Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Sog. Abmahnanwälte machen es gerne, als einfache und schnelle Einnahmequelle, Händler nutzen es das Mittel der Abmahnung ganz gezielt dazu, um missliebige Konkurrenten vom Markt zu drängen. In diesem Zusammenhang wird mitunter auch recht offen von einer “Flurbereinigung” gesprochen.
Um Verkäufer nicht in eine Abmahnfalle laufen zu lassen, entsprechenden Abmahnfallen zu entgehen und damit auch den Abmahnern das Leben zu erschweren, veröffentlicht der onlinemarktplatz ab sofort in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Max-Lion Keller von der IT-Recht Kanzlei, eine Liste mit gängigen Abmahngründen, den AbmahnWarner. Das Abmahnradar wird wöchentlich um mindestens einen weiteren Abmahngrund erweitert werden.
Abmahnopfer meint
Unter http://www.abmahnung-blog.de findet man aktuelle Abmahner mit vollem Namen.