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LAGA-Entscheid: Versandkartons sind KEINE Serviceverpackungen

3. November 2008 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

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Letzte Woche hat die LAGA (wieder) getagt und Beschlüsse gefasst. Die LAGA, das ist die "Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall", zu deren Aufgaben es zählt, zu den Gesetzesvorgaben praktische Umsetzungsrichtlinien zu erarbeiten. Letzte Woche wurde über eine für Versandhändler wichtige Sache entschieden:

Bisher gab es eine gewisse Unsicherheit, ob nicht die Versandverpackungen von Versandhändlern zu den "Serviceverpackungen" gezählt werden können. Unter dem Begriff "Serviceverpackungen" wurden – darauf hatte Norma Stangl hier bereits früher hingewiesen – bisher nur Verpackungen verstanden, die z.B. der Verpackung direkt im Laden dienen, also Brötchentüten, Metzger-Folienpapier, Pommestütchen… Diese "Serviceverpackungen" haben für die nutzenden Händler einen Vorteil: Sie können diese bereits "vorlizensiert" einkaufen und haben dann mit diesen Verpackungsmaterialien keinen Hudel mehr.

Findige Strategen hofften daher, dass Versandhändler auch ihre Versand-Materialien zu den "Serviceverpackungen" zählen könnten und dann entsprechend vorlizenziert einkaufen.

Einer solchen Konstruktion hat die LAGA nun letzte Woche widersprochen, wie uns Frau Stangl vom Lizenzierungs-Ausschreibungsportal Reasybid heute mitteilt, und vielmehr festgestellt:

"dass Verpackungsmaterial, das dem Transport von Waren dient und beim privaten Endverbraucher anfällt (insbesondere Versandpakete von Internet- und Versandhandel – einschließlich Direktvertrieb) nicht Serviceverpackungen, sondern Verkaufsverpackungen sind."

Somit können Versandhändler – wie bereits prognostiziert – nicht darauf setzen, dass ihre Verpackungslieferanten die Materialien bereits vorlizenzieren können – die Lizenzierungspflicht bleibt also beim Händler. Allerdings können die Verpackungslieferanten evtl. Lizenzierungsverträge vermitteln. Theoretisch könnten sie vielleicht auch noch als "Beauftragte Dritte" fungieren"…

Unser Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Verpackungslieferanten und holen Sie sich parallel dazu weitere Angebote von Lizenzierern ein!

Eine grundlegende Einführung zum Thema plus Excel-Tabellen zur Berechnung Ihres Lizenzierungsbedarfes finden Sie hier zum kostenlosen Download (Login mit Newsletter-Mailadresse nötig, das Newsletterabo ist kostenlos und jederzeit wieder kündbar).

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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Kategorie: Marketing Stichworte: Verpackungsverordnung

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