und nicht fundiert.

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