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Aktuelle Seite: Startseite / Pressemitteilungen / Kaum Chancen für Verkäufer nach eBay-Ausschluss
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Kaum Chancen für Verkäufer nach eBay-Ausschluss

28. September 2005 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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3… 2… 1… und aus die Maus! – Kaum Chancen für Verkäufer nach eBay-Ausschluss

Gerichte geben meist Auktionshaus Recht

Wer es sich mit eBay verdirbt, hat meist schlechte Karten. Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit bei Account-Sperrungen immer zugunsten des Auktionshauses geurteilt. Darüber informiert Sabine Heukrodt-Bauer, Mainzer Rechtsanwältin und Betreiberin des Mustershops im Internet legalershop.de.

§ 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay sieht bei Verstößen von Mitgliedern neben Sanktionen – von der Löschung eines Angebots bis hin zur Sperrung der Mitgliedschaft – auch ein ordentliches Kündigungsrecht seitens des Onlineauktionshauses vor. Danach kann eBay die Mitgliedschaft jederzeit mit einer 14-tägigen Frist zum Monatsende ohne Angabe von Gründen kündigen. "Auch wenn dies das faktische Aus für einen Onlinehändler bedeuten kann, sieht es die Rechtsprechung noch lange nicht so. Denn ein einklagbarer Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nach Meinung der Richter für den einzelnen Händler nicht", so Heukrodt-Bauer.

eBay ist nicht verpflichtet mit einem Händler einen Nutzungsvertrag zu schließen und diesen als Mitglied zu akzeptieren. Die hierfür erforderliche Monopolstellung des Onlineauktionshauses liegt nicht vor (Urteil des LG Potsdam vom 21.07.2004 – Az. 2 O 49/04; Urteil des LG Berlin vom 28.12.2004 – Az. 14 O 482/04, bestätigt durch Urteil des KG Berlin vom 05.05.2005 – Az. 13 U 4/05). Die Expertin für Onlineshops verweist auf die gängige Praxis: "Man sollte sich als Händler nichts vormachen. eBay beschäftigt sich nur ungern mit den Einwendungen der Mitglieder und spricht im Zweifel einfach eine ordentliche Kündigung aus. Dem Händler bleibt meist nur die Möglichkeit, sich gerichtlich mit eBay auseinanderzusetzen. Wobei sowohl die Dauer eines solchen Verfahrens, als auch der Ausgang angesichts der aktuellen Rechtsprechung ungewiss ist."

Legalershop.de ist ein Mustershop, der die rechtlichen Anforderungen bei Internetgeschäften am Bildschirm veranschaulicht. Das Internetangebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Shop selbst einrichten und betreuen und dabei keine anwaltliche Prüfung auf Rechtssicherheit vornehmen lassen. Das von der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer betriebene Portal informiert über rechtssicheres Verkaufen im Internet, wobei legalershop.de entweder online oder auf CD-ROM genutzt werden kann. Während Bücher und juristische Abhandlungen das Thema nur theoretisch behandeln, geht es bei legalershop.de um die praxisgerechte Darstellung. Alle Kaufoperationen können "live" durchgeführt werden. Infozeichen an den rechtlich relevanten Stellen leiten zu leicht verständlichen Erklärungen und Rechtsthemen über. Zum Inhalt gehören unter anderem Allgemeine Geschäftsbedingungen, das Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden, die Anbieterkennzeichnung und Internetauktionen. Sämtliche Musterformulierungen können übernommen werden.

Weitere Informationen unter www.legalershop.de

Quelle:

RAin Sabine Heukrodt-Bauer
Gleiwitzer Str. 5b
55131 Mainz

Kontakt:

Birgit Krause
jd&p kommunikationsagentur
Carl-Zeiss-Str. 53
55129 Mainz

Fon: (06131) 90622-44
Mail: krause@jd-p.de

www.jd-p.de

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Kategorie: Pressemitteilungen

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