• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
  • Mail-Icon
  • RSS-Icon
  • G+-Icon
  • Twitter-Icon
  • Facebook-Icon

Blog für den Onlinehandel

das Zentralorgan der deutschen Onlinehändler-Szene

Deutschlands bekannteste Verkaufsbörse für Onlineshops
  • Home
  • Kostenlose Unternehmensbewertung
  • Verkaufsbörse
  • News & Artikel
  • Ratgeber
  • Über uns
Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Die neuen Feed-Anforderungen von Google
1

Die neuen Feed-Anforderungen von Google

16. Mai 2013 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de- Eigenanzeige -

Logo shopanbieter.deIm konkreten Kundenauftrag sucht unser M&A-Partner laufend, Onlineshops, Multichannel-Unternehmen (mit Amazon, Ebay etc.) und Amazon Pure Player.

Jetzt informieren: Shop / Amazon Business zum Kauf gesucht

Die Internetkapitäne haben sich die die neuen Feed-Anforderungen für Produkte von Google einmal genauer angesehen und einige Attribute gefunden, die einen genaueren Blick Wert sind. Aktionsbedarf dürfte für viele Händler beispielsweise bei der Bildgröße bestehen: Denn Produktfotos wünscht sich diese nun mit mindestens 800×800 Pixeln. Auch wenn diese Größe derzeit noch gar nicht angezeigt wird – offenbar hat Google hier ja vor, eine größere Anzeige zu ermöglichen. Wenn dies dann aufgeschaltet wird, möchte sicherlich kein Händler die eigenen Bilder in einem Viertel der Größe der Mitbewerbern sehen…

Bisher gab es oft Probleme beim Einpflegen von individuell gebundelten Artikeln oder Eigenproduktionen ohne einschlägige Kennungen. Hier bietet Google nun ein neues Attribut „Kennzeichnung existiert“ oderauf Englisch „identifier_exists“, das in solchen Fällen das Einfordern der vorgeschriebenen Kennzeichen wie EAN abschaltet.

Irgendwie muss Google nun auch erfahren haben, dass es hierzulande für eine erkleckliche Anzahl von Artikeln zwingend ist, Grundpreise anzugeben. Und schon gibt es hierfür jetzt die nötigen Attribute, nämlich eines für das Artikelmaß sowie eines für das Bezugsmaß. Beide deklariert Google als „Empfohlen, falls anwendbar, für Preiangaben pro Maßeinheit“. Ebenfalls eingeführt wurde die Möglichkeit, eine Energieeffizienzstufe anzugeben. Abgesehen von der Rechtslage sind beides eigentlich keine Frage von „Goodwill“, sondern von Kundenservice, weshalb Google auch schon allein aus dem Gedanken heraus, hier längst hätte reagieren müssen: Ersteres  erhöht die Preistransparenz, zweiteres ist eine Eigenschaft, die vielen  Kunden so wichtig ist, dass sie gern explizit danach  suchen oder sortieren möchten.

„Nicht jugendfrei“ ist nun auch als Attribut vergebbar – hierbei kann man allerdings keine eigenen Einschätzungen abgeben, sondern muss den Google-Richtilinien folgen. Nach denen sind in Deutschland generell keine Produkteinträge für Artikel mit der Beschränkung „Nur für Erwachsene“ zulässig. In diese Stufe  fällt man, wenn Website und/oder Produkt „Nacktheit“ zeigen oder zum Thema haben.

Der Artikel der Internetkapitäne beschreibt und bewertet über die genannten Attribute hinaus weitere Neuerungen bei den Feed-Vorgaben und nennt dabei auch die Kriterien, die wegfallen werden. Händler tun gut daran, sich mit den Änderungen auseinander zu setzen, bereits am 15. Juli treten sie in Kraft!

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

  • teilen  
  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • E-Mail 
  • drucken 
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Noch keine Bewertungen)
Lädt...

Auch interessant

  • Änderungen bei Google Shopping: Günstigere Anzeigen für alle?
  • Amazon zieht sich aus Google Shopping zurück – aber aktuell nur in den USA
  • Schuldig oder nicht schuldig: Dominiert Google Shopping wettbewerbswidrig gegenüber anderen PSM?
  • Idealo, Ladenzeile und Co: Welche Zukunftschancen haben Preisvergleichs-Modelle?

Kategorie: Marketing Stichworte: Google Shopping

Reader Interactions

Kommentare

  1. Shopbetreiber meint

    21. Mai 2013 um 09:43

    Wo bitteschön kann man bei den neuen Attributen den Grundpreis angeben? Nirgends! Den man kann nur die Menge und das Maß zur Berechnung eingeben und KEINEN Grundpreis!!! Wieso es bei der Grundpreisangabe auch einfach machen… Was soll das geben, wenn Google den Grundpreis selbst berechnen will? Das wird bestimmt genauso gut klappen, wie eine permanente Darstellung des Grundpreises an allen nötigen Stellen. Das sieht man ja bei vielen anderen Portalen, wie gut solch einfache Dinge klappen. Und was passiert, wenn Google mal einen, wenn auch nur geringfügig, anderen Grundpreis anzeigt als im eigenen Shop? Genau, Abmahngefahr… *kopfschüttel*

Haupt-Sidebar (Primary)

Newsletter abonnieren

Über 7.000 Newsletter-Abonnenten erhalten bei neuen Verkaufsofferten eine kurze Infos ins Postfach. Kostenlos, jederzeit kündbar. Nutzen auch Sie diesen Infovorteil!

Keine Datenweitergabe!

Unsere Sponsoren

Logo Plantymarkets

Logo shopware

Beliebteste Artikel

  • Verkaufsbörse: E-Commerce Business für Tierbedarf

Hostingsponsor

Logo von Estugo

Footer

Newsletter abonnieren

Bei neuen Artikeln eine kurze Info ins Postfach, kostenlos, jederzeit kündbar. Keine Datenweitergabe!

Wichtige Links

  • Datenschutz
  • Impressum
  • Archiv

Schlagwörter

Abmahnung Amazon Amazon Förderprogramm amazon marketplace Businessplanung Controlling Datenschutz E-Commerce Analyse ebay Facebook Geschäftsklima Google Gütesiegel Internationalisierung Know-how Kundenbindung Local Heroes Logistik Magento Marktanalyse Marktplatz Marktplätze Multi Channel Open Source Shopsysteme Payment Preisportale Pressemitteilungen Presseschau Recht SEO Shop-Marketing shopanbieter to go Shop Software Shopsuche Social Commerce Sortimentssteuerung Stationärgeschäft Studien UdZ Usability Veranstaltungen Verkaufsbörse Weihnachtsgeschäft Weiterbildung Zukunft des Handels