Nach der neuesten Rechtssprechung benötigen kommerziell genutzte Facebook-Seiten ebenso ein Impressum wie jede kommerzielle Webseite auch. Sollte man auf einer Facebook-Seite darauf verzichten wollen, ist dies abmahnfähig. Der Gesetzgeber erwartet ein Impressum welches leicht erkennbar und schnell erreichbar ist.
Als Ergänzung zu ihrem Impressum-Generator bietet die it-recht kanzlei münchen nun ein entsprechendes Tool auf ihrer Facebook-Seite an, das für jede beliebige Facebook-Seite ein maßgeschneidertes Impressum generiert.
Sehr praktisch: Das fertige Impressum wird von dem Tool automatisch in einem passenden Reiter in die Seite integriert.
Link: http://www.it-recht-kanzlei.de/facebook-impressum-generator.html