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Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Online-Datenerhebung bei Kindern unzulässig
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Online-Datenerhebung bei Kindern unzulässig

26. September 2005 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

ECC-Expertentipp von RA Rolf Becker

Schon lange besteht im Marketing die Erkenntnis, dass eine möglichst frühe Bindung an die Marke später Früchte bei der Akzeptanz trägt. Nicht umsonst bemühen sich daher Unternehmen auch schon Kinder mit der Marke vertraut zu machen. Vor allem im Internet gibt es zahlreiche Angebote. Diese Marketingform hat aber seine Grenzen besonders im Datenschutz, wie aktuell das OLG Frankfurt entschied.

Lesen Sie hierzu die Analyse des Urteils als PDF-Datei von Rechtsanwalt Rolf Becker beim Electronic-Commerce-Center Handel (ECC Handel).

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Kategorie: Marketing

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