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Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / VerpackV – noch Fragen?
9

VerpackV – noch Fragen?

1. September 2008 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Letzte und vorletzte Woche war die Verpackungsverordnung unser Thema. Wir hoffen, die komplizierte Materie ein wenig durchschaubarer gemacht zu haben. Dennoch bleiben viele knifflige Detailfragen – und vielfach ist es sinnvoll, den lästigen Pflichten aus der VerpackV. mit strategischen Überlegungen zu begegnen.

Wir konnten Frau Stangl überreden, eine Woche lang für Fragen zur Verfügung zu stehen. Darüber sind wir vor allem deshalb sehr froh, weil Frau Stangl unabhängig ist und dennoch über fundierte Erfahrungen verfügt.

Also: Noch Fragen? – dann stellen Sie sie jetzt!

  • Einfach – für alle: Nutzen Sie einfach die Kommentarfunktion, um Ihre Frage an Frau Stangl einzugeben*.
  • Bequemer – für Shopanbieter.de-Mitglieder: Nutzen Sie die Funktion der "Rechtsfrage des Monats". So müssen Sie nicht durch die lästige "Code-Erkennung"*. Damit wir die Fragen identifizieren können, notieren Sie bitte "VerpackungsV." oder "An Fr. Stangl" über Ihrer Frage – Danke!

Wir sammeln die Fragen über die Woche und veröffentlichen die Antworten von Fr. Stangl dann gesammelt hier!

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

*Die Spamschutz-Codes sind teilweise schlecht zu erkennen, wir wissen um dieses Problem. Dies liegt daran, dass sie nur so einen sicheren Schutz bieten – einfachere Codes sind bereits geknackt worden. Nichtsdestotrotz suchen wir derzeit nach einer Lösung, die Codes erkennbarer zu machen. So lange können wir nur darum bitten, notfalls mehrere Codes auszuprobieren.

Oder abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter – das ist kostenlos, tut nicht weh und bietet alle Vorteile, die im Zugriff auf unseren "Mitgliederbereich" stecken!

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Kategorie: Marketing Stichworte: Verpackungsverordnung

Reader Interactions

Kommentare

  1. Dirk Bösche meint

    2. September 2008 um 08:28

    Hallo Frau Stangl,

    wie stellt sich die Situation (=Rechtslage) dar, wenn der (Online-) Händler einen Fulfillment-Service eines Distributors nutzt (auch „Dropshipping“).
    Bei diesem Service wird die Ware direkt vom Distributor an den Endkunden geschickt im Auftrag und im Namen und auf Rechnung des Händlers…
    Der Distributor übernimmt dabei auch die (Versand-) Verpackung und die Aufgabe beim Versender (z.B. DHL, UPS).

    Ich bin der Meinung, dass sich der Händler dann nicht registrieren muss, wenn der Distributor eine Erklärung abgeben kann, das sämtliche Verpackungen bei einem dualen System bereits registriert sind (?)

    Wie muss so eine Erklärung des Distributors aussehen ?
    Kann eine Behörde dennoch eine VE von diesem Online-Händler verlangen ?

  2. Ingrid Lindlbauer meint

    2. September 2008 um 09:11

    hallo frau stangl,

    wie sieht das mit unternehmen im ausland aus? muss ein österreichischer versandhändler, der nach BRD liefert, ebenfalls an der dt. verpackungsverordnung teilnehmen oder reicht eine registrierung in österreich bei der ARA?

    falls ja, bräuchte der unternehmer dann zusätzlich einen steuerberater in deutschland, um die VE zu erstellen?

  3. Kurzer meint

    2. September 2008 um 11:23

    Sehr geehrte Frau Stangel,

    ist es zulässig, das Verpackungsmaterial mit einem Pfand zu belegen. Z.B. mit einer Pfandgebühr von 1,50 € und mit einem Aufkleber versehen. >Diese Versandverpackung ist Eigentum der Firma …..< So geht das Versandmaterial nicht in den Besitz des Kunden über, sondern verbleibt im Besitz der Firma. Es ist also eine Verwertung durch den Kunden erforderlich und somit auch keine Registrierung nötig. Ob der Kunde sich nun daran hält und sich die Mühe macht, für den Pfandwert von 1,50 das Material zurück zu senden, ist eher unwahrscheinlich. Rechtlich scheint die Sache doch legal zu sein, oder? Man kann auf diese Weise doch sicher das ganze etwas umgehen. Was meinen Sie. Mit freundlichem Gruß Thomas Kurzer

