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Aktuelle Seite: Startseite / Payment / Abmahnung wegen Einsatz von Sofortüberweisung
9

Abmahnung wegen Einsatz von Sofortüberweisung

22. Oktober 2007 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Wie im OXID Userforum diskutiert, wurde letzte Woche ein Onlineshop wegen der Verwendung von Sofortüberweisung als Bezahlmethode von der Verbraucherzentrale in Berlin abgemahnt. Bei der Bezahlung mit Sofortüberweisung muß PIN und TAN auf der Seite von Sofortüberweisung eingeben werden. Dies verstößt laut Abmahnungsbegründung gegen die AGB der Banken. Dadurch ändert sich die Haftungsverteilung im Missbrauchsfall zum Nachteil des Verbrauchers und darauf müsse hingewisen werden.

Sofortüberweisung nimmt in der Diskussion dazu wie folgt Stellung: "Wir haben bereits im Februar 2007 die Versicherung abgeschlossen, die uns erlaubt, Käufer gegen PIN/TAN Betrugsfälle, sogar Phishing und Pharming zu schützen. Die Versicherung wird an verschiedenen Stellen (Webseite, Zahlungsformular) bei uns erwähnt.Die Verbraucherzentralen scheinen den Hinweis auf diese Versicherung allerdings jetzt bei den Händlern zu vermissen. Da wir das Gespräch mit den Verbraucherzentralen suchen, haben wir nun den von Ihnen bereits genannten Text abgesprochen. Leider wurde uns keine Zeit gegeben, diesen auch an unsere Kunden zu kommunzieren, bzw. unser Email vor 4 Tagen kam bereits zu spät."

Und verspricht die Abmahnkosten des Beklagten zu übernehmen.

Nachdem Sofortüberweisung bei Einführung Anfang letzten Jahres von den Händlern sehr kontrovers diskutiert und kritisch beäugt wurde (Anm.d.Red.: Was zu einem guten Teil vor allem aber auch an der damals schlechten Außenkommunikation gelegen haben könnte.), scheint sich diese Paymentlösung mehr und mehr zu etablieren. So ist diese Zahlungsart im E-Commerce mittlerweile immer häufiger, auch in größeren Angeboten wie z.B. Conrad Electronics, anzutreffen. Ganz im Gegensatz zum großen Gegenspieler giropay, zumindest meiner gefühlten Einschätzung nach.

Interessant auch, daß die genannte Diskussion um diese Abmahnung einige Händler offensichtlich dazu bringt Sofortüberweisung nun doch bzw. noch früher als geplant einzusetzen. Man hätte ja auch das Gegenteil befürchten können. Schließlich geht unter Deutschlands Onlinehändler nach wie vor die Abmahnangst um.

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Kategorie: Payment Stichworte: Abmahnung, Payment

Reader Interactions

Kommentare

  1. Maier meint

    22. Oktober 2007 um 19:46

    Bitte teilen Sie mir kurz mit, ob ich in meinem Shop irgendetwas beachten muß, da ich auch die Zahlungsmethode habe, oder ob ich einen Zusatztext usw. einfügen muß.

    mfg
    Heidi Maier

  2. shopanbieter.de meint

    22. Oktober 2007 um 20:22

    Hallo Heidi,

    wir haben einen Mitarbeiter von Sofortüberweisung gebeten, hier den richtigen Text zu posten. Ich denke dies wird morgen der Fall sein. Andernfalls bitte ich Dich direkt mit Sofortüberweisung Kontakt aufzunehmen.

