Am 1. August tritt sie nun in Kraft, die Button-Lösung (mehr dazu hier und hier). Auf einige in diesem Zusammenhang bisher noch kaum thematisiert Probleme weist nun der Onlinehandelsverband Händlerbund hin. So führe die Button-Lösung dazu, dass einige Online-Gütesiegel in ihrer bisherigen Form nicht mehr rechtskonform seien. Denn aufgrund der geänderten Gesetzesgrundlage seien alle Gütesiegel-Anbieter in der Pflicht, ihre Prüfkriterien der aktuellen Rechtslage anzupassen und Online-Händler auf Basis dessen zu zertifizieren. Dies habe in einigen Fällen zur Folge, dass die vergebenen Prüfzertifikate nicht mehr aktuell und damit ungültig seien.
Zudem sei die Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben auf Verkaufsplattformen wie z.B. eBay und Amazon weiterhin problematisch. „Hier sind die Plattformbetreiber gefragt, die erforderlichen technischen Umgestaltungen vorzunehmen, die es den gewerblichen Online-Händlern ermöglichen, über die Plattformen weiterhin rechtskonform Handel zu betreiben“, erklärt Andreas Arlt, Vorstandsvorsitzender des Händlerbund.
Stefan Tischler meint
Wie der Onlinehandelsverband Händlerbund am 30. Juli 2012 thematisierte, gibt es Bedenken, dass manche Online-Gütesiegel in ihrer bisherigen Form nicht mehr rechtskonform seien (zum Artikel). Geprüfter-Webshop.de, Anbieter eines Qualitätssiegels für kleinere und mittlere Onlineshops, ist der Thematik, eine Woche nach Einführung der neuen Regelung, nachgegangen und hat die Prüfkriterien der Gütesiegelanbieter, speziell auf die Änderungen zur Button-Lösung hin, untersucht.
Das Untersuchungsergebnis war dabei eindeutig. Fast alle Siegelanbieter haben Ihren Prüfprozess überarbeitet und ihre Prüfkriterien den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Lediglich bei sehr kleinen Anbietern, die vielmehr das Online-Siegel als reines Bild verkaufen, als eine echte Prüfung durchzuführen, besteht Nachbesserungsbedarf. Wir empfehlen Shopbetreibern sich die einzelnen Prüfkriterien genau anzuschauen, um sich dann ein qualifiziertes Urteil über den jeweiligen Betreiber bilden zu können.