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Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Erstes BGH-Urteil zu Versandkosten und Rücksendegutschrift
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Erstes BGH-Urteil zu Versandkosten und Rücksendegutschrift

20. Dezember 2005 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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E-Commerce-Center Handel berichtete bereits mehrfach von den neuen Problemen bei der Angabe von Versandkosten und Umsatzsteuer nach der PreisangabenVO, die auch aktuell noch zu Abmahnwellen führen.

Jetzt hat der BGH zu diesem Themenkomplex ein erstes Urteil veröffentlicht. Wer sich Klärung erhofft hatte, wird enttäuscht. Leider sind noch nicht die zentralen Fragen abgehandelt, aber der BGH hat doch noch gewisse Einsicht in die Not des Händlers und einen mündigen Verbraucher vor Augen.

Auf der Webseite von ECC können Sie sich die Analyse des Urteils des LG BGH in dem als PDF-Datei beigefügten ECC-Expertentipp Recht runterladen.

Fazit des ECC-Rechtsexperten: Der BGH vermeidet klare Festlegungen, wo und wie genau der Versandhändler seine Informationen im Internetangebot anbringen muss. Er erteilt aber gleichzeitig all jenen eine Absage, die „weiße Schimmel“, also die Wiederholung von Informationen zum Postulat der Transparenz machen wollen. Weitere Klarheit wird erst ein zweites für 2006 erwartetes Urteil zu den Versandkosten bringen. Auch danach gleicht die Einhaltung der Informationspflichten einem Gang über vermintes Gelände und damit der Rat hierzu Sache eines Fachmanns.

-> hier geht es zum PDF-Download der Analyse.

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Kategorie: Marketing

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