"Die PAngV [zeigt sich] mitunter als recht verschlossen, ja geradezu einsilbig wodurch ihr es gelingt, gerade so manchem Anbieter einer gewerblichen Internetpräsenz schlaflose Nächte zu bereiten…" Trefflich kennzeichnen die Juristen der it-recht kanzlei das Wesen der Preisangabenverordung. Schön, dass sie sich darum die Mühe gemacht haben, Licht in den Nebel der Bestimmungen zu bringen.
"Eine Einführung, ein wenig Polemik und ein Rätsel…" lautet der Untertitel des erhellenden Aufsatzes, der nicht nur Sinn und Zweck des Regelungetüms sowie die verbundenen Abmahngefahren aufzeigt, sondern eben auch konkrete Formulierungs-Ratschläge.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub


SEO-Tipps für Online-Händler: So klappt das mit mehr organischem Traffic
Zwang zu negativen Keywords bei Kollisionsgefahr mit Marke
Best Practice: Warum Adventskalender nicht langweilig, sondern gewinnbringend sind