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Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Von der Gewährleistung, dem Widerrufsrecht und Informationspflichten
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Von der Gewährleistung, dem Widerrufsrecht und Informationspflichten

6. April 2006 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Der Onlinehandel verlangt vom Anbieter die Beachtung einiger besonderer gesetzlicher Vorgaben zum Schutz der Endverbraucher. Dabei handelt es sich vor allem um besondere Informationspflichten sowie ein spezielles Rückgaberecht. In einem Beitrag für die akademie.de zählt Rechtsanwalt Jan A. Strunk auf, welche Rechte private Kunden von Internethändlern einfordern können. Außerdem nennt er die Kriterien für den Unternehmerstatus des Anbieters/Verkäufers – denn von dem hängt ab, ob die Pflichten überhaupt gelten.

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Kategorie: Marketing

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