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Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Aktuelle Abmahnwelle zur Preisauszeichnung
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Aktuelle Abmahnwelle zur Preisauszeichnung

28. März 2006 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Onlineshops werden immer öfter wegen fehlendem Hinweis auf Umsatzsteuer und Versandkosten abgemahnt. Gerade hat eine Berliner Kanzlei eine neue Abmahnwelle ins Rollen gebracht. Obwohl es sich in diesen Fällen wohl um Rechtsmissbrauch handelt – es wurden wahrscheinlich mehrere hundert Shops angeschrieben – sollten alle Händler ihre Preisauszeichnung zur Sicherheit überprüfen. Darauf weist Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, Betreiberin des Muster-Rechtsshops legalershop.de, hin.

Nach §1 Abs. 1 Preisangabenverordnung (PAngV) dürfen gegenüber Endverbrauchern ausschließlich Bruttopreise ausgezeichnet werden. Wenn sich der Onlineshop nicht ausschließlich an Gewerbetreibende richtet, muss damit zu jedem Artikel der Preis einschließlich Umsatzsteuer angegeben werden. Zudem verlangt §1 Abs. 2 PAngV den Hinweis, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält und ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.

"Viele Händler vergessen den ausdrücklichen Hinweis auf die Versandkosten. Das könnte aber ins Auge gehen", weiß Heukrodt-Bauer. "Die Preisangaben müssen dem Angebot eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. Die Zuordnung kann beispielsweise durch einen klaren Sternchenverweis geschehen. Ein Link irgendwo auf der Website reicht als eindeutige Zuordnung aber nicht aus", so die Rechtsanwältin weiter.

Wer ganz sicher gehen will, zeichnet jeden Artikel mit dem Bruttopreis aus und setzt den Hinweis "inkl. Mehrwertsteuer zzgl. 3,50 EUR Versandkosten" direkt dahinter. Sind die Versandkosten variabel, kann der Hinweis auch "inkl. Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten" lauten. "Dann sollte ‚Versandkosten‘ direkt auf eine Datei verlinken, in der die Konditionen genau aufgeführt werden", empfiehlt die Expertin.

Über legalershop.de
Legalershop.de ist ein Mustershop, der die rechtlichen Anforderungen bei Internetgeschäften am Bildschirm veranschaulicht. Das Internetangebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Shop selbst einrichten und betreuen und dabei keine anwaltliche Prüfung auf Rechtssicherheit vornehmen lassen. Das von der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer betriebene Portal informiert über rechtssicheres Verkaufen im Internet, wobei legalershop.de entweder online oder auf CD-ROM genutzt werden kann. Während Bücher und juristische Abhandlungen das Thema nur theoretisch behandeln, geht es bei legalershop.de um die praxisgerechte Darstellung. Alle Kaufoperationen können "live" durchgeführt werden. Infozeichen an den rechtlich relevanten Stellen leiten zu leicht verständlichen Erklärungen und Rechtsthemen über. Zum Inhalt gehören unter anderem Allgemeine Geschäftsbedingungen, das Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden, die Anbieterkennzeichnung und Internetauktionen. Sämtliche Musterformulierungen können übernommen werden.

Weitere Informationen unter www.legalershop.de

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Kategorie: Marketing

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Kommentare

  1. Shopanbieter News und Artikel meint

    29. März 2006 um 10:19

    Gerade wieder hat eine Berliner Kanzlei eine neue Abmahnwelle ins Rollen gebracht. Obwohl es sich in diesen Fällen wohl um Rechtsmissbrauch handelt – es wurden wahrscheinlich mehrere hundert Shops angeschrieben – sollten alle Händler ihre Preisauszeichnun

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