  4. Anonymous meint

    2. September 2008 um 14:59

    Sehr geehrte Frau Stangel,

    wer entscheidet, was Verpackungsmaterial ist ? Unsere Artikel werden in einer Schutzfolie ausgeliefert. Diese Schutzfolie ist dazu da, um den Artikel nicht beim Versand zu schützen sondern bei der Lagerung (intern und beim Endkunden). Die Schutzfolie ist ein Service an unseren Kunden und wird kostenlos beigelegt. Muss die Schutzfolie jetzt seperat zum Artikel in das Paket gelegt werden, damit sie nicht als Verpackung gilt, oder kann man den Artikel in der Schutzfolie versenden ohne dafür eine Verpackungsgebühr zu zahlen, weil es ja keine Verpackung ist ?

    Vielen Dank. Viele Grüsse

  5. Holger May meint

    2. September 2008 um 18:21

    Sehr geehrte Frau Stangel,

    1. Wenn wir für unsere Aussendungen nur Verpackungsmaterial unserer Zulieferfirmen -auf deren Kartons das RESY-Logo prangt und das Füllmaterial ebenfalls genormt/zugelassen ist- benutzen, ist dann die neue Verpackungsverordnung für uns noch relevant??
    2. Wer würde uns bestrafen, bzw. dürfte uns bestrafen, wenn wir uns nicht an die neue Verpackungsverordnung halten würden?? Könnten wir es auch mit Abmahnvereinigungen zu tun bekommen?
    Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antworten.

    Herzliche Grüße,
    Holger May

  6. Marc Porwik meint

    5. September 2008 um 08:56

    Guten Tag Frau Stangl!

    Uns liegen folgende gleichlautende Aussagen der IHK Aachen (Kurzinformation/Merkblatt kh_2242) und der Handelskammer Hamburg vor.
    Zitat: Werden bereits verpackte oder unverpackte Waren im Handel in „Versandverpackungen“ verpackt, gelten diese i.S. der Verpackungsverordnung als sogenannte „Servicever-packungen“. Hierzu sieht der Gesetzgeber vor, dass der Vertreiber also in diesem Fall der Internet- oder Versandhändler, vom Lieferanten oder Hersteller der Serviceverpackungen verlangen kann, dass dieser die Lizenzierung der Verpackungen anstelle des Händlers als eigene Pflicht übernimmt. Zitat Ende
    Ist diese Aussage richtig? Falls ja, wie können wir diese gesetzliche Vorgabe beim Lieferanten/Hersteller der Verpackungen durchsetzen?
    Viele Grüße
    Marc Porwik

  7. Anonymous meint

    5. September 2008 um 12:33

    Sehr geehrte Frau Stangl,

    wenn durch die neue VerpackungsVerordnung die Händler [Zitat:]“die regionalen Händler Entsorger für die Abholung und Sortierung des angefallenen Mülls bezahlen“, entfallen dann für den Endkunden die Kosten der Müllentsorgung ? Oder schafft man mit der neuen Verpackungsverordnung mal wieder ein System wo man doppelt abrechnen kann – nämlich beim Händler und beim Endkunden ? Warum soll ich als Endkunde für die Entsorgung bezahlen, wenn der Lieferant bereits die Entsorgung bezahlt hat ?
    Es fällt ja mit Inkraftsetzung des Gesetzes kein zusätzlicher Müll an, aber es werden zusätzliche Entsorgungskosten abgerechnet.
    Kann man als Endverbraucher gerichtlich gegen die Entsorgungskosten vorgehen, wenn diese weiterhin in Rechnung gestellt werden ?

  8. Detlef Köpke meint

    8. September 2008 um 22:41

    Sehr geehrte Frau Stangel,

    Da ich nur gebrauchte Verpackung verwende, möchte ich gern wissen ob ich dafür auch bezahlen muß.

    Vielen Dank. Viele Grüsse

    Detlef Köpke

  9. Fredy meint

    20. Januar 2009 um 14:33

    Vielen dank für die vielen Infos.

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