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Aktuelle Seite: Startseite / Recht & Datenschutz / Das Verpackungsgesetz für Amazon FBA-Händler
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Das Verpackungsgesetz für Amazon FBA-Händler

13. Oktober 2018 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von:- Anzeige -

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Unser Artikel zum neuen Verpackungsgesetz ist nicht nur vielgelesen, sondern hat bei Amazon FBA-Händlern noch ein paar Fragezeichen hinterlassen. Wann müssen diese sich registrieren lassen, obwohl Amazon ja der Versender ist? Diese Fragestellung betrifft natürlich grundsätzlich alle, die ihre Bestellungen nicht selbst verschicken. Wir klären auf.

Am 1.1.19 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich Online-Händler bei der Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ eintragen und für die von ihnen in Verkehr gebrachte Verpackung im Rahmen eines Dualen Systems Gebühren zahlen. Wie oft, können die offiziellen Erläuterungen dazu aber nicht alle Fragen klären. Daher haben wir bei Ivan Bremers vom Händlerbund nachgefragt, was sich konkret für Händler ändert – und wie teuer die Sache Händler zu stehen kommen kann, die nicht mitmachen.

In der Kommentarfunktion ergaben sich noch ein paar Fragen, die wir hier nochmals aufgreifen möchten. Gehen wir doch davon aus, dass sich auch andere Online-Händler diese Fragen möglicherweise noch stellen.

Kurzer Hinweis Vorab: Beim Händlerbund gibt es ein sehr ausführliches Whitepaper zum neuen Verpackungsgesetz. Runterladen lohnt sich! So, jetzt aber zu den Leserfragen und den Händlerbund-Antworten.

Frage: Wie verhält es sich den damit, wenn man seine Sendungen ausschließlich über Fullfilment Dienstleister (z.B. Amazon FBA, Hermes, etc) verschickt? Muss man sich dann selber trotzdem noch registrieren? Falls nicht: wie kann man nachweisen, dass der Versand der eigenen Sendungen ausschließlich über Fullfilment Dienstleister geschieht, und tatsächlich selber nichts an die eigenen Kunden schickt?

Das hängt davon ab, ob du Befüller von Ware in Verpackung bist und diese in den Verkehr bringst, die am Ende als Müll anfällt. Verschicktst du deine Pakete schon verpackt durch Fulfilment, dann warst du Befüller. Schickst du deine Ware aber einfach in ein Zentrum, in dem dann alles verpackt wird, dann muss der Dienstleister die Verpackung lizenzieren und registrieren. Der Nachweis sollte dir natürlich durch Vereinbarung oder schriftliche Zusage beweisbar sein.

Auch interessant, sicherlich noch diese andere Frage.

Frage: Meine Verpackungen habe ich doch bereits bei einem Dienstleister lizensiert und dafür bezahlte man auch. Muss der alte Vertrag jetzt gekündigt werden oder zahlt man dann doppelt?

Du musst natürlich nicht doppelt zahlen. Für die Verpackung, die du befüllst und an den Kunden schickst, musst du bei einem dualen System die Verpackung lizenzieren und sie registrieren. Bist du schon bei einem dualen System, läuft der Vertrag einfach normal weiter, du musst dich nur registrieren. Das VerpackG gilt übrigens für jeden, der Verpackung nach Deutschland bringt. Daher müssten sich auch Verkäufer aus dem Ausland daran halten.

Wenn jetzt noch etwas unklar ist, gerne die Frage in die Kommentarfunktion dieses Artikels oder in unserem ursprünglichen Artikel stellen. Wir versuchen zu klären.

Bildquelle: Rost-9 @ bigstockphoto

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Verpackungsgesetz

Reader Interactions

Kommentare

  1. Bernd meint

    4. November 2018 um 11:08

    Verstehe ich den Artikel richtig? Wenn ich Ware direkt vom Großhändler per Dropshipping an den Kunden / Verbraucher schicken lasse,muss ich mich selbst nicht registrieren? Benötige ich in diesem Fall nur eine schriftliche Bestätigung vom Großhändler?

    • Peter Höschl meint

      5. November 2018 um 08:34

      Yepp, so ist es zu verstehen.

  2. Kazim Celik meint

    5. Januar 2019 um 22:44

    „Das hängt davon ab, ob du Befüller von Ware in Verpackung bist und diese in den Verkehr bringst, die am Ende als Müll anfällt. Verschicktst du deine Pakete schon verpackt durch Fulfilment, dann warst du Befüller. Schickst du deine Ware aber einfach in ein Zentrum, in dem dann alles verpackt wird, dann muss der Dienstleister die Verpackung lizenzieren und registrieren. Der Nachweis sollte dir natürlich durch Vereinbarung oder schriftliche Zusage beweisbar sein.“

    Was ist mit der Produktverpackung? Oder dem Karton in dem die Ware zu einem Amazon Zentrum geschickt wird ?

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