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Aktuelle Seite: Startseite / Recht & Datenschutz / Abmahngefahr bei Bewertungsbitte
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Abmahngefahr bei Bewertungsbitte

8. März 2013 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

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Die IT Recht Kanzlei hat gestern berichtet, dass ein Mandant eine Abmahnung erhalten habe wegen des Versendens einer Bewertugnsbitte an einen Amazon Marketplace-Kunden.

Es war ein normaler, erfolgreicher Marketplace-Verkauf: Kunde bestellt, erhält die Ware, alles gut. Im Nachgang zum Verkauf ging dann eine Mail an den Kunden mit der Bitte um eine positive Bewertung. Daraufhin wendete sich der Kunde offenbar an die Wettbewerbszentrale (Brüo Hamburg)  und diese sendete dem verblüfften Händler eine Abmahnung wegen unerlaubter Zusendung von Werbung. Wobei die Mail offenbar tatsächlich NUR einen Dank für den Einkauf, eine Nachfrage zur Zufriedenheit sowie eben die Bitte um eine Bewertung enthielt… Details hat hierzu die IT-Recht Kanzlei hier veröffentlicht. Darin weist sie darauf hin, dass:

„auch schon die bloße Bitte an den Kunden, eine positive Bewertung zu einem erfolgreich abgewickelten Geschäft abzugeben, im rechtlichen Sinne „Werbung“ darstellt. Denn unter den Begriff der „Werbung“ fällt im Grunde jede Maßnahme, die der Absatzförderung dient.“

Damit sind solche Bewertungsbitten tatsächlich rechtlich problematisch.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Abmahnung, amazon marketplace, Kundenbewertungen

Reader Interactions

Kommentare

  1. Karazma meint

    8. März 2013 um 11:39

    Ich frage mich immer warum Kunden sowas machen? Das doch mehr Aufwand als die Mail einfach mit einem Klick zu löschen?
    Was sind das für Menschen? Die müssen doch schrecklich einsam sein oder einen Hass auf alles haben.
    Stell dir mal vor draussen vorm Supermarkt steht ein Verkäufer und Fragt ob alles OK war und macht eine Kundenbefragung. Da beschwert sich doch auch keiner, oder? Will ich nicht teilnehmen gehe ich einfach dran vorbei. Warum muss im internet immer alles so aufgeblasen werden? Da macht das verkaufen doch echt keinen Spaß mehr.

  2. Winkler meint

    12. März 2013 um 07:55

    Was soll so was? Die gleichen Menschen die alles und jeden verklagen stört es dann, dass es in Deutschland immer mehr Gesetze gibt. Die muß es aber geben um solche Ausnahmen zu definieren.

    Naja, vielleicht hätte man das Wort „positiv“ weglassen sollen. Aber lächerlich bleibt es trotzdem.

  3. trendscout meint

    12. März 2013 um 08:44

    Da fällt einem echt nichts mehr ein! Solche Kunden sind einfach die reinsten A… – orientieren sich am Bewertungssystem beim großen A., ob sie bei einem Händler einkaufen oder nicht. Das sie selber keine Bewertung abgeben wollen ist das eine, aber dann dem Händler noch eine reinwürgen zu wollen…

    Bei uns bewerten in der Regel 1/7 der Kunden – um mehr zufriedene Kunden zur Bewertung aufzufordern ist man auf diese Kontakt-eMails angewiesen – ansonsten hat man am Ende nur noch die, die stetig mit sich selbst unzufrieden sind, und schon bei der kleinsten Verzögerung negativ bewerten.
    Zwischen 1 Stern für sehr schlecht und 5 Sterne für gut gibt es nämlich scheinbar keine Abstufung.

  4. Uhrenfan meint

    12. März 2013 um 12:35

    Hallo,

    eine einfache Lösung wäre doch, das im Bestellprozess ein Button hinterlegt wird, wo der Kunde seine Zustimmungen geben kann ober er im Anschluß seiner Besellung, eine weitere E-Mail bekommen möchte, zur Abgabe einer Bewertung. Natürlich ein Pflichtbutton.

    Gruß

    Harald

    • Nicola Straub meint

      12. März 2013 um 12:43

      Hallo Harald,

      ich denke auch, dass eine rechtlich haltbare und sinnvolle (technische) Lösung denkbar ist. Das Problem dürfte wie immer bei Amazon Marketplaces darin liegen, dass Amazon Rechtsprobleme (mehr oder minder) ignoriert, statt (zeitnah) für Lösungen zu sorgen.

      Herzliche Grüße
      Nicola Straub

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