Am 1. Oktober 2008 die BGH-Verhandlung zu der Frage statt, ob ein Händler im Fall des Widerrufs durch den Kunden die sog. “Hinsendekosten” erstatten muss. Bislang hatten die Gerichte überwiegend entschieden, dass der Verbraucher diese Kosten nicht tragen muss. Wie Carsten Föhlisch vom shopbetreiber-blog.de nun berichtet, hat der Bundesgerichtshof nun das Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Entscheidung vorgelegt.
Somit bleibt die Rechtslage zunächst weiter unklar. In seinem Artikel stellt er die aktuelle Situation recht ausführlich dar und geht davon aus, dass die Hinsendekosten zukünftig ausdrücklich vom Händler zu tragen sind. Der allerdings dann die Möglichkeit haben soll, dem Verbraucher immer die Rücksendekosten aufzuerlegen, wie dies in den meisten EU-Staaten heute schon der Fall ist.