• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen
  • Mail-Icon
  • RSS-Icon
  • G+-Icon
  • Twitter-Icon
  • Facebook-Icon

Blog für den Onlinehandel

das Zentralorgan der deutschen Onlinehändler-Szene

Deutschlands bekannteste Verkaufsbörse für Onlineshops
  • Home
  • Onlineshop verkaufen
  • Kostenlose Unternehmensbewertung
  • Verkaufsbörse
  • News & Artikel
  • Ratgeber
  • Über uns
Aktuelle Seite: Startseite / Recht & Datenschutz / Endlich: ebay integriert Widerrufsbelehrung wirksam
1

Endlich: ebay integriert Widerrufsbelehrung wirksam

29. April 2010 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

Laaaaaaaaaaaaaang hat es gedauert (und eine gesetzliche Vereinfachung brauchte es) – nun kommen sie: Die verkürzte Widerrufsfrist von 14 Tagen bei ebay und verbunden damit auch die Wertersatz-Möglichkeit. Halleluja!

Seit Jahren leben Händler bei ebay mit dem Problem, dass die Widerrufsbelehrung nicht rechtzeitig an den Kunden gesendet wird, mit der Folge, dass sich die Widerrufsfrist auf 1 Monat verlängert und ein Wertersatz gar nicht möglich ist. Nun – wohl im Zuge des Umbaus von ebay zu einem Kaufhaus – hat ebay seine Technik geändert:

So schreibt ebay:

Ab dem 11. Juni 2010 tritt ein verändertes Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft. Gewerbliche Verkäufer können dann wie in herkömmlichen Online-Shops auch auf eBay ein 14-tägiges Widerrufs- und Rückgaberecht einräumen. eBay unterstützt seine gewerblichen Verkäufer bei der Umsetzung der geänderten Rechtslage. Ab voraussichtlich Juli 2010 wird die in „Mein eBay“ hinterlegte bzw. im Verkaufsformular im Feld „Rücknahmebedingungen“ angegebene Widerrufs- und Rückgabebelehrung automatisch in die E-Mail zum Angebotsende integriert und so dem Käufer – wie vom Gesetzgeber verlangt – unverzüglich nach Transaktionsende in Textform mitgeteilt.

Gleichzeitig gehen weitere technische Neuerungen an den Start, die Händlern die Arbeit erleichtern sollen, darunter ein Tool zur automatischen Beantwortung von Kundenanfragen, ein Assistent zur Meldung nicht bezahlter Artikel und ein Bearbeitungstool (im Betastadium), das ein gebündeltes Bearbeiten mehrerer Angebote ermöglicht.

Alle Neuerungen für Händler sind hier beschrieben.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

  • teilen  
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
  • drucken 
0 Stimmen, im Mittel: 0,00 von 50 Stimmen, im Mittel: 0,00 von 50 Stimmen, im Mittel: 0,00 von 50 Stimmen, im Mittel: 0,00 von 50 Stimmen, im Mittel: 0,00 von 5 (0 Bewertung/en, Schnitt: 0,00 von 5)
Sie müssen registriert sein, um hier zu bewerten.
Lädt...

Auch interessant

  • eBays GMV im Sinkflug: Wie der Marktplatz in Deutschland wieder an Fahrt aufnehmen will
  • Markenschutz-Vorstoß von Amazon und ebay
  • PiratenfahneAchtung Piraten: Kaperung von Umsatzsteuer-IDs in der (E)Bay
  • Exklusive plentymarkets-Auswertung aus 182 Mio. Bestellungen: Warenkörbe bleiben stabil

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: ebay, Fernabsatzgesetz, Retouren-Management, Widerrufsbelehrung

Leser-Interaktionen

Trackbacks

  1. delicious Links: 29. April 2010 sagt:
    1. Mai 2010 um 01:01 Uhr

    […] Endlich: ebay integriert Widerrufsbelehrung wirksam » Marketing » Blog für den Onlinehandel Ab dem 11. Juni 2010 tritt ein verändertes Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft. Gewerbliche Verkäufer können dann wie in herkömmlichen Online-Shops auch auf eBay ein 14-tägiges Widerrufs- und Rückgaberecht einräumen. eBay unterstützt seine gewerblichen Verkäufer bei der Umsetzung der geänderten Rechtslage. Ab voraussichtlich Juli 2010 wird die in “Mein eBay” hinterlegte bzw. im Verkaufsformular im Feld “Rücknahmebedingungen” angegebene Widerrufs- und Rückgabebelehrung automatisch in die E-Mail zum Angebotsende integriert und so dem Käufer – wie vom Gesetzgeber verlangt – unverzüglich nach Transaktionsende in Textform mitgeteilt. Tags: […]

Haupt-Sidebar

Über uns

Unternehmen verkaufen

Wir sind Spezialisten für den Kauf und Verkauf von E-Commerce-Unternehmen und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen.

Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf.

Gerne können wir unverbindliches und vertrauliches Erstgespäch führen.

Newsletter abonnieren

Über 7.000 Newsletter-Abonnenten erhalten bei neuen Verkaufsofferten eine kurze Info ins Postfach. Kostenlos, jederzeit kündbar. Nutzen auch Sie diesen Infovorteil!

Keine Datenweitergabe!

Hostingsponsor

Logo von Estugo

Footer

Newsletter abonnieren

Bei neuen Artikeln eine kurze Info ins Postfach, kostenlos, jederzeit kündbar. Keine Datenweitergabe!

Wichtige Links

  • Datenschutz
  • Impressum
  • Archiv

Schlagwörter

Abmahnung Amazon Amazon Förderprogramm amazon marketplace Businessplanung Controlling Datenschutz E-Commerce Analyse ebay Facebook Google Gütesiegel Internationalisierung Know-how Kundenbindung Local Heroes Logistik Magento Marktanalyse Marktplatz Marktplätze Multi Channel Open Source Shopsysteme Payment Preisportale Pressemitteilungen Presseschau Produktdarstellung Recht SEO Shop-Marketing shopanbieter to go Shop Software Shopsuche Social Commerce Sortimentssteuerung Stationärgeschäft Studien UdZ Usability Veranstaltungen Verkaufsbörse Weihnachtsgeschäft Weiterbildung Zukunft des Handels