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Presseschau KW 08: Notebooksbilliger wirft Weißware raus, rebuy-Chef Schero geht, Paypal ändert Käuferschutz

25. Februar 2019 von Online Redaktion

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

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In der KW 08 ging das Chaos bei notebooksbilliger.de fröhlich weiter. Nach der in letzter Minute gecancelten Fusion mit Medimax macht der Versender jetzt auch in Sachen Sortiment eine Rolle Rückwärts und wirft die vor drei Jahren eingeführten Haushaltsgeräte raus. Rebuy-Chef Torsten Schero hat einen neuen Job in München und Paypal änderte seinen Käuferschutz zugunsten der Käufer – die haben jetzt mehr Zeit, um im Käuferschutz-Fall auf Nachrichten zu reagieren. Außerdem nahm die Debatte um die Zustellmisere in Deutschland an Fahrt auf: Die CDU will der schlechten Bezahlung in der Branche mit neuen Haftungsregeln begegnen.

Die Themen der Woche

Bei Notebooksbilliger.degeht es gerade drunter und drüber. Oliver Ahrens musste den Chefsessel räumen, die Fusion mit Medimax ist vom Tisch und jetzt wirft der Versender auch noch sämtliche Weißwaren aus dem Sortiment. Offenbar hat der Händler Qualitätsprobleme beim Transport der Geräte durch Dienstleister und sorgt sich deshalb um sein Image, so ein Chip.de-Bericht. Notebooksbilliger.de hatte sein Angebot erst vor rund drei Jahren um Haushaltsgeräte erweitert.

PayPal ändert seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 29.04.2019. Die Änderung betrifft den Käuferschutz. Bisher war es so, dass ein Kunde, der einen Käuferschutz-Fall bei PayPal eröffnet, innerhalb von zehn Tagen auf Nachrichten des Dienstleisters reagieren muss. Dieser starren Frist wurde nun ein Ende gesetzt. Die aktualisierte Fristenregelung sieht vor, dass Käufer nun „zeitnah“ auf sämtliche Anfragen von PayPal bezüglich des Käuferschutzes reagieren müssen. ->Onlinehändler-News

Torsten Schero, seit 2016 CEO von rebuy verlässt das Berliner Unternehmen „aus privaten Gründen“, so die Unternehmensmeldung. Seinen Posten übernimmt Philipp Gattner, der seit drei Jahren als CSO für die strategische Ausrichtung des Unternehmens verantwortlich ist. Angesichts der eher mauen Geschäftszahlen für 2018, die auf Stagnation hinweisen, vermutet Jochen Krisch auf Exciting Commerce eher einen wirtschaftlichen Zusammenhang. Schero hat übrigens schon wieder einen neuen Job: Heute wurde bekannt, dass er zum 1. März beim Münchner Online-Supermarkt getnow als CEO und Managing Director einsteigt.

Es war damals ein großer Coup für die Luxus-Uhrenhändler Chrono24 und Chronext: Die renommierte Ehrenmarke Nomos verkündete letzten März eine Zusammenarbeit mit den beiden Online-Händlern. Sowohl gebrauchte als auch neue Nomos-Uhren gingen seitdem über deren virtuelle Ladentische. Damit provozierte der Hersteller einen massiven Krach mit seinen Fachhändlern; mehrere deutsche Juweliere listeten in der Konsequenz Nomos-Uhren aus. Jetzt rudern die Glashütter ziemlich spektakulär zurück, wie das Handelsblatt berichtet. Die Uhrenmarke schrieb ihre Fachhändler an und informierte diese, dass man nicht weiter mit Chrono24 und Chronext kooperieren werde.

Welche der Top-100-Händler in Deutschland überzeugen bei Checkout, Versandprozess, Zustellung und Retouren am meisten? Eine aktuelle Studie von Parcellab kürt Douglas, MediaMarkt, AO, Zalando und Lidl zu den Siegern.

Müssen Händler unfreie Retouren annehmen? Dieser Frage hat sich die IT-Recht-Expertin Sandra May auf Onlinehändler-News gewidmet. Zwar ist es so, dass Verkäufer die Kosten für die Rücksendung prinzipiell dem Verbraucher auferlegen können; allerdings bleibt es Sache des Käufers, die Rücksendung zum Händler zu bringen. Nimmt ein Händler ein unfreies Paket nicht an, verhindert er den Zugang des Widerrufs.

 

Die Diskussion der Woche

Amazon hat eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Drittanbieter für gekaufte Rezensionen verloren, weiß Onlinehändler-News. Amazon wollte den Dienstleister gerichtlich dazu bringen, seine Rezensionen mit dem Hinweis „gekauft“ zu kennzeichnen – ein berechtigtes Anliegen. Allerdings konnte der Dienstleister nachweisen, dass er seine Rezensionen durchaus mit der entsprechenden Kennzeichnung versehen hatte – Amazon diese aber offenbar bei der Veröffentlichung automatisch entfernt hatte. Das Landgericht Frankfurt bewertete das Verhalten von Amazon, das selbst mit dem Rezensionsprogramm Vine gekaufte Rezensionen veröffentlicht, im Ergebnis als „rechtsmissbräuchlich“.

 

Die Zahl der Woche

Jeder dritte Paketzusteller erhält laut Zoll nicht einmal den Mindestlohn. Die Arbeitnehmergruppe in der CDU will den Missstand nun mit neuen Haftungsregeln begegnen. Das könnte den Paketversand erneut teurer machen. ->Landeszeitung.de

 

Die Zukunft der Woche

Bis 2030 soll die Hälfte aller Amazon-Pakete klimaneutral verschickt werden, berichtet das Handelsblatt. Dafür will der Online-Marktplatz im Rahmen des neuen Programms „Shipment Zero“ mehr erneuerbare Energie wie Solarenergie einsetzen, mehr Pakete in elektrischen Lieferwagen zustellen und bei Zulieferern Änderungen an den Verpackungen erreichen. Außerdem wird Amazon in diesem Jahr erstmals seine Kohlendioxid-Bilanz veröffentlichen. Passend zum neuen grünen Anstrich hat der Konzern kürzlich 700 Millionen US-Dollar in das Elektroauto-Startup Rivian investiert.

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

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