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Aktuelle Seite: Startseite / Recht & Datenschutz / Bundesdatenschutzbeauftragter rüstet auf: zukünftig automatische Erkennung von Verstößen
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Bundesdatenschutzbeauftragter rüstet auf: zukünftig automatische Erkennung von Verstößen

28. März 2011 von Nicola Straub

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Am Freitag stellte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in Berlin eine neue Universalwaffe vor, mit der Datenschutzverletzungen auf Websites automatisch erkannt und dokumentiert werden sollen (Quelle: Heise.de). Das vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) in Garching entwickelte Programm „Prividor“ („Privacy Violation Detector“) surft dazu automatisch hinterlegte Listen von Websites ab und erstellt ausführliche Reports.

„Prividor“ erkennt eine Fülle von Datenschutzverstößen

So soll „Prividor“ das auf den angesurften Websites eingesetzte Tracking (mittels Cookies, Flash-Cookies oder DOM Storage) erkennen. Auch das Auslesen der Browser History-Liste mittels JavaScript oder CSS History Stealing sowie die Enbindung „problematischen Online-Dienste“ wird detektiert, ebenso die Verwendung unverschlüsselter Formulare.

Im ersten Fokus: Bundesbehörden-Websites

Die in den Berichten aufbereiteten Vergehen sollen dann auch Basis für ein Einschreiten von Aufsichtsbehörden sein, dafür müssten sie allerdings zunächst von Mitarbeitern gesichtet werden. Im Fokus von Schaar stehen zunächst die Websites, für die er zuständig ist. Dies sind vor allem die Websites der Bundesbehörden, aber auch der Post- und Telekommunikationsunternehmen. Bei Erfolg plant Schaar aber auch eine Weitergabe des Tools an die Landesdatenschutzbehörden. Diese könnten „Prividor“ dann einsetzen, um das Recht der Bürger auf den Schutz ihrer Daten umzusetzen.

„Prividor“ in den Händen von Landesdatenschutzbeauftragten oder (Abmahn-)Anwälten?

Die Vorsitzenden der Landesdatenschutzbehörden hatten zuletzt eine strenge Linie zur datenschutzrechtlichen Sicht auf Dienste wie Google Analytics oder Facebook-Likebuttons proklamiert und vereinzelt auch ein härteres Vorgehen nicht ausgeschlossen. Mit einem Werkzeug wie „Prividor“ könnten diese Ankündigungen dann eventuell auch umgesetzt werden.

Bei einer Freigabe des Tools könnte es auch von Anwälten genutzt werden, um Datenschutzvergehen aufzufinden. Inwieweit diesbezüglich allerdings Abmahnwellen anstehen könnten, ist (noch) fraglich. Denn noch ist gerichtlich nicht abschließend geklärt, ob Vergehen gegen den Datenschutz auch wettbewerblich geahndet werden können.

Dass die Datenschutzbehörden bei Verstößen eingreifen dürfen ist dagegen völlig klar. „Prividor“ wird – so die Hoffnung der Datenschützer – dafür sorgen, dass sie zukünftig tatsächlich auch vermehrt eingreifen können.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

Nachtrag: Zwischenzeitlich gibt es nun auch Infos von den Datenschützern selbst:  http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4852, außerdem Hinweise zum Tool in einem Blog für Datenschutzbeauftragte: http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/prividor-vom-tracker-zum-getrackten/

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Abmahnung, Datenschutz, E-Commerce Analyse, Google Analytics, Recht

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Arthur W. Borens meint

    29. März 2011 um 10:19

    Mit einem Seitenblick auf den Kalender zaubert mit dieser Artikel ein Lächeln ins Gesicht. 😉

    • nicola meint

      29. März 2011 um 12:59

      Guten Tag,
      nein, wir schreiben noch nicht den 1. April und die Meldung ist durchaus ernst gemeint.
      Herzlich, Nicola Straub

  2. Folker meint

    29. März 2011 um 13:01

    …für einen Aprilscherz ist es wohl noch etwas zu früh – und sicher ist es auch keiner.

    Abmahnanwälte haben schon längst solche Software um z.B. IP Adressen auf Tauschbörsen „zu ernten“.

    Und solch einen „harvester“, kann fast jeder IT Student oder Hobbyprogrammierer schreiben. Die Technologie ist einfach. Beängstigend ist ehr der Gedanke und die Umsetzung.

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