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Aktuelle Seite: Startseite / Payment / Wie halten Sie es mit SEPA?
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Wie halten Sie es mit SEPA?

20. Juni 2013 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Von den massiven Umstellungen, die SEPA für den Onlinehandel mit sich bringt, haben wir schon frühzeitig berichtet. Diese Woche machte nun eine Pressemeldung über eine „Lösung für SEPA“ die Runde, die im Kern darin besteht, vom ausgefüllten SEPA-Lastschriftformular automatisch ein PDF zu generieren, um die geforderte „Textform“ zu garantieren.

Aber reicht dies aus? Werden so alle SEPA-Bedingungen eingehalten und ist dies auch eine realitätstaugliche Umsetzung? Wir sind neugierig und würden gern wissen, wie Sie an das Thema herangehen:

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Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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Kategorie: Payment Stichworte: SEPA Lastschriften, Zahlungsabwicklung

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Hans Eisenberg meint

    21. Juni 2013 um 07:14

    Als SEPA-Praktiker halte die Idee für gut, jedoch wird es vermutlich an der Umsetzung scheitern. Nach meinem Kenntnisstand benötigt man weiterhin ein Mandat in schriftlicher Form mit Unterschrift.
    Einzig wirkliche Lösung: Das E-Mandat!
    Mehr Infos rund ums Mandat gibt es auch in ‚SEPA Kompakt‘.

    • Nicola Straub meint

      21. Juni 2013 um 15:15

      Zum Thema „schriftliches Mandat mit Unterschrift“ scheint es mittlerweile Lockerungen zu geben: http://www.cfoworld.de/deutsche-kreditwirtschaft-gibt-nach

      Danach würde sich dann bei SEPA kaum etwas gegenüber der jetzigen Lage verändern. Denn auch bislang wollte die Deutsche Kreditwirtschaft auch schon eine Unterschrift unter den Lastschriftberechtigungen, akzeptierte aber eben dennoch auch die ohne. Mit denselben Konsequenzen, nämlich, dass im Zweifelsfall Probleme bei der Beweisführung auftreten und mit denselben Rückruffristen von bis zu 13 Monaten (für den Kunden).

      Wenn es sich so gestaltet, wäre die einzige Umstellung die der nötigen Gläubiger-ID, Mandatsreferenz und der geforderten Vorinformation sowie der Umstellung der Übertragunsformate bei der Buchung.

      Die Gläubiger-ID ist schnell beantragt, Mandatsreferenz kann wie Rechnungsnummer selbst generiert werden, Vorabinfo kann in die Rechnung eingedruckt werden und die Datenumstellung muss halt gemacht werden.

      Ist die SEPA-Aufregung also gerechtfertigt oder viel Wirbel um Nichts? Das Problem ist, man wird es erst wissen, wenn man umgestellt hat. Darum würde ich gern von konkreten Erfahrungen bei der Umstellung hören…

      Herzliche Grüße
      Nicola Straub

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