Achtung, sie tun es wieder: Wie iBusiness berichtet hat der Media Markt eine neue Welle von Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen die Preisangabenverordnung gestartet. Bereits vor gut einem Jahr war der Media Markt mit seinem einschlägig erfahrenen Rechtsvertreter tätig geworden (wir berichteten).
Laut iBusiness sind diesmal nicht nur die Angabe der zusätzlich anfallenden Kosten (Versandkosten…) Gegenstand der Abmahnungen: "Besonders kritisch weil abmahnträchtig sind Angaben zur unverbindlichen Preisempfehlung, zu den Versandkosten, sowie die im Internet vorhandenen Abbildungen, das Impressum und die Widerrufsbelehrung."
Es wird nun stellenweise erneut dazu geraten, direkt bei den Artikelinformationen Art und genaue Höhe der zusätzlichen Kosten anzugeben. Letzteres allerdings fällt den meisten Shops schwer, da die Versandkostenberechnung i.d.R. erst im Warenkorb erfolgen kann. Tipps zum Umgang mit Abmahnungen gibt es beispielsweise hier. Betroffene der neuerlichen Media Markt-Abmahungen sollten sich zudem bei RA Dr. Thomas Schulte melden, der herauszufinden versucht, ob Kriterien einer (unzulässigen) Massenabmahnung vorliegen.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub