Der Onlinehandel verlangt vom Anbieter die Beachtung einiger besonderer gesetzlicher Vorgaben zum Schutz der Endverbraucher. Dabei handelt es sich vor allem um besondere Informationspflichten sowie ein spezielles Rückgaberecht. In einem Beitrag für die akademie.de zählt Rechtsanwalt Jan A. Strunk auf, welche Rechte private Kunden von Internethändlern einfordern können. Außerdem nennt er die Kriterien für den Unternehmerstatus des Anbieters/Verkäufers – denn von dem hängt ab, ob die Pflichten überhaupt gelten.
Von der Gewährleistung, dem Widerrufsrecht und Informationspflichten
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