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Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Regeln und Abmahnfallen für das internationale Geschäft
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Regeln und Abmahnfallen für das internationale Geschäft

11. September 2008 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

Im aktuellen E-Commerce Tipp für die Internet World Business gibt Ulrich Hafenbradl von Trusted Shops ein paar wichtige rechtliche Hinweise worauf man achten sollte, wenn man ins Ausland verkauft.

Sollte sich jeder mit Auslandsgeschäft durchlesen oder wussten Sie, dass es in Griechenland und Estland keinerlei Ausnahmen vom Widerrufsrecht (auch nicht bei Maßanfertigungen oder bei zur Rücksendung nicht geeigneten Waren) gibt, in Finnland immer der Händler die Rücksendekosten tragen muss und in Spanien der doppelte Kaufpreis rückerstattet werden muss, wenn eine Rückzahlung nach Widerruf nicht binnen 30 Tagen erfolgt.

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Kategorie: Marketing

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