• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen
  • Mail-Icon
  • RSS-Icon
  • G+-Icon
  • Twitter-Icon
  • Facebook-Icon

Blog für den Onlinehandel

das Zentralorgan der deutschen Onlinehändler-Szene

Deutschlands bekannteste Verkaufsbörse für Onlineshops
  • Home
  • Onlineshop verkaufen
  • Kostenlose Unternehmensbewertung
  • Verkaufsbörse
  • News & Artikel
  • Ratgeber
  • Über uns
Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Urteil: „Online-Beratung“ muss sofort erfolgen
0

Urteil: „Online-Beratung“ muss sofort erfolgen

1. Dezember 2005 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

Das Landgericht Berliner hat in einem Streit zwischen zwei Wettbewerbern entschieden, dass ein als "Online-Beratung" oder "Online-Vergleich" ausgelobter Service auch unmittelbar zu erfolgen habe: Verbraucher erwarteten bei solchen Begriffen, "während der bestehenden Internetverbindung per Bildschirm in der Art eines Gesprächs ohne Zeitverzögerung mit dem Kundenberater kommunizieren zu können."

Verhandelt wurde der Fall aufgrund einer Abmahnung des Versicherungs-Brokers "Ino24" gegen die Betreiberin von "Versicherungguenstig.com". Letztere hatten bei Google mit der folgenden Aussage geworben: "PKV Online-Beratung Private Krankenversicherungen vergleichen und bares Geld sparen www.versicherungguenstig.com". Doch auf der verlinkten Seite wurden zwar Nutzerdaten aufgenommen, diese jedoch nur an Partnerunternehmen weitergeleitet, die dann ihre Angebote schicken konnten.

Damit werde nur eine "über den Computer abrufbare, aber keine Online-Beratung" angeboten, heisst es im Urteil, wie Internetwarriors berichtet (ganz unten auf der Seite).

Kurios allerdings: Das Urteil setzt die zeitlichen Grenzen enger, als es der Klägerin "Ino24" recht sein dürfte, denn die erfüllt diese nun selbst nicht, so Hellmuth Hofer von Versicherungguenstig.com. Und weil das gleiche für vermutlich "etwa zwei Millionen Websites, die den Begriff ‚Online-Beratung‘ führen" gelte, denke er daran, in Berufung zu gehen.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

Nachtrag 02.12.2005: Das Urteil im Wortlaut gibt es hier (PDF, 324,5 kb)

  • teilen  
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
  • drucken 
0 Stimmen, im Mittel: 0,00 von 50 Stimmen, im Mittel: 0,00 von 50 Stimmen, im Mittel: 0,00 von 50 Stimmen, im Mittel: 0,00 von 50 Stimmen, im Mittel: 0,00 von 5 (0 Bewertung/en, Schnitt: 0,00 von 5)
Sie müssen registriert sein, um hier zu bewerten.
Lädt...

Auch interessant

  • Kaufentscheidung mit BeratungstoolsKaufentscheidung mit Beratungstools
  • Die besten Umsatztipps für die Zeit nach Weihnachten
  • Wenig Neues bei der Preisauszeichnung in PreissuchmaschinenWenig Neues bei der Preisauszeichnung in Preissuchmaschinen
  • Geiz ist geil – aber Qualität ist geiler!Geiz ist geil – aber Qualität ist geiler!

Kategorie: Marketing

Haupt-Sidebar

Über uns

Unternehmen verkaufen

Wir sind Spezialisten für den Kauf und Verkauf von E-Commerce-Unternehmen und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen.

Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf.

Gerne können wir unverbindliches und vertrauliches Erstgespäch führen.

Newsletter abonnieren

Über 7.000 Newsletter-Abonnenten erhalten bei neuen Verkaufsofferten eine kurze Info ins Postfach. Kostenlos, jederzeit kündbar. Nutzen auch Sie diesen Infovorteil!

Keine Datenweitergabe!

Hostingsponsor

Logo von Estugo

Footer

Newsletter abonnieren

Bei neuen Artikeln eine kurze Info ins Postfach, kostenlos, jederzeit kündbar. Keine Datenweitergabe!

Wichtige Links

  • Datenschutz
  • Impressum
  • Archiv

Schlagwörter

Abmahnung Amazon Amazon Förderprogramm amazon marketplace Businessplanung Controlling Datenschutz E-Commerce Analyse ebay Facebook Google Gütesiegel Internationalisierung Know-how Kundenbindung Local Heroes Logistik Magento Marktanalyse Marktplatz Marktplätze Multi Channel Open Source Shopsysteme Payment Preisportale Pressemitteilungen Presseschau Produktdarstellung Recht SEO Shop-Marketing shopanbieter to go Shop Software Shopsuche Social Commerce Sortimentssteuerung Stationärgeschäft Studien UdZ Usability Veranstaltungen Verkaufsbörse Weihnachtsgeschäft Weiterbildung Zukunft des Handels