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Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Abmahnung wg. Anbieterkennzeichnung bei Amazon Marketplace
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Abmahnung wg. Anbieterkennzeichnung bei Amazon Marketplace

19. November 2010 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Achtung

Axel Gronen berichtet auf Wortfilter.de über eine Abmahnung eines Amazon Marketplace-Händlers durch einen stationären Händler. Abmahngrund war eine fehlerhafte Anbieterkennzeichnung – die korrekt zu gestalten auf Amazon Marketplace fast unmöglich ist. Insofern warnt Gronen vor der Gefahr einer erneuten Abmahnwelle:

„Das könnte der Beginn einer neuen Abmahnflut sein: Während bei eBay-Händlern inzwischen vieles richtig gemacht wird, hält sich bei Amazon kaum ein Händler an Recht und Gesetz und ich halte fast alle Amazon-Marketplace-Händler für akut abmahngefährdet.“

Dabei können Händler trotz der technischen Hindernisse einiges tun, um ihre Amazon Marketplace-Angebote so rechtssicher wie möglich zu gestalten. Wie es geht erklärt unser Gratis-Ratgeber: „Rechtssicher Verkaufen via Amazon Marketplace“ vom August diesen Jahres.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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Kategorie: Marketing Stichworte: Abmahnung, amazon marketplace

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Kommentare

  1. noname meint

    16. August 2011 um 16:38

      amoralisches Angebot von Amazon
    :
    Amazon nimmt billigend in Kauf, dass die Verkäufer von gebrauchten Büchern einen Negativen Gewinn mit Ihren Geschäften machen. Wer einen Artikel sehr günstig anbietet, der muss mehr Amazon-Gebühren bezahlen als er einnimmt. Sobald er das Porto für den Versand der Ware bezahlt, zahlt der Verkäufer mehr Geld als Amazon Ihm überweist! Amazon hingegen nimmt sich trotzdem einen Gewinn von 2,50 Euro  pro verkauftem Buch, und weist den Verkäufer nicht darauf hin, dass er im Begriff ist Geld zu verlieren, weil er sich  über Amazon der Mühe unterzieht ein Buch zu verkaufen. Im Gegenteil: Die Darstellungen der eingenommenen Summen sind auf Amazon Marketplace irreführend! Man behält – und soll wohl – den Eindruck zurückbehalten man hätte einen Gewinn erwirtschaftet. Tatsächlich aber ist der Gewinn geringer als die Versandkosten, mit deren Darstellung auf Amazon Marketplace im Zuge einer nahezu bewussten Irreführung gespielt wird. Eine Verdeckung von Informationen zwecks Manipulation der Wahrnehmung mit dem Ziele der Gewinnmaximierung unter bewusster Inkaufnahme der Tatsache, dass die Verkäufer der Gebrauchten Bücher nicht nur keine Einnahmen aus Ihren Verkäufen generieren, sondern sogar mit Verlusten aus seinen Bemühungen entlassen wird, – und das ohne jeglichen gesonderten  Hinweis auf diese Umstände! Das verschleiern der Darstellung der Gewinne des Verkäufers stellt meines Erachtens eine bewusste Irreführung , oder zumindest eine vorsätzliche Inkaufnahme der Schädigung dar, die der Verkäufer erfährt. Aber Amazon macht seinen Gewinn, amoralisch!

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