Bekannt sollte mittlerweile sein, dass Onlineshops die Versandkosten – direkt beim Preis oder per Link von dort aus erreichbar – genau angeben müssen. Wer nur nach Deutschland versendet, ist damit dann aus dem Schneider. Wer aber auch in das Ausland versendet, muss analog dazu auch die Versandkosten in die anderen Zielländer angeben. So hat jedenfalls das OLG Hamm in einem Urteil vom 28.03.2007 (Az.: 4 W 19/07, PDF, 56,6 kb) befunden.
Darauf weist Rechtsanwalt Rolf Becker im ECC-Expertentipp Recht jetzt hin und bietet auf eineinhalb Seiten eine kleine Übersicht der Rechtsprechung zum Thema Versandkostenangaben Inland/Ausland als PDF (31,2 kb) an. Der Download ist kostenfrei, ECC Handel verlangt jedoch eine Registrierung unter Angabe einiger persönlicher Daten und das Abonnement des Newsletters*.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub
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silvia meint
Sehr seltsames Gebaren, ich verzichte unter diesen Umständen auf das PDF.