Bereits Ende letzten Jahres berichteten einige Blogs, dass manch Shop-Betreiber absichtlich Kundenunzufriedenheit provozieren. Das Ziel dabei ist den Kunden so sauer zu fahren, dass dieser eine negative Bewertung in Foren, Blogs oder der eigenen Webseite schreibt und auf den Online-Shop verlinkt. Was für den Seitenbetreiber Backlinks und in letzter Konsequenz ein besseres Ranking bedeutet.
Online-Händler bedrohte Kunden
Wie CRN nun berichtet, perfektionierte ein New Yorker Händler diese Vorgehensweise und bedrohte Kunden um möglichst viele schlechte Rezensionen zu bekommen. So habe er beispielsweise eine Kundin, die über seine Webseite DecorMyEyes bestellte Brillen zurückgeben wollte, bedroht und ihr ein Foto ihres Wohnhauses geschickt.
Mittlerweile sitzt der rabiate Händler in Untersuchungshaft. Der Antrag zur Entlassung auf Kaution wurde vom zuständigen Richter wegen des Verdachts auf psychotische Persönlichkeitsstörungen übrigens abgelehnt. Laut CRN denke man bei Google nun darüber nach, Unternehmen, die ihre Kunden schlecht behandeln, abzustrafen.
h.p. meint
Toll, den Posten einer Internetpolizei soll Google also auch noch bekommen.
Wer ist denn da dann in der Beweispflicht und was passiert wenn Google irrtümlich abstraft? Traurig das die über sowas überhaupt nachdenken…
Sunny Dessous meint
@h.p.: Es handelt sich bei derAbstrafung von Google ja nicht um einen Rechtsakt, sondern „nur“ um einen Abwertung in den Suchergebnissen. Das kann für das einzelne Unternehmen schmerzhaft sein aber der Anbieter der Dienstleistungen – Google-Suche) bestimmt nunmal, welches Geschäftsgebaren er für vertretbar hält und welches nicht. Im Falle von DecorMyEyes bestand ja das Problem darin, dass der Händler den Empfehlungs-Algorhythmus ausgenutzt hat (ganz grob: viele Links, wichtige Seite). Da Google sich zum Ziel gestellt hat, dem User die besten Ergebnisse zu liefern, also diejenigen, die den Suchenden am meisten nutzen, kann das Unternehmen gar nicht anders, als durch negative Bewertungen entstandene Links als schlecht zu klassifizieren (soweit das technisch bisher möglich ist) und die Nutzer vor einem solchen Anbieter zu schützen. Das hat mit Internetpolizei nicht das Geringste zu tun, sondern nur mit Firmenpolitik. Fehler können dabei durchaus passieren. Das ist dann tragisch. Aber einen Rechtsanspruch darauf, auf der Seite 1 bei Google gefunden zu werden, den gibt es nicht…
h.p. meint
Natürlich gibt es keinen Rechtsanspruch, aber man sollte mal nicht vergessen das sich solche Platzierungen durchaus nicht nur ein wenig nachteilig auswirken müssen sondern durchaus auch bis zur Insolvenz führen können. Negative Bewertungsmölichkeiten sind gefährlich, wir alle wissen welch rauer Ton im eCommerce herrscht, letztendlich geht jeder jedem an den Kragen, nur die Wahl der Mittel unterscheidet sich.
Wie genau soll Google „schlechte Behandlung von Kunden“ werten können? Das Bewertungssysteme nicht funktionieren wissen wir ja nun, haben eine Menge großer eCommerce Webseiten eindrücklich nachgewiesen. Frag mal eBayhändler inwiefern so ein Bewertungssystem da juristisch relevant sein kann. 😉
Sicher mag die oben beschriebene Vorgehensweise nicht in Ordnung, kann man auch gern abstrafen, aber manuell, alles andere wäre meiner Meinung nach eine ernste Bedrohung für die Existenzgrundlage von vielen Unternehmen.
Fabfive24 meint
Bewertung hin und her! Aber gerade hier sind ja dem Misbrauch alle Türen geöffnet! So kann ein großer mit Bewertungen einen kleineren Konnkurenten schon sehr in Miskredit bringen. Auch können ungerechtfertigte Bewertungen nicht mehr gelöscht werden.
Wolf Blass meint
Kunden zu verärgern, um einen Negativbewertungslink zu erhalten ist kontraproduktiv. Eine gute Erfahrung wird 4-mal kommuniziert, eine Negativerfahrung über 20-mal. Ganze Heerscharen von Kundenbetreuern sind nur dafür da, daß keine Negativbewertungen erzeugt werden. Negativbewertungen ruinieren Geschäfte, gerade im eCommerce.
Der Tipp, durch Negativbewertungen Links zu erhalten ist geschäftsschädigend. Aber gegen Dummheit kann man nicht klagen.