    Schönen Gruss, Peter

  3. Leicos meint

    23. Oktober 2007 um 14:36

    Ein entsprechender Text wurde wohl bereits an einige Nutzer versandt, der Text wurde im Sellerforum gepostet:

    http://www.sellerforum.de/viewtopic.php?f=1&t=225&start=20

  4. besserwisser meint

    19. Dezember 2007 um 17:18

    und wenn missbrauch betrieben wurde, sind natürlich die banken mit ihren „unsicheren“ bezahlsysthemen schuld

  5. Marc meint

    20. Mai 2009 um 08:32

    Mal ne andere Frage zu dem Thema: wie verhält es sich mit dem Widerrufsrecht beim Einsatz von Sofortüberweisung? In meinen Augen sind es dann vier Wochen weil die Zahlung in der Regel vor der eigentlichen schriftlichen Belehrung erfolgt und damit vor Vertragsschluss. Demnach müsste die Widerrufsfrist doch vier Wochen sein, ebenso wenn man in seinem Shop Paypal Express oder wie das heißt verwendet… Oder liege ich da falsch?

  6. Lilian Thau meint

    20. Juli 2009 um 12:13

    Liebe Shopanbieter.de-Leser,

    sofortüberweisung.de ist ein einfach zu bedienendes Direkt-Überweisungsverfahren auf dem Sicherheitsstandard von eBanking und TÜV-geprüftem Datenschutz und Transaktionssicherheit. Es bedarf weder einer Kundenregistrierung noch eines Aufladens von Zwischenkonten oder einer Übermittlung von Kreditkartendaten. Über Bankschnittstellen wird der jeweilige Betrag direkt und automatisiert vom Konto des Käufers auf das des Händlers transferiert. Zur Abwicklung werden lediglich Kontonummer, Bankleitzahl sowie die Online-Banking-Daten wie PIN- und TAN-Nummer benötigt.

    1. Sicherheit für Kunden bei sofortüberweisung.de
    Seit 2006 haben bereits einige Millionen Kunden mit sofortüberweisung.de bezahlt. Es ist zu keinem einzigen Identitätsdiebstahl oder PIN/TAN Betrugsfall gekommen. Statistisch und faktisch gesehen, gehört sofortüberweisung.de so zu den sichersten Bezahlverfahren im Internet.

    1.1. Sicherheit dank Online-Banking-Verfahren/TAN
    Der wichtigste Merkmal für die hohe Sicherheit von sofortüberweisung.de, ist unserer Meinung nach, die Sicherheitsmerkmale der Online-Banking-Systeme selbst: Insbesondere die Transaktionsnummer (TAN) bietet gegenüber anderen Online-Payment- Systemen wie Kreditkarten oder eWallets einen besonderen Schutz vor Missbrauch. Denn die TAN wird durch zwei entscheidende Merkmale charakterisiert:

    (a) Die TAN ist nur offline auf Papier, einem Gerät (TAN-Generator) oder einem mobilen Endgerät verfügbar. Damit kann die TAN generell nicht durch einen Angriff auf den Kunden-Rechner erlangt werden – im Gegensatz etwa zu Kreditkartendaten und Passwörter.

    (b) Die TAN ist jeweils nur ein einziges Mal einsetzbar und wird beim Einsatz sofort entwertet. Somit könnte selbst dann kein Missbrauch betrieben werden, wenn eine TAN durch unbefugte Dritte gespeichert werden würde.

    1.2. Keine Datenübermittlung an Online-Anbieter
    Im Gegensatz etwa zu Kreditkartenbezahlungen werden sensible Daten nicht an den Online-Anbieter übermittelt. Die Bezahlung wird komplett über das sichere, für Anbieter nicht zugänglich Bezahlformular der Payment Network AG abgewickelt. Somit kann auch kein Missbrauch sensibler Bankdaten seitens Online-Anbieter entstehen.

