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Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Versandkosten auch für Auslandsversand zwingend
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Versandkosten auch für Auslandsversand zwingend

29. Mai 2007 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Bekannt sollte mittlerweile sein, dass Onlineshops die Versandkosten – direkt beim Preis oder per Link von dort aus erreichbar – genau angeben müssen. Wer nur nach Deutschland versendet, ist damit dann aus dem Schneider. Wer aber auch in das Ausland versendet, muss analog dazu auch die Versandkosten in die anderen Zielländer angeben. So hat jedenfalls das OLG Hamm in einem Urteil vom 28.03.2007 (Az.: 4 W 19/07, PDF, 56,6 kb) befunden.

Darauf weist Rechtsanwalt Rolf Becker im ECC-Expertentipp Recht jetzt hin und bietet auf eineinhalb Seiten eine kleine Übersicht der Rechtsprechung zum Thema Versandkostenangaben Inland/Ausland als PDF (31,2 kb) an. Der Download ist kostenfrei, ECC Handel verlangt jedoch eine Registrierung unter Angabe einiger persönlicher Daten und das Abonnement des Newsletters*.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

*Man kann das Häkchen im entsprechenden feld für den Newsletter zwar entfernen, dies hat(te) aber (zumindest bei mir) keine Auswirkung darauf, dass der Newsletter-Bezug als aktiviert gespeichert wird.

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Kategorie: Marketing

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Kommentare

  1. silvia meint

    4. Juni 2007 um 21:12

    Sehr seltsames Gebaren, ich verzichte unter diesen Umständen auf das PDF.

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