Gestern hatten wir ja bereits auf eine neue, potentielle, Abmahngefahr für Onlinehändler bei Listungen in Preissuchmaschinen hingewiesen. Völlig zu recht kommt nun, in Kommentaren des Quellenartikels vom shopbetreiber-blog.de, der Hinweis dass dies nicht nur Preissuchmaschinen, sondern auch eBay betrifft.
So schreibt User Warning: ""Problematisch sind dann alle Ebay-Angebote. Dort bekomme ich es erst einmal technisch nicht hin den Grundpreis in unmittelbarer Preisnähe zu platzieren.".
Dies bestätigt auch Trusted Shops-Justitar Carsten Föhlisch: " … hinsichtlich eBay dürfte es nur bei Sofort-Kauf-Produkten zutreffen, da bei Auktionen keine Grundpreise genannt werden können und auch nicht müssen."