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Aktuelle Seite: Startseite / Pressemitteilungen / Anfrage an das Schuldnerverzeichnis kostenlos über das Internet
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Anfrage an das Schuldnerverzeichnis kostenlos über das Internet

11. Oktober 2006 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Unter www.Letzte-Mahnung.de kann mit einer Internet-basierten Inkasso-Software kostenlos eine Anfrage an das Schuldnerverzeichnis bei allen deutschen Vollstreckungsgerichten erstellt werden. Dabei werden sämtliche Formvorschriften beachtet und das im Einzelfall zuständige Gericht automatisch ermittelt.

Die Zahlungsmoral vieler Unternehmen aber auch Privatpersonen wird nicht zuletzt wegen der gesamt- wirtschaftlichen Situation immer schlechter. Was tun, wenn der Schuldner trotz vieler Versprechungen nicht zahlt oder sich einfach „taub“ stellt? Der Gläubiger leitet ein Klage- oder Mahnverfahren selbst bei Gericht ein oder beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Beitreibung der Forderung. Nicht selten endet das Gerichtsverfahren damit, dass der Gläubiger zwar den Prozess gewinnt, der Schuldner aber vermögenslos und damit zahlungsunfähig ist. In diesem Fall wird der Gläubiger die verauslagten Gerichtsgebühren und das Anwaltshonorar selbst tragen müssen. Zu seinem Forderungsausfall kommt also ein erheblicher Schaden hinzu.

Eine konsequente und rechtzeitige Recherche über die Vermögenssituation des Schuldners ist im Forderungsmanagement ist ein Muss. Sie hilft das Kostenrisiko bei der Forderungsbeitreibung gering zu halten und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Das Schuldnerverzeichnis gibt Auskunft darüber, ob eine Person in den vergangenen drei Jahren den Offenbarungseid, also die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. „Ist ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis vorhanden, sollte zunächst von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen werden, da sie keinen Erfolg versprechen. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, einen vollstreckbaren Gerichtstitel zu erwirken, da aus diesem 30 Jahre lang vollstreckt werden kann. Innerhalb dieses Zeitraums besteht eine reelle Chance, dass der Schuldner wieder zu Geld kommt“ sagt Rechtsanwalt Klaus Alpmann, Geschäftsführer der Judico GmbH, die den Webservice betreibt.

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Kategorie: Pressemitteilungen

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