    1.3. TÜV zertifizierter Datenschutz
    Sensible Online-Banking-Zugangsdaten wie PIN und TAN werden von der Payment Network AG nicht gespeichert und sind auch zu keinem Zeitpunkt von außen oder den Mitarbeitern der Payment Network AG einsehbar.
    Die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien durch das gesamte Unternehmen Payment Network AG wurde vom TÜV Saarland nach Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes geprüft und zertifiziert.
    Das TÜV-Zertifikat inkl. Ansprechpartner bei der verantwortlichen Prüfstelle (Tekit) finden Sie hier:
    https://www.payment-network.com/de/u…sung-tuev.html

    1.4. Versicherung gegen PIN- und TAN-Missbrauch
    Es gibt in Deutschland einige Banken und Sparkassen, die davon ausgehen, dass die Nutzung von sofortüberweisung.de wegen der Verwendung von PIN und TAN ausserhalb der eigenen Online-Banking-Systeme bei etwaigen Missbrauchsfällen zu einer Haftungsverlagerung führen kann. Dies kann bedeuten, dass im Missbrauchsfall die Bank sich weigert, den Schaden für den Kunden zu übernehmen und im Ergebnis der Kunde den Schaden zu tragen hat.

    Es ist noch zu keinem einzigen Betrugsfall gekommen. Vorsorglich hat die Payment Network AG eine Versicherung abgeschlossen, die Schadensfälle bei PIN- und TAN-Missbrauch bis 5.000 Euro deckt.

    Als Anmerkung sei noch darauf hingewiesen, dass die Payment Network AG im Einzelfall deshalb bis zu 5.000 EUR versichert ist, weil dieser Betrag bei den meisten deutschen Kreditinstituten der Höchstsumme entspricht, die standardmässig pro Transaktionsnummer (TAN) überwiesen werden kann.

    Fazit: sofortüberweisung.de bietet höchste Sicherheit an

    Die bisherigen Fakten, sowie die systembedingten und rechtlichen Schutzmechanismen für Kunden begründen unsere Überzeugung, dass sofortüberweisung.de zu den sichersten Bezahlverfahren weltweit gehört.

    2. Verstoss der Kunden gegen die AGB der Banken

    Die AGB der Banken sind in Deutschland sehr unterschiedlich.

    Beispielhaft heißt es in den Online-AGB zum Beispiel:
    „Bei den verwendeten Software-Produkten sind etwaige Hinweise in der Benutzerführung und in den Verfahrensanleitungen sowie die Sicherheitshinweise zu beachten. Bei der Benutzung von Fremdsoftware hat der Online Nutzer selbst auf Kompatibilität, Integrität der Software und die Seriosität des Anbieters zu achten.“

    Von einem Verstoss gegen die AGB kann daher pauschal nicht die Rede sein.
    Die Banken sprechen in ihren AGB zudem immer von “Dritten”. Wir verneinen, dass unsere Software als “Dritte” zu bezeichnen ist, da es sich letztlich um einen intelligenten Browser handelt, der spezifisch für die Art von Operationen entwickelt worden ist und – wie oben bereits dargestellt – kein Mitarbeiter der Payment Network AG oder andere Zugang zu sensiblen Daten hat. Ein Browser kann nicht ohne schwerwiegende Folgen auf die Nutzbarkeit von Online-Banking selbst als “Dritter” bezeichnet werden. Hinzu kommt, dass viele Banken auch ausdrücklich von einem „unbefugten“ Dritten sprechen. Also Personen, die sich ohne Wissen und Wollen des Kunden die PIN und TAN verschaffen.

    Die pauschale Behauptung, dass sofortüberweisung.de gegen die AGB der Banken verstößt, ist somit nicht richtig.

    Auf sofortüberweisung.de vertrauen unter anderem

    • Conrad Electronic SE (www.conrad.de)
    • Plus Online GmbH (Plus, Ihr Discount Online Shop)
    • Rossmann Online GmbH (Rossmann Versand)
    • Dell GmbH (Dell DE: Notebooks, Desktop-Computer, Monitore, Drucker und PC-Zubehör)
    • TUI Austria Holding GmbH (TUI.at – Urlaub und Last-Minute buchen)
    • A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG (Online-Shop Startseite)
    • Flughafen Frankfurt (Fraport) (Frankfurt Airport | Reisebuchung)
    • Flughafen Stuttgart (Flughafen Stuttgart GmbH – Last Minute Billig Flge & Parken, Urlaub, Reise & Linienflug)
    • Moneybookers Limited (Moneybookers.com – Send Money – Receive Money – Online Payments – Money Transfers)
    • ClickandBuy International Ltd. (Weltweit einfach und sicher im Internet zahlen)
    • Ticket Online Software GmbH (Ticket Online | Karten für Musicals, Konzerte, Shows, Comedy, Sport | Tickets, Eintrittskarten kaufen)
    • unitedprint.com SE (Flyer drucken bei Ihrer Druckerei für Flyer-Druck print24)
    • dress-for-less GmbH (dress for less – Online Outlet für Designerbekleidung und Markenmode)

    Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen unter der Hotline unter 089 20 20 889 20 und über support@payment-network.com zur Verfügung.

    Mit den herzlichesten Grüßen

    Lilian Thau
    Marketingleitung/Pressesprecherin

    fon +49 89 20 20 889-53
    mob +49 160 90 60 78 13
    fax +49 89 20 20 889-39
    mail lt@payment-network.com

  7. H.P. meint

    20. Juli 2009 um 14:37

    Gratulation Frau Thau, die Tatsache das Sie 100%ige Werbung in einen Blogkommtar posten und das 9 Monate nach dem ursprünglichen Kommentar, das hat mich restlos überzeugt, ich werde Ihr Kunde.

    Im Ernst, wir wissen ja das sofortüberweisung recht aggressives Marketing macht, aber hier haben Sie sich nicht mit Ruhm bekleckert. Hätten Sie das in unserem Blog gemacht hätten Sie einen sehr unfreundlichen Anruf von mir bekommen!

  8. Lilianthau meint

    18. November 2009 um 16:09

    Lieber H.P.,
    wenn Sie genau hinsehen: der Eintrag stammt vom 22.10.2007 und wir haben am 20.07.2009 gepostet – der Abstand ist noch größer. Aber was ist daran das Problem? Wir versuchen auf jeden Blog und Kommentar zu reagieren – aber nicht jeder wird sofort gefunden, der ist uns tatächlich wohl durchgerutscht – das ist bedauerlich – aber durchaus nicht der erste und auch nicht der letzte Blogeintrag. Dennoch entscheiden wir uns dafür, zu antworten – besser spät, als nie. Oder wie sehen Sie das? Für uns ist Transparenz wichtig und daher steht auch ganz offen da, dass ich die Marketingleitung/Pressesprecherin der Payment Network AG bin, meine Telefonnummer und meine Email. Und wir empfinden das nicht als aggressives Marketing – sondern reine sachliche Aufklärung. Wenn meine Begeisterung für unsere Produkte hier durchklingen, mea culpa, aber ich bin natürlich ein echter soforüberweisung.de-Fan. Und da ich micht aber durchaus als Mitarbeiter der Payment Network AG zu erkennen gebe verstehe ich das Problem nicht.

    Mit besten Grüßen

    Lilian Gwendolyn Thau
    Marketingleitung/Pressesprecherin (seit 01.01.2009 ;-))

    fon +49 89 20 20 889-53
    fax +49 89 20 20 889-39
    mail lt@payment-network.com
    Payment Network AG

    Fußbergstr. 1
    82131 Gauting / Germany
    http://www.payment-network.com

  9. Andreas meint

    5. Januar 2013 um 08:21

    Es ist eigentlich egal wie oft ihr das immer wieder behauptet.
    IHR SEID DRITTE.

    Ich gebe meine Daten in EURE Hände, ob da nun eine Software von euch diese in Empfang nimmt und an die Bank weiterleitet oder ob ich sie euch am Telefon Sage. Das ändert nichts an der Rechtslage.

    Überall versuchen Sie diesen rechtlichen Mumpitz an den Mann zu bringen.

    Ihre Referenzen sind leider auch nichts wert.

    Es ist nicht das Problem von zB. Conrad was Kunden mit ihren Bankdaten machen, Conrad hat da rein gar nichts zu befürchten. Sondern nur der Kunde welcher diese Daten verboten an sie weiter gibt.

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