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Aktuelle Seite: Startseite / Payment / Wie können sich Onlinehändler vor Betrug schützen?
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Wie können sich Onlinehändler vor Betrug schützen?

29. November 2010 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

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Kommt es zu einer Bestellung mit einer gestohlenen Kreditkarte, entsteht dem Händler ein hoher finanzieller Verlust. In den meisten Fällen ist die Ware bereits an den Betrüger ausgeliefert, der eigentliche Halter der Kreditkarte widerspricht dem Posten auf der Abrechnung und bucht den Betrag zurück. Durch diesen Chargeback entstehen dem Onlinehändler zusätzliche Kosten.

Daher ist ein Risiko-Management zur frühzeitigen Betrugserkennung unerlässlich. Es ist wichtig Bestellungen per Kreditkarte eingehend zu überprüfen. Folgende 13 Fragen, die aus der Erfahrung der Gimahhot GmbH resultieren,
sollten dabei beachtet und möglichst verneint werden, um einen Betrug auszuschließen:

  1. Ist es die erste Bestellung des Kunden?
  2. Hat die Bestellung einen hohen Wert?
  3. Hat der Kunde nicht kostenbewusst eingekauft?
  4. Ist der Artikel bereits bei anderen Betrugsversuchen aufgefallen, wie zum Beispiel Notebooks, Kameras, Smartphones, iPhones, iPods oder iPads?
  5. Sind Rechnungs- und Lieferanschrift abweichend?
  6. Soll die Ware an eine Packstation oder ein Postfach geliefert werden?
  7. War die Adresse bereits in einen Betrugsfall involviert?
  8. Ist die Adresse nicht im Telefonbuch zu finden?
  9. Passen Name und E-Mail-Adresse nicht zusammen?
  10. Enthält die E-Mail-Adresse viele Zahlen?
  11. Wurde die Bestellung aus dem Ausland aufgegeben?
  12. Ergibt die Abfrage der IP einen Anonymisierungsdienst, wie perfect privacy, anonymizer oder cyberghost?
  13. Wurde die Bestellung nach 22 Uhr getätigt?

Zu ergänzen ist noch, dass manch Betrüger erst ein, zwei kleine Bestellungen durchführt um einen Vertrauensbonus als Stammkunde zu erlangen. Erst dann wird eine große Bestellung mit betrügerischer Absicht durchgeführt.

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Kategorie: Payment Stichworte: Cyber Crime, Payment

Reader Interactions

Kommentare

  1. Frederic meint

    30. November 2010 um 11:56

    Ja, es ist jedoch mal wieder eine Gratwanderung – ein sicher Hinweis ist nichts davon.

    Und wenn Betrugsverdacht – was dann? Einfach nicht liefern ist keine Lösung, und den Kunden erst anzufragen ist auch oft nicht machbar.

    Was mir weiter fehlt ist ein Hinweis auf 3D-Secure und die Clearing-Dienste der Kreditkarten abrechnenden Firmen (B+S Card Service etc.) – die leisten nämlich in Kombination die besten Dienste.

  2. Fabfive24 meint

    30. November 2010 um 17:17

    Was ist mit dem Tip das die E-mail zurück kommt! Oder Lieferung an einen Platz?

  3. nicola meint

    1. Dezember 2010 um 12:06

    Mir persönlich ist die Liste so auch zu beliebig. Z.B. bestellen Mütter kleiner Kinder auch oft gegen 22:00 Uhr – wenn die Kids schlafen. Und obwohl Packstationen seit längerem wirklich Problemfaktoren sein können im Onlinehandel, kann man natürlich auch nicht jede Packstation-Bestellung (allein genommen!) gleich als Warnsignal ansehen. Welche Faktoren die Alarmglocken schrillen lassen sollten, ist teilweise schlicht branchen- bzw. produktgruppenabhängig.

    Jeder Händler sollte anhand seiner eigenen Daten eine Scorecard erstellen – wie das geht, erklären wir in unserem entsprechenden Whitepaper sehr anschaulich: http://www.shopanbieter.de/knowhow/scorecards.php

    Wenn sich anhand dieser Verdachtsmomente ergeben (also durch das Zusammentreffen mehrerer Faktoren ein definierter Wert erreicht wird), sollten weitere Abklärungen – z.B. mittels kostenpflichtiger Dienste – erfolgen und/oder eben eine sichere(re) Ausführungsvariante gewählt werden: z.B. Vorkasse oder eben versicherte Zahlverfahren.

    Herzlich,
    Nicola Straub

Trackbacks

  1. Blogschau: Die eCommerce Artikel der Woche (KW 48) sagt:
    3. Dezember 2010 um 12:22 Uhr

    […] Wie können sich Onlinehändler vor Betrug schützen? […]

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