• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
  • Mail-Icon
  • RSS-Icon
  • G+-Icon
  • Twitter-Icon
  • Facebook-Icon

Blog für den Onlinehandel

das Zentralorgan der deutschen Onlinehändler-Szene

Das ist Ihr Onlineshop wert
  • Home
  • Kostenlose Unternehmensbewertung
  • Verkaufsbörse
  • News & Artikel
  • Ratgeber
  • Über uns
Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Landgericht verbietet Benutzung von Marken als Google AdWords
0

Landgericht verbietet Benutzung von Marken als Google AdWords

18. Januar 2006 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von:- Anzeige -

Werde Shopware-Experte auf Udemy
Du willst wissen, wie man ein Shopware Template baut? Dich interessiert die Technik und Struktur hinter Shopware 5? Du brauchst Tipps, für die Erstellung eines attraktiven Shops?

Dann schau Dir die kostenlosen Schulungen von qualifizierten Shopware Dozenten auf Udemy an und werde selbst zum Experten.

Bildanzeige von Shopware

Wie heise berichtete dürfen AdWords (Keywords) welche identisch mit geschützten Marken sind, nur vom Markeninhaber gebucht werden. Dies hat jüngst das Landgericht (LG) Braunschweig entschieden und einem Portalbetreiber für Preisvergleiche zu Krankenversicherungen die Schaltung des Begriffs "Impuls" verboten (Az 9 O 2852/05 (388)). Nach Meinung des Gerichts seien Keywords in Suchmaschinen wie Metatags zu behandeln. In Leipzig sieht die Rechtslage hingegen anders aus.

Geklagt hatte ein Internetanbieter von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen, für den die Bildmarke für das Logo "Impuls" sowie die Wortmarke "Impuls" beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen ist. Als seine Recherchen ergaben, dass der Portalanbieter dieses Wort als AdWord bei Google gebucht hatte, zog er vor Gericht und erwirkte eine einstweilige Verfügung, wonach der Begriff nicht mehr verwendet werden darf. In der jetzigen Begründung kam das Landgericht zu dem Ergebnis, dass in der Belegung eine unzulässige Markenverletzung gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 2 Markengesetz liege, weil eine Verwechslungsgefahr beim Internetbenutzer bestehe. Da die Marke "Impuls" zur Unterscheidung der Produkte des Markeninhabers von anderen Anbietern geeignet sei, werde der nach Versicherungsangeboten suchende Benutzer, der dieses Wort in eine Suchmaschine eingibt, "vernünftigerweise nur erwarten können", Angebote des Markeninhabers angezeigt zu bekommen.

-> hier geht es zum ganzen Artikel bei heise.

  • teilen  
  • twittern  
  • teilen 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • E-Mail 
  • drucken 
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Noch keine Bewertungen)
Lädt...

Auch interessant

  • ecc_socialmedia_leitfadenSocial Media Marketing – die Gretchenfrage & zwei Ratgeber
  • Abmahnfalle geschäftliche E-MailsAbmahnfalle geschäftliche E-Mails
  • Kostenloses Abwicklungskonto für den OnlinehandelKostenloses Abwicklungskonto für den Onlinehandel
  • Kelkoo gibt Tipps für die Präsenz auf PreisvergleichsplattformenKelkoo gibt Tipps für die Präsenz auf Preisvergleichsplattformen

Kategorie: Marketing

Haupt-Sidebar (Primary)

Newsletter abonnieren

Über 7.000 Newsletter-Abonnenten erhalten bei neuen Verkaufsofferten eine kurze Infos ins Postfach. Kostenlos, jederzeit kündbar. Nutzen auch Sie diesen Infovorteil!

Keine Datenweitergabe!

Unsere Sponsoren

Logo shopware

Logo Plantymarkets

Beliebteste Artikel

  • Verkaufsbörse: Etablierter Onlinehandel für die Outdoor- und Jagdcommunity

Hostingsponsor

Logo von Estugo

Footer

Newsletter abonnieren

Bei neuen Artikeln eine kurze Info ins Postfach, kostenlos, jederzeit kündbar. Keine Datenweitergabe!

Wichtige Links

  • Datenschutz
  • Impressum
  • Archiv

Schlagwörter

Abmahnung Amazon Amazon Förderprogramm amazon marketplace Businessplanung Controlling Datenschutz E-Commerce Analyse ebay Facebook Google Gütesiegel Internationalisierung Know-how Kundenbindung Local Heroes Logistik Magento Marktanalyse Marktplatz Marktplätze Multi Channel Open Source Shopsysteme Payment Preisportale Pressemitteilungen Presseschau Produktdarstellung Recht SEO Shop-Marketing shopanbieter to go Shop Software Shopsuche Social Commerce Sortimentssteuerung Stationärgeschäft Studien UdZ Usability Veranstaltungen Verkaufsbörse Weihnachtsgeschäft Weiterbildung Zukunft des Handels