Letzte Woche hat die LAGA (wieder) getagt und Beschlüsse gefasst. Die LAGA, das ist die "Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall", zu deren Aufgaben es zählt, zu den Gesetzesvorgaben praktische Umsetzungsrichtlinien zu erarbeiten. Letzte Woche wurde über eine für Versandhändler wichtige Sache entschieden:
Bisher gab es eine gewisse Unsicherheit, ob nicht die Versandverpackungen von Versandhändlern zu den "Serviceverpackungen" gezählt werden können. Unter dem Begriff "Serviceverpackungen" wurden – darauf hatte Norma Stangl hier bereits früher hingewiesen – bisher nur Verpackungen verstanden, die z.B. der Verpackung direkt im Laden dienen, also Brötchentüten, Metzger-Folienpapier, Pommestütchen… Diese "Serviceverpackungen" haben für die nutzenden Händler einen Vorteil: Sie können diese bereits "vorlizensiert" einkaufen und haben dann mit diesen Verpackungsmaterialien keinen Hudel mehr.
Findige Strategen hofften daher, dass Versandhändler auch ihre Versand-Materialien zu den "Serviceverpackungen" zählen könnten und dann entsprechend vorlizenziert einkaufen.
Einer solchen Konstruktion hat die LAGA nun letzte Woche widersprochen, wie uns Frau Stangl vom Lizenzierungs-Ausschreibungsportal Reasybid heute mitteilt, und vielmehr festgestellt:
"dass Verpackungsmaterial, das dem Transport von Waren dient und beim privaten Endverbraucher anfällt (insbesondere Versandpakete von Internet- und Versandhandel – einschließlich Direktvertrieb) nicht Serviceverpackungen, sondern Verkaufsverpackungen sind."
Somit können Versandhändler – wie bereits prognostiziert – nicht darauf setzen, dass ihre Verpackungslieferanten die Materialien bereits vorlizenzieren können – die Lizenzierungspflicht bleibt also beim Händler. Allerdings können die Verpackungslieferanten evtl. Lizenzierungsverträge vermitteln. Theoretisch könnten sie vielleicht auch noch als "Beauftragte Dritte" fungieren"…
Unser Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Verpackungslieferanten und holen Sie sich parallel dazu weitere Angebote von Lizenzierern ein!
Eine grundlegende Einführung zum Thema plus Excel-Tabellen zur Berechnung Ihres Lizenzierungsbedarfes finden Sie hier zum kostenlosen Download (Login mit Newsletter-Mailadresse nötig, das Newsletterabo ist kostenlos und jederzeit wieder kündbar).
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub





 
  

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