Amazon ist der Meinung, Kunden sollten doch bitte Preisvergleiche nutzen. Jedenfalls klingt es so, wenn man die Begründung liest, die Amazon laut internet World Business für die Streichung der Tiefpreisgarantie im Bereich Mediaprodukte liefert:
"Da das Internet im Bereich Media heutzutage eine große Transparenz bietet, ist eine Tiefpreis-Garantie für Media-Produkte nicht mehr notwendig."
Man könnte auch zugeben, dass sich bei den flukturierenden Preisen im Mediabereich eine 14-tägige Tiefpreisgarantie nicht rechnet – aber so geht es natürlich auch 😉
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub
Martin Schröder meint
Grundsätzlich hat Amazon aber schon recht, finde ich. Bei Tiefstpreisgarantien wird dem Kunden ja garantiert, dass er eine Erstattung erhält, wenn er die gleiche Ware woanders günstiger findet. Man könnte sich schon fragen, ob es realistisch ist, dass ein Kunde erst nach dem Kauf anfängt, anderswo nach günstigeren Preisen zu suchen. Das macht man doch typischerweise vorher und kauft dann dort, wo es am günstigsten ist. Klar, theoretisch ist natürlich denkbar, dass man zufällig nach seinem Kauf über ein günstigeres Angebot „stolpert“. Und natürlich bin ich mir darüber im Klaren, dass die Tiefstpreisgarantie nicht den Kunden vor finanziellem Schaden bewahren, sondern dem Händler zu mehr Umsatz verhelfen soll. Aber die Frage, wie zeitgemäß dieses Mittel in einem solch transparenten Markt wie dem Internet ist, die finde ich schon berechtigt.
Broderick Sienicki meint
Kennt sich jemand mit der Reklame verbunden mit einer Gewährleistung aus? Genauer: Falls ein Onlineshop für Bücher (Anm.d.Red.: Verlinkung gelöscht) ein Artikel mit einer zweijährigen Garantie annonciert, ohne in der Werbung den Konsumenten auf seine gesetzlichen Rechte hinzuweisen und die Bedingungen der Garantie offenzulegen, verstößt diese Werbung dann gegen das Gesetz? Muss es also ein Händler vermeiden, mit Garantien ohne gesetzliche Informationspflichten zu werben?