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Abmahngefahr Amazon Marketplace

1. April 2010 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Alle Jahre wieder weisen wir darauf hin, dass es quasi unmöglich ist rechtssicher über den Amazon Marketplace zu verkaufen. Ich verstehe nicht, warum Amazon so ignorant ist und nicht auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen eines seiner wichtigsten Märkte eingeht. Oder wie es IT-Rechtsexperte Max-Lion Keller formuliert: „… stiftet das Unternehmen die Händler dadurch zu Urheberrechts- wie auch Wettbewerbsverletzungen an.“

In seinem Artikel bei CRN geht es diesmal darum, dass ein Händler vom Hersteller wegen der Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bildern in seinen Amazon-Angeboten abgemahnt wurde.

Das Perfide dabei ist, dass der Händler die Bilder gar nicht selbst bei Amazon eingestellt hatte. Vielmehr war er aufgrund der von Amazon vorgegebenen Einstellpraxis für die Internetplattform Marketplace dazu gezwungen, in der bestehenden Angebotskategorie mit den bereits existierenden Produktbildern anzubieten.

Nach wie vor aktuell, nicht nur wegen Amazons Forderung an die Händler nach Preisparität, ist unser Artikel Amazon Marketplace: Fluch oder Segen. Hier werden weitere Fallen rund um das Verkaufen über Amazon aufgelistet.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Abmahnung, amazon marketplace

Reader Interactions

Kommentare

  1. Michael Vieten meint

    6. April 2010 um 10:26

    Amazon verhält sich jetzt exakt so, wie ebay seit dem Jahr 2007. Egal wohin die Händler nun flüchten, das nächste Verkaufsportal handelt am Ende ebenso.
    So eine Plattform würde kein Mensch aufsuchen, wenn es keine Inhalte gäbe. Diese Inhalte bekommt die Plattform kostenlos, weil sich Onlinehändler schnelles Geld erhoffen. Das ist die Geschäftsgrundlage.
    Die AGB’s und der Firmensitz im Ausland dienen der Abschirmung gegen juristische Ansprüche.
    Auf Kritik reagiert man nicht, solange genügend Händler hinzukommen. Die Leute, die mit diesem Geschäftsmodell Geld verdienen wollten, haben es längst getan. Nach mir die Sintflut. Aber – und das muss man sich immer vor Augen führen – wer ermöglicht denn diese Geschäftsmodelle? Wir selbst. Alles was uns widerfährt, ist ein Spiegel unserer Gesellschaft, nicht nur das Internet.

  2. Utuz meint

    6. April 2010 um 16:29

    Wer sich solchen Plattformen anschließt muss sich von vornherin darüber im klaren sein, dass man auf Dauer seine Identität verliert und dadurch zur Beliebigkeit verkommt.
    Man gibt sich preis, lässt andere in seine Umsätze schauen und wird beherrschbar.
    Wohl dem, der es bisher noch nicht gerafft hat.
    Mich dauert es um keinen einzigen, der am Ende über die Wupper geht, weil man sich verheißungsvollen Versprechnungen hingegeben hat. Manchmal reicht einfaches einsetzen an der Grauen Masse die man so im Kopf spazierern trägt um sich solcher Art Gefahren erst gar nicht auszusetzen.
    Gruß J.V

  3. katrin meint

    17. November 2011 um 15:52

    Ich finde es auch schade, dass Amazon hier nichts ändert. Gerne würde ich bei Amazon verkaufen, jedoch nicht unter diesen Umständen und der lauernden Gefahr abgemahnt zu werden.

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