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Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Catch-All-Funktion soll Namensverletzung darstellen
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Catch-All-Funktion soll Namensverletzung darstellen

2. Juni 2006 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Eine kaum glaubliche Entscheidung hat das Oberlandesgericht Nürnberg gefällt. Danach soll die sogenannte catch-all-Funktion eine Namensverletzung darstellen können und ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sein. Das ist gefährlich für Website-Betreiber und Host-Provider.


Bei der catch-all-Funktion handelt es sich um die (meist vom Provider vorgenommene) Einstellung, wonach die Eingabe jedweder third-level-Domain auf die Startseite des jeweiligen Internetangebotes führt. Im konkreten Fall ging es um die Domain „suess.de“. Der Kläger, ein Herr Süß, wandte sich dagegen, dass die Domain „vorname.suess.de“ auf das unter www.suess.de abrufbare Erotikportal umgeleitet wurde. Diese Umleitung wurde freilich nicht nur bei Eingabe des Vornamens des Klägers vorgenommen, sondern bei jeder beliebigen Eingabe einer third-level-Domain. Auch berlin.suess.de und sauer.suess.de aber auch sxghz3lm.suess.de führte zu dem Erotikportal.

Dies zeigt die ganze Absurdität des Falles. Dem Inhaber der Domain „suess.de“ ging es in keiner Weise um den Kläger. Er kannte den Kläger vermutlich nicht einmal. Vielmehr war die catch-all-Funktion eingestellt, so dass jede Eingabe einer third-level-Domain auf das Erotikportal umgeleitet wurde. Die Funktion dient vor allem dem Abfangen von Tippfehlern und Falscheingaben. Der User soll keine Fehlermeldung erhalten, sondern (wenigstens) die Startseite des Internet-Angebotes zu sehen bekommen.

-> hier geht es zum ganzen Artike bei haerting.de

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Kategorie: Marketing

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Kommentare

  1. S-O-S SEO Blog meint

    2. Juni 2006 um 17:36

    Wieder so eine Gerichtsentscheidung die belegt, dass unsere Justiz mit der Expansionsgeschwindigkeit unserer Informationsgesellschaft nicht mehr Schritt halten kann: Catch-All-Funktion soll Namensverletzung darstellen. Der sich beschleunigende technol…

  2. sitepoint Blog meint

    3. Juni 2006 um 22:04

    Eine kaum glaubliche Entscheidung hat das Oberlandesgericht Nürnberg gefällt. Danach soll die sogenannte catch-all-Funktion eine Namensverletzung darstellen können und ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sein. Das is…

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