Als Arbeitshilfe für bestohlene Bild- und Textautoren werden bei W-I-F (Wirtschaftsinformatik Frankfurt) einige, recht hilfreiche, Bordmittel zur Beweissicherung bei Content-Klau im Internet erläutert.
Beweissicherung bei Content-Diebstahl
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Tom meint
Hmm, und die Tipps sollen was bringen? Wenn der Google Cache nichts gilt, dann würde ich als Richter selbsterstellte Screenshots und Seitendownloads erst recht nicht gelten lassen. Die sind schneller erstellt, als man gucken kann. Besagte Downloadfunktion des Browsers verwenden, Inhalte einbinden, Screenshot, ggf. noch die URL mit Photoshop ändern und fertig ist der „Beweis“.
Peter meint
Sofern die Beweissicherung vor Zeugen stattfindet, sollte dies vor Gericht schon Gewicht haben. So zumindest meine laienhafte Meinung. Meines Wissens halten es so auch die Abmahnanwälte. Aber wie schon angedeutet, ist dies meien persönlcihe Meinung und nicht fundiert.