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Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Achtung bei Yatego: AGB des „EHI Premium-Siegels“ abmahnträchtig
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Achtung bei Yatego: AGB des „EHI Premium-Siegels“ abmahnträchtig

2. April 2008 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von:- Anzeige -

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Onlinehändler kommen heutzutage kaum darum herum, ihre Produkte neben dem eigenen Shop auch über verschiedene andere Kanäle anzubieten. Eine solche Plattform ist Yatego. Über den Wert der Plattform als Vertriebskanal kann man streiten. Aber wer über Yatego verkaufen will, sollte unbedingt beachten, dass hier auch ungeahnte Abmahngefahren lauern. Ungeahnt, weil genau das "EHI Premium-Shopsiegel" die Lücke produziert, die für Abmahnungen sorgen kann:

Im Rahmen des für Yatego-Händler zubuchbaren "EHI-Premium-Siegels" verpflichtet Yatego die Händler offenbar zur Nutzung zentraler AGB. Diese sind ausgesprochen mager gehalten, insbesondere fehlt eine Regelung zum Vertragsschluss. Solch eine Regelung ist laut verschiedenen Urteilen jedoch unbedingt erforderlich, warnt die IT-Recht-Kanzlei:

Das EHI „PREMIUM” Siegel ist eine nette Zierde für jeden Yatego-Shop, in rechtlicher Hinsicht aber völlig unzureichend. Online-Händler, die derzeit Waren über die Internetplattform Yatego zum Verkauf anbieten sind gut beraten, die Verbraucher unter Verwendung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen über das Zustandekommen von Verträgen zu informieren.

Genaueres über die Yatego-AGB und die Problematiken damit beschreibt der IT-Recht-Kanzlei-Artikel.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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Kategorie: Marketing

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Kommentare

  1. Yatego meint

    3. April 2008 um 19:24

    Ein Händler auf Yatego ist frei in seiner Entscheidung das EHI-Premium-Siegel zu verwenden oder nicht. Es ist also unmöglich, aus Versehen in eine Abmahnfalle zu tappen.

    Das EHI-Premium-Siegel ist für Händler gedacht, welche mit ihrem Geschäftsmodell auf keine besonderen Formulierungen in ihren AGB angewiesen sind. Wegen der Standard-AGB von Yatego ist in den letzten fünf Jahren noch nie ein Fall bekannt geworden, in dem ein Händler abgemahnt wurde. Einzig die Widerrufsbelehrung gab immer wieder Anlass dazu. Yatego hat sofort nach Erscheinen der neuen Musterbelehrungen, auf diese umgestellt, um den Verwender vor Abmahnungen besser zu schützen. Auch hier gilt: für einen Yatego-Händler gibt es keine Pflicht diese Texte zu verwenden.
    In jedem Fall ist es immer ratsam, von einem Anwalt prüfen zu lassen, welche AGB für mich als Händler erforderlich sind.

    Yatego nimmt die Kritik zum Anlass, die Standard-AGB zu überarbeiten und auf den neusten Stand zu bringen.

    Wir freuen uns auf einen konstruktiven Dialog.

    Ihr Yatego-Team

  2. yatego meint

    3. April 2008 um 19:39

    P.S.: Die Standard-AGB klären zwar nicht über den Vertragsschluss auf, wohl aber wird jedem Kunden auf der letzten Seite die entsprechende Information angezeigt, und zwar unabhängig davon welche AGB der Händler verwendet:
    Zeitpunkt des Vertragsschlusses
    Durch Anklicken des Buttons „Bestellung absenden“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande.

  3. Jolo meint

    23. Juni 2011 um 19:20

    Also mit derartigen vorgefertigten AGB von Anbietern wie Yatego oder Hood oder anderen Anbietern wäre ich eher vorsichtig. Im Endeffekt sind das keine Anwälte, die dir nicht garantieren können, dass die wirklich sicher sind. Da lieber mal hundert Euro investieren und eigene AGB vom Anwalt erstellen lassen. Kostet mittlerweile auch nicht mehr so viel, wie hier z.B. http://www.recht-gehabt.de/rechtshop/yatego-online-shop/yatego-agb-muster